CHARTA Börse für Versicherungen Aktiengesellschaft Düsseldorf – Hauptversammlung 2016

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Düsseldorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 14. Juni 2016, 12.30 Uhr
im Colosseum Theater in Essen, Altendorfer Str. 1, 45127 Essen

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 674.241,75 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 11 der Satzung auf insgesamt EUR 20.000 festzusetzen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Johannes Becker, Wirtschaftsprüfer, Neuss, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über Änderung von § 11 der Satzung

Die Satzung enthält unter § 11 eine Vorschrift über die Vergütung des Aufsichtsrats, die lautet: „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich bestimmten Höhe eine angemessene Vergütung, die die Hauptversammlung jährlich festlegt.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 11 der Satzung wird um einen zweiten Satz ergänzt, der wie folgt gefasst wird:

„Über die Verteilung der so von der Hauptversammlung festgelegten Gesamtvergütung auf seine Mitglieder entscheidet der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen.“

8.

Beschlussfassung über Änderung von § 15 der Satzung

Die Satzung enthält unter § 15 eine Vorschrift über das Stimmrecht die lautet:

(1)

Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

(2)

Das Stimmrecht kann auf Bevollmächtigte übertragen werden. Für die Vollmacht ist die Schriftform erforderlich und ausreichend. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Das Stimmrecht kann auf Bevollmächtigte übertragen werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder E-Mail, zu erteilen. Die Einzelheiten bestimmt die Gesellschaft. Sie werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.“

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015, der Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

CHARTA Börse für Versicherungen AG
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf

eingesehen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 14 und 15 der Satzung alle Inhaber von vinkulierten Namensaktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Eine Hinterlegung der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss schriftlich im Original vorliegen, Kopien oder Faxvollmachten werden nicht anerkannt. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, oder per Telefax unter der Nummer 0211/86439-98. Ein etwaiger Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ein etwaiger Wahlvorschlag von Aktionären nach § 127 AktG braucht den anderen Aktionären nur dann nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht zu werden, wenn er bis zum 30. Mai 2016, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt wurde.

 

Düsseldorf, den 02. Mai 2016

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Der Vorstand

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