CHAMAELEON – Aktiengesellschaft für innovative Netzlösungen – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Chamaeleon – Aktiengesellschaft für innovative Netzlösungen

Montabaur

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2022

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 28.04.2022, um 16:00 Uhr in den Geschäftsräumen
der Chamaeleon AG stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021, des Lageberichtes des Vorstandes
und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss von 1.034.916,49 EUR
wie folgt zu verwenden:

Dividendenausschüttung je Aktie 10,00 EUR
(mit Nichtbedienung der eigenen Aktien) 939.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 95.916,49 EUR
Jahresüberschuss 1.034.916,49 EUR
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 zu
entlasten.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
zu entlasten.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet gem. § 10 Abs. (2) der Satzung mit Ablauf dieser
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 10, Abs. (1) der
Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96, Abs. (1), 6. Fall und § 101,
Abs. (1) AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

(a)

Herrn Dirk Grossmann, Sprecher des Vorstandes i.R., 56076 Koblenz

(b)

Frau Diplom-Kauffrau Claudia Hoffmann, 56179 Vallendar

(c)

Herrn Helmut Mies, Geschäftsführer, 55131 Mainz

(d)

Herrn Diplom Verwaltungswirt (FH) Dieter Rösges, Geschäftsführer i.R.,
55543 Bad Kreuznach

(e)

Herrn Diplom-Kaufmann Matthias Rütten, Prokurist und kaufmännischer
Bereichsleiter, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(f)

Herrn Reimer Steenbock, Verbandsdirektor a.D., 21357 Barum

in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

TEILNAHME

Nach § 20 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung
im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten
Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Sofern
der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein
staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, ist letzter Anmeldetag
der dem dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung vorangehende Arbeitstag.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen.

Es findet keine Wahl des Abschlussprüfers statt. Nach HGB § 316, Abs. (1) sind Lagebericht
und Jahresabschluss der Gesellschaft nicht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen,
da es sich nach HGB § 267, Abs. (1) um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

 

Montabaur, im März 2022

 

Der Vorstand

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