censhare AG: Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

censhare AG

München

Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Ausgabe von Wandeldarlehen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der censhare AG)

Der Vorstand der censhare AG hat am 20. August 2020, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. August 2020, beschlossen, von der am 17. August 2020 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandeldarlehen Gebrauch zu machen und Wandeldarlehen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.437.674,70 mit einer jährlichen Verzinsung von 8% zu begeben.

Die Wandeldarlehen berechtigen nach Maßgabe der Darlehensbedingungen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der censhare AG. Den Wandeldarlehen liegt das Bedingte Kapital gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung der censhare AG zu Grunde. Den Aktionären der censhare AG wurde das Bezugsrecht auf die Wandeldarlehen gewährt.

Eine Niederschrift des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. August 2020 sowie eine Erklärung über die Ausgabe der Wandeldarlehen wurden beim Handelsregister, Amtsgericht München, HRB 140617, hinterlegt.

 

München, im September 2020

censhare AG

Der Vorstand

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