Cliq Digital AG: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Cliq Digital AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 13.07.2020

Cliq Digital AG

Düsseldorf

ISIN DE000A0HHJR3
WKN A0HHJR

Ordentliche Hauptversammlung der Cliq Digital AG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 21. August 2020, um 10:00 Uhr im Sheraton Düsseldorf Airport Hotel, Terminal Ring 4, 40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Cliq Digital AG eingeladen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie:

Die ordentliche Hauptversammlung der Cliq Digital AG wird auch in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung geplant, jedoch unter dem Vorbehalt, dass das COVID-19-Infektionsgeschehen zu dem Zeitpunkt auch eine entsprechende Präsenzversammlung zulässt. Sollten sich (erneut) weitreichendere Restriktionen aufgrund der COVID-19-Verbreitung ergeben, so behält sich die Cliq Digital AG vor, die Hauptversammlung abzusagen. In diesem Fall wird die ordentliche Hauptversammlung 2020 für einen späteren Zeitpunkt eingeladen und möglicherweise auch in Form einer virtuellen Hauptversammlung abgehalten.

Selbstverständlich wird die Cliq Digital AG in höchstem Maße dafür Sorge tragen, dass eine infektionsschutzkonforme Durchführung bestmöglich gewährleistet wird. Nähere Details zu notwendigen einzuhaltenden Hygienemaßnahmen am Tag der Hauptversammlung entnehmen Sie bitte den auf der Homepage

www.cliqdigital.com

im Abschnitt „IR“, Unterabschnitt „Hauptversammlung 2020“, veröffentlichten Informationen. Bitte beachten Sie, dass sich diese einzuhaltenden Hygienemaßnahmen für den Tag der Hauptversammlung aufgrund weiterer möglicherweise dann geltender Restriktionen aufgrund der COVID-19-Verbreitung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern können. Die jeweils aktuell geltende Fassung der einzuhaltenden Hygienemaßnahmen finden Sie stets unter der vorgenannten Internetadresse.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cliq Digital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Immermannstr. 13, 40210 Düsseldorf, und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift per Post oder auf elektronischem Wege überlassen. Der Konzernabschluss steht auf der Website der Gesellschaft unter

www.cliqdigital.com

als Teil des Geschäftsberichts 2019 zur Verfügung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 15.292.987,18 wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 28 Cent
je dividendenberechtigter Aktie:
EUR 1.731.719,92
Gewinnvortrag: EUR 13.561.267,26

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.000 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der Verwaltungsrat der Hauptversammlung einen im Hinblick auf diese Änderung angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 28 Cent je dividendenberechtigter Aktie vorsehen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. August 2020, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Der Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers begründet keine Prüfungspflicht, die über die gesetzliche Prüfungspflicht hinausgeht.

6.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die Ämter der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder laufen mit Beendigung der hiermit einberufenen Hauptversammlung aus. Daher ist eine Neuwahl vorzunehmen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

a)

Dr. Mathias Schlichting, LL.M.,
geboren am 6. Juli 1957,
wohnhaft in Hamburg,
Beruf: Rechtsanwalt,

b)

Karel Tempelaar,
geboren am 23. Mai 1972,
wohnhaft in Aerdenhout, Niederlande,
Beruf: Privater Investor,

c)

Niels Walboomers,
geboren am 8. Mai 1970,
wohnhaft in: Amsterdam, Niederlande,
Beruf: Managing Director Nelis Holding BV, Amsterdam,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft erneut zu wählen. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.

Im Fall seiner Wiederwahl soll Herr Dr. Mathias Schlichting erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Herr Dr. Schlichting ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Baufi24 Baufinanzierung AG, Hamburg

Herr Tempelaar ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Walboomers ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Die Wahl erfolgt gem. § 11 Abs. 2 der Satzung, § 101 Abs. 1 AktG bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. D.h. die vorgeschlagenen Kandidaten sollten bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, gewählt werden.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über das Aktienoptