CHARTA Börse für Versicherungen AG – Hauptversammlung 2015

CHARTA Börse für Versicherungen AG
Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 26. Juni 2015, 10.00 Uhr
im Hotel Park Inn Düsseldorf-Süd, Am Schönenkamp 9, 40599 Düsseldorf
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 669.340,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen. Die Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder

Herrn Horst Loy, Inhaber und Geschäftsführer der Curamus Assekuranzmakler GmbH, Nürnberg, und

Herrn Michael J. Charles, Gesellschafter und Geschäftsführer der AHC Assekuranzmakler Hagemann & Charles GmbH, Pulheim,

zu wählen.
6.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 11 der Satzung auf insgesamt EUR 20.000 festzusetzen.
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Johannes Becker, Wirtschaftsprüfer, Neuss, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
8.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in einzelnen Punkten zu ändern, um die Position des Gremiums der Repräsentanten als ihrem strategischen Beratergremium durch Aufnahme in die Satzung zu stärken und bei der Wahl des Hauptversammlungsortes eine größere Flexibilität zu erlangen.
8.1

Die Satzung enthält unter V. und dem Titel Beiräte in § 12 die Vorschriften über die Bestellung und die Aufgaben der Beiräte und unter § 13 die Vorschriften zur inneren Ordnung der Beiräte. Ausführungen zum Gremium der Repräsentanten finden sich hier nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Titel zu V. der Satzung und die hierunter gefassten Vorschriften werden wie folgt neu gefasst:

„ V.

Beiräte und Repräsentanten

§ 12

Bestellung und Aufgaben der Beiräte und des Gremiums der Repräsentanten

(1) Der Aufsichtsrat kann auf Vorschlag des Vorstands für einzelne Bereiche Beiräte bilden.

(2) Die Beiratsmitglieder beraten den Aufsichtsrat und den Vorstand in den einzelnen Bereichen. Sie sollen über besondere Sachkenntnis und wirtschaftliche Erfahrung verfügen, um den Unternehmenszweck zu fördern.

(3) Die Gesellschaft hat ein Gremium der Repräsentanten, das insbesondere die Aufgabe hat, den Aufsichtsrat und den Vorstand in strategischen Planungen zu unterstützen.

(4) Die in der Gesellschaft organisierten Versicherungsmaklerbetriebe bestimmen einen Vorsitzenden ihres jeweiligen Stammtischbezirks, der als Repräsentant diese Versicherungsmaklerbetriebe im Gremium der Repräsentanten vertritt.

§ 13

Innere Ordnung der Beiräte und des Gremiums der Repräsentanten

(1) Jeder Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Bei seiner Verhinderung kann jedes Beiratsmitglied den Vorsitzenden vertreten.

(2) Der Beirat wird vom Beiratsvorsitzenden einberufen. Er tritt zusammen, so oft die Erfüllung seiner Aufgaben es erfordert.

(3) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, geben.

(4) Die vorstehenden Absätze des § 13 gelten für das Gremium der Repräsentanten entsprechend.“
8.2

Die Satzung enthält unter § 14 Absatz 1, Satz 1, eine Regelung, nach der die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft oder einer deutschen Großstadt mit über 200.000 Einwohnern stattfindet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 Absatz 1, Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit über 50.000 Einwohnern statt.“

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014, der Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

CHARTA Börse für Versicherungen AG
Steinstraße 31
40210 Düsseldorf

eingesehen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 14 und 15 der Satzung alle Inhaber von vinkulierten Namensaktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Eine Hinterlegung der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss schriftlich im Original vorliegen, Kopien oder Faxvollmachten werden nicht anerkannt. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift CHARTA Börse für Versicherungen AG, Steinstraße 31, 40210 Düsseldorf, oder per Telefax unter der Nummer 0211/86439-98. Ein etwaiger Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ein etwaiger Wahlvorschlag von Aktionären nach § 127 AktG braucht den anderen Aktionären nur dann nach den gesetzliche Regelungen zugänglich gemacht zu werden, wenn er bis zum 11. Juni 2015, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt wurde.

Düsseldorf, den 13. Mai 2015

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Der Vorstand

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