Clarity Aktiengesellschaft Bad Homburg v. d. Höhe – HV 2018

Clarity Aktiengesellschaft

Bad Homburg v. d. Höhe

Der Vorstand der Clarity AG lädt
zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 15.03.2018, um 10:30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Clarity AG, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und 2016 sowie Verwendung des Bilanzergebnisses für das Jahr 2015 und das Jahr 2016

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Jahr 2015 und das Jahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Christoph Pfeiffer für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Jahr 2015 und das Jahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Jahr 2015 und das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Wahl des Aufsichtsrats

Der gemäß § 9 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1., 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 und für das Geschäftsjahr 2016 beschließen wird. Die Mitglieder Marion Heider, Dr. Willi Jung und Gregor Schneider haben ihre Aufsichtsratsmandate zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, eine Neuwahl des Aufsichtsrats durchzuführen. In diesem Zusammenhang schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Willi Jung, Vorstand, St. Pius-Straße 78, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Frau Marion Heider, Dipl.-Informatikerin, Benedikt-Bauer Str. 18, 78467 Konstanz und Herrn Gregor Schneider, Projekt-Manager, Im Steinenstück 6, 65510 Hünstetten, für eine Amtsperiode gemäß § 9 der Satzung als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern Frau Caroline Thibault, Geschäftsführerin, Bad Homburg als deren Ersatzmitglied zu wählen. Das Ersatzmitglied tritt bei Ausscheiden eines der gewählten Aufsichtsratsmitglieder an dessen Stelle.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt die spätestens am fünften Bankarbeitstag vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Bankarbeitstage sind diejenigen Tage, die weder Sonnabende noch Sonntage noch gesetzliche Feiertag sind.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form zu erteilen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Aktionäre können schriftlich oder per Telefax, Anfragen, Anträge und Gegenanträge zur Hauptversammlung bis zu fünf Bankarbeitstage vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift richten:

Clarity AG
Schaberweg 28b
61348 Bad Homburg
Fax-Nr. 06172-1388-510.

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.

 

Bad Homburg, den 02.02.2018

Der Vorstand

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