Clarity Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Clarity Aktiengesellschaft

Bad Homburg v. d. Höhe

Der Vorstand der Clarity AG lädt zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 08.03.2016, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Clarity AG, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und 2014 sowie Verwendung des Bilanzergebnisses für das Jahr 2013 und 2014

Top 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Jahr 2013 und 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Christoph Pfeiffer für das Jahr 2013 und 2014 Entlastung zu erteilen.

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Jahr 2013 und 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Jahr 2013 und 2014 Entlastung zu erteilen.

Top 4: Wahl des Aufsichtsrats

Der gemäß § 9 Absatz 1. der Satzung aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1., 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 und 2014 beschließen wird. Die Mitglieder Marion Heider, Dr. Willi Jung und Gregor Schneider haben ihre Aufsichtsratsmandate zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, eine Neuwahl des Aufsichtsrats durchzuführen. In diesem Zusammenhang schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Willi Jung, Vorstand, Neuenahrer Str. 18, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Frau Marion Heider, Dipl. Informatikerin, Benedikt-Bauer Str. 18, 78467 Konstanz, und Herrn Gregor Schneider, Projekt Manager, Im Steinenstück 6, 65510 Hünstetten, für eine Amtsperiode gemäß § 9 Absatz 2. der Satzung als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern Frau Caroline Thibault, Geschäftsführerin, Bad Homburg, als deren Ersatzmitglied zu wählen. Das Ersatzmitglied tritt bei Ausscheiden eines der gewählten Aufsichtsratsmitglieder an dessen Stelle.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Top 5: Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) § 2 der Satzung „Gegenstand des Unternehmens“, wird ersetzt durch:

„Die Gesellschaft entwickelt und vertreibt Kommunikations- und IT-Lösungen, zu denen das Unternehmen auch entsprechende Dienstleistungen anbietet. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen mittelbaren und unmittelbaren Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern – unter anderem kauft die Gesellschaft hierzu Dritthardware zum Weiterkauf an eigene Kunden an und erbringt sonstige Dienstleistungen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.“

b) § 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 619.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Er wird im Übrigen ermächtigt, den Ausgabebetrag und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu bestimmen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

– § 4 der Satzung wird durch nachfolgenden Absatz 5. ergänzt:

„5. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 619.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Er wird im Übrigen ermächtigt, den Ausgabebetrag und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu bestimmen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

c) § 13 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Absatz 1. wird ersetzt durch:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen (einschließlich einer auf die Aufsichtsratstätigkeit etwa anfallenden Umsatzsteuer) eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 1.000,00.“

d) § 14 Die Hauptversammlung Absatz 1. wird ersetzt durch:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen Ort in der Bundesrepublik Deutschland statt“.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der Anschrift Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg, Fax-Nr. 06172-1388-510, schriftlich oder per Telefax bis zum 23.02.2016 angemeldet haben. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.

Aktionäre können Anfragen, Anträge und Gegenanträge zur Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift richten: Clarity AG, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form zu erteilen.

 

Bad Homburg, den 01.02.2016

Der Vorstand

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