CFO AG: Freiwilliges, öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der KONTRON S&T AG zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 4,75 je Kontron S&T-Aktie

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CFO AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Freiwilliges, öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der KONTRON S&T AG zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 4,75 je Kontron S&T-Aktie 04.03.2019

Dieses Kaufangebot richtet sich ausschließlich an Aktionäre der
KONTRON S&T AG

Nicht zur Verbreitung in den USA, Canada, Japan und Australien

(bitte Disclaimer und Risikohinweise beachten)

CFO AG

München

Freiwilliges, öffentliches Kaufangebot
der
CFO AG, München
an die
Aktionäre der
KONTRON S&T AG
(ISIN DE0000A2BPK83)
zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien der
Kontron S&T AG gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 4,75 je Kontron S&T-Aktie

Annahmefrist:
04.03.2019 bis 30.04.2019 12:00 Uhr (Verkürzung und Verlängerung vorbehalten)

1. Überblick

1.1. Gegenstand des Angebots

Bei diesem Angebot handelt es sich um ein freiwilliges, nicht öffentliches Kaufangebot der CFO AG, München, („Bieterin“) zum Erwerb von auf den Namen lautenden Stückaktien der KONTRON S&T AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und einschließlich aller Dividendenansprüche (nachfolgend „Kontron S&T-Aktien“) zu einem Preis von EUR 4,75 in bar je Kontron S&T-Aktie (“Angebotspreis„).

Die Bieterin wird die Annahmeerklärungen nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen („First Come“- Prinzip).

ISIN: DE0000A2BPK83, Aktien der Kontron S&T AG,
Angebotspreis: EUR 4,75 (in Worten: vier Euro und fünfundsiebzig Cent) in bar je Aktie. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten, den Angebotspreis zu erhöhen.
Annahmefrist: Montag 04.03.2019 bis Dienstag 30.04.2019 12:00 Uhr MESZ (vorbehaltlich Verkürzung und einer seitens der Depotbanken gesetzten früheren Rückmeldefrist).

Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten die Annahmefrist zu verlängern oder zu verkürzen.

Die Annahme dieses Angebots durch die Bieterin ist während der (ggf. verkürzten oder verlängerten) Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut („Depotbank„) zu erklären. Die Wirksamkeit der Annahmeerklärung der Bieterin steht unter dem Vorbehalt der Übertragung der Aktien auf das Clearstreamkonto der von der Bieterin beauftragten Abwicklungsstelle. Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter keiner weiteren aufschiebenden Bedingung. Die Anwendung des § 313 deutsches BGB oder andere vergleichbare Paragraphen anderer Rechtsordnungen gelten als bzw. werden wegen des aleatorischen Elementes wechselseitig ausgeschlossen.

1.2. Kosten

Die Annahme des Angebots soll für die Kontron S&T AG-Aktionäre, die ihre Kontron S&T AG Aktien in einem Wertpapierdepot bei einer Depotführenden Bank in der Bundesrepublik Deutschland halten, grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein. Die Bieterin zahlt den deutschen depotführenden Banken eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu EUR 5,00 je angenommenem Depot.

Etwaige zusätzliche Kosten und Spesen, die von depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Aufwendungen sind von den betreffenden S&T AG-Aktionären selbst zu tragen.

Die Provisionserstattung ist von den Depotbanken bis spätestens eine Woche nach Ende der Annahmefrist bei der Abwicklungsstelle abzufordern.

Ansonsten werden keine weiteren Kosten und Gebühren übernommen.

2. Abwicklung des Angebots / Angebotsbedingungen

2.1. Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt am 04.03.2019 und läuft bis 30.04.2019 um 12:00 Uhr (mitteleuropäischer Zeit, MESZ), vorbehaltlich vorzeitiger Schließung. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten die Annahmefrist zu verlängern.

2.2. Abwicklungsstelle

Die Bieterin hat die KAS BANK N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle (“Zentrale Abwicklungsstelle„) für das Angebot zu fungieren.

Die Abwicklung des Angebots erfolgt direkt zwischen den Depotbanken und der von der Bieterin hierfür beauftragten KAS BANK N.V. – German Branch. Anfragen der Depotbanken sind zu richten an:

KAS BANK N.V. – German Branch
Herr Lammel
E-Mail: andreas.lammel@kasbank.com
Telefon: +49 69 5050 679 42
Telefax: +49 69 5050 679 50

Bitte beachten: Es werden ausschließlich Anfragen von Depotbanken beantwortet. Die Weitergabe von Kontaktdaten an die Beneficial Owner ist nicht erwünscht!

2.3. Details zur Abwicklung des Kaufangebotes

Veröffentlichung der Angebotsunterlage und Beginn der Annahmefrist:

Ab dem 04.03.2019 steht das Angebot im Internet unter

http://www.cfo-ag.de

sowie die entsprechenden Formulare zum Download zur Verfügung. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de erfolgt voraussichtlich am 04.03.2019.

Versand Kundenanschreiben und Annahmeformular:

Um eine zeitnahe Unterrichtung der Aktionäre über die Annahmefrist für das Kaufangebot der Bieterin zu gewährleisten, werden die Depotbanken gebeten, umgehend mit dem Versand der Kundenanschreiben zusammen mit diesem ausschließlich geltenden Kaufangebot und den Annahmeformularen zu beginnen. Gedruckte Kaufangebot und Annahmeformulare stehen nicht zur Verfügung. Kosten für die Unterrichtung der Depotkunden werden nicht übernommen.

