Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Clearstream Banking Aktiengesellschaft Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG | 17.10.2019 |
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Clearstream Banking AktiengesellschaftFrankfurt am MainBekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie Clearstream Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar kraft Zurechnung der nunmehr von der Clearstream Participations S.A. gehaltenen Aktien mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 und 4 AktG) an der Gesellschaft gehört. Die Deutsche Börse Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar kraft Zurechnung der unmittelbar von der Clearstream Participations S.A. und mittelbar von der Clearstream Holding AG gehaltenen Aktien mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 und 4 AktG) an der Gesellschaft gehört.
Frankfurt am Main, Oktober 2019 Clearstream Banking Aktiengesellschaft Der Vorstand |