cleverbridge AG
Köln
Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der cleverbridge AG, Köln,
am Donnerstag, dem 19. Mai 2022, um 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gereonstrasse 43-65, 50670 Köln.
Tagesordnung
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
als Aktionär eingetragen sind (§ 13 Abs. 1 der Satzung). Im Aktienregister eingetragene
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich durch
einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen, auch durch eine Vereinigung von
Aktionären. Das Stimmrecht kann insoweit durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten. Für die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß §
135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht
nachprüfbar festzuhalten ist.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Es ist eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten
Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 Satz
3 AktG, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlich.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen,
§ 122 Abs. 2 S. 2 AktG.
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der cleverbridge
AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des 24. April 2022 zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:
cleverbridge AG
z.Hd. des Vorstands
Gereonstrasse 43 – 65, 50670 Köln
michael.spaeth@cleverbridge.com
Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge
zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich
machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum
Ablauf des 04. Mai 2022 der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
an ausschließlich folgende Adresse übersandt hat:
cleverbridge AG
z.H. des Vorstandes
Gereonstrasse 43 – 65, 50670 Köln
michael.spaeth@cleverbridge.com
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der cleverbridge AG zu
den mit ihr verbundenen Unternehmen.
Köln, im April 2022
Der Vorstand
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