Clearstream Banking Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Clearstream Banking Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 17.10.2019

Clearstream Banking Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Clearstream Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar kraft Zurechnung der nunmehr von der Clearstream Participations S.A. gehaltenen Aktien mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 und 4 AktG) an der Gesellschaft gehört.

Die Deutsche Börse Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar kraft Zurechnung der unmittelbar von der Clearstream Participations S.A. und mittelbar von der Clearstream Holding AG gehaltenen Aktien mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 und 4 AktG) an der Gesellschaft gehört.

 

Frankfurt am Main, Oktober 2019

Clearstream Banking Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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