Annahmeerklärung durch die Aktionäre:

Die Annahmeerklärung muss von den jeweiligen Aktionären gegenüber ihren Depotbanken abgegeben werden.

Ein Muster-Annahmeformular steht ab dem 04.03.2019 im Internet unter

http://www.cfo-ag.de

zum Download bereit und ist zudem als Word-Dokument auf Anforderung bei der CFO AG, Barer Str.7, 80333 München (info@cfo-ag.de) erhältlich.

Die Aktionäre der Kontron S&T AG können das Angebot annehmen, indem sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Annahmeformular – vorbehaltlich einer ggf. durch die jeweilige Depotbank gesetzten Frist zur Rückmeldung – bis spätestens Dienstag, 30.04.2019, 12:00 Uhr (MESZ) bei ihrer Depotbank einreichen.

Die Bieterin behält sich ausdrücklich vor, die Annahmefrist aufgrund einer Übernachfrage zu verkürzen oder aber auch ggf. zu verlängern.

Rücktrittsrecht, Rückabwicklung:

Den Aktionären der Kontron S&T AG, die dieses Kaufangebot angenommen haben, steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.

Bestandsmeldung durch die Depotbanken und Annahmeerklärung gegenüber der Bieterin:

Die Aktionäre der Kontron S&T AG, die die Annahme des Angebots über ihre jeweiligen Depotbanken erklären, ermächtigen und beauftragen die Depotbank unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gem. § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen, sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere die Anzahl der Aktien der Kontron S&T AG, für die das Angebot angenommen wurde, mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis:

Da die Abwicklung nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen erfolgt, werden die Depotbanken gebeten, die Summe der Aktien auf Basis der bei ihnen eingereichten Annahmeerklärungen der Kunden gleichtägig an die zentrale Abwicklungsstelle weiter zu melden und die Aktien möglichst gleichtägig bis 17:00 Uhr, spätestens aber am darauf folgenden Tag, auf das CBF-Konto 7505 der Zentralen Abwicklungsstelle zu übertragen.

Letzter Tag zur Mitteilung der Anzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen worden ist, durch die Depotbanken ist Dienstag, der 30.04.2019, 17:00 Uhr (MESZ):

Ein Muster-Sammelannahmeformular für die Meldung der Depotbanken an die Zentrale Abwicklungsstelle steht im Internet unter

http://www.cfo-ag.de

zum Download bereit und ist zudem als Word-Dokument auf Anforderung bei der Bieterin (info@cfo-ag.de) sowie der Zentralen Abwicklungsstelle erhältlich. Die Verwendung des von der Bieterin zur Verfügung gestellten Muster-Sammelannahmeformulars ist zwingend.

Annahmeformulare, die inhaltlich von dem Musterannahmeformular abweichen oder nicht in der vorgesehenen Frist eingehen, werden nicht akzeptiert. Die Übersendung eines Originals an die Bieterin ist nicht erforderlich.

Übertragung der Aktien durch die Depotbanken:

Die Depotbanken werden gebeten, während der Angebotsfrist täglich die Sammmelannahmeformulare (kumuliert) an die Zentrale Abwicklungsstelle zu senden und unverzüglich (spätestens am nächsten Bankarbeitstag) die Aktien, für welche fristgerecht die Annahme des Kaufangebotes erklärt wurde, auf das CBF-Konto 7505 (BIC KASANL2AGER) der Zentralen Abwicklungsstelle „Delivery Versus Payment“ (DVP) zu übertragen.

Die Aktien sind, soweit dies während der Angebotsfrist noch nicht erfolgt ist, bis spätestens Dienstag, 30.04.2019 Uhr an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übertragen.

Veröffentlichung des Endergebnisses:

Eine Veröffentlichung des Endergebnisses ist nicht vorgesehen. Auch sonstige Veröffentlichungen sind nicht vorgesehen.

DISCLAIMER:

Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.

Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beachten bitte die Hinweise dieser Angebotsunterlage und müssen sich über ggf. bestehende Beschränkungen zur Annahme dieses Angebots informieren.

Dieses Angebot ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bestimmt. In anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland kann die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses Angebots oder die Annahme des Angebots rechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung von rechtlichen (insbesondere auch regulatorischen und/oder kapitalmarktrechtlichen) Bestimmungen durch Dritte.

Bewertung des Angebots / Risikohinweis:

Die Aktionäre haben das Angebot in eigener Verantwortung zu bewerten und sollten dafür gegebenenfalls sachverständige Beratung in Anspruch nehmen. Die Bieterin spricht gegenüber den Aktionären keine Empfehlung im Hinblick auf das Angebot aus. Die Bieterin erteilt den Aktionären weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Aktionäre wäre.

Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung.

Dieses Angebot wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daher weder zur Prüfung und Billigung, noch zur Durchsicht vorgelegt. Auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots beantragt, veranlasst oder gewährt worden.

Sämtliche in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den der Bieterin derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots, die sich in Zukunft ändern können. Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Zusicherungen des Eintritts davon betroffener zukünftiger Ereignisse oder einer künftigen Geschäftsentwicklung darstellen.

Die Bieterin wird dieses Angebot nicht aktualisieren; zu einer möglichen frühzeitigen Beendigung siehe Ziffer 1.1. des Angebots.

Soweit die Bieterin im Rahmen dieses Angebots nicht die Übernahme einer Pflicht ausdrücklich anbietet, schließt die Bieterin jegliche Verpflichtungen und/oder Haftung aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Angebot aus, soweit dieser Ausschluss gesetzlich möglich ist (insbesondere bleibt eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und/oder für Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit unberührt).

 

München, im März 2019

CFO AG

Der Vorstand

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