CHARTA Börse für Versicherungen AktiengesellschaftDüsseldorfEinladung zur ordentlichen Hauptversammlungam Donnerstag, den 23. Juni 2022, 10.00 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, der Stellungnahme |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 31. Dezember 2021 von |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
5. |
Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Stümpges Brune GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
Sonstige Informationen betreffend die Hauptversammlung
Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021, die Stellungnahme des
Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 können in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft
CHARTA Börse für Versicherungen AG
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf
eingesehen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der
Vorlagen erteilt.
Das Grundkapital der CHARTA Börse für Versicherungen AG ist in 8.005 auf den Namen
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Von diesen Aktien
hält die Gesellschaft einen Bestand von 405 Aktien (Stand: 18. Mai 2022); das Stimmrecht
dieser Aktien ruht. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrats (TOP
4) ruht gemäß § 136 AktG das Stimmrecht der Financial Partner Versicherungsmakler
GmbH, Inhaberin von 25 Aktien, deren Gesellschafter/Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied
Michael Nagel ist sowie das Stimmrecht des Aufsichtsratsmitglieds Sebastian Arnz,
der Inhaber von 25 Aktien und Inhaber der CuraPharm Arnz Versicherungsmakler e.K.
ist.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 14
und 15 der Satzung alle Inhaber von vinkulierten Namensaktien, die im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Eine Hinterlegung
der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss in Textform
vorliegen. Wird die Vollmacht einem Intermediär oder einer diesem nach § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn
die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten.
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach
§ 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift CHARTA
Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, oder per Telefax
unter der Nummer 0211/86439-98. Ein etwaiger Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ein etwaiger
Wahlvorschlag von Aktionären nach § 127 AktG braucht den anderen Aktionären nur dann
nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht zu werden, wenn er bis zum 08.
Juni 2022, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt wurde.
Coronabedingte Sonderhinweise
Auf der Hauptversammlung sind in Folge der Corona-Pandemie die aktuellen Vorschriften
zum Infektionsschutz in der am Versammlungstag gültigen Fassung einzuhalten. Die Infektionslage
kann ggf. zu Verschärfungen oder zu Lockerungen gegenüber dem heutigen Stand führen.
Aktualisierte Hinweise werden wir gegebenenfalls rechtzeitig in dem Schreiben an die
Aktionäre gemäß § 125 Abs. 2 AktG erteilen.
Nach heutigem Stand ist eine Teilnahme an der Hauptversammlung möglich, ohne dass
ein Negativtestnachweis oder ein Nachweis über erfolgte Impfungen oder eine Genesung
erforderlich sind.
Nach heutigem Stand ist auch das Tragen einer Maske bei der Hauptversammlung nicht
verpflichtend.
Unter Zugrundelegung der aktuellen Vorschriften zum Infektionsschutz sollen die allgemeinen
Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) auf der Hauptversammlung
allerdings angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Insbesondere
das Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich.
Für den Fall, dass am Versammlungstag strengere Maßnahmen zum Infektionsschutz vorgeschrieben
sind, sind die für Düsseldorf geltenden Vorschriften und das hiesige Infektionsgeschehen
maßgeblich. Sollte nach einer neuen Fassung der CoronaSchutzVO NRW oder auf Basis
anderer Verordnungen oder Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
auf Basis der Infektionslage eine Absage und Verschiebung der Hauptversammlung notwendig
werden, wird der Vorstand dies – wie eingangs ausgeführt – entsprechend beschließen
und im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Düsseldorf, 18. Mai 2022
CHARTA Börse für Versicherungen AG
Der Vorstand
Dietmar Diegel