Cliq Digital AG: Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Cliq Digital AG

Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses)

Die ordentliche Hauptversammlung der Cliq Digital AG hat am 29. April 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand bis zum Ablauf des 28. April 2026 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 90.000.000,00 („Maximalbetrag“) zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 2.774.357 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.774.357,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/​oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Stückaktien zu begründen.

Auf den Maximalbetrag ist der Nennbetrag von Schuldverschreibungen anzurechnen, die nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung für den 29. April 2021 aufgrund der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (Ermächtigung 2017), ausgegeben worden sind. Die Schuldverschreibungen können gegen Geld- und/​oder Sachleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss stand unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. April 2021 beschlossenen Neufassung des Bedingten Kapitals 2017/​I als Bedingtes Kapital 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft. Diese Bedingung ist mit Eintragung vom 15. Juli 2021 eingetreten.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. April 2021 wird beim Handelsregister Düsseldorf (HRB 69068) hinterlegt.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, die am 22. März 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

 

Düsseldorf, im Juli 2021

Cliq Digital AG

Der Vorstand

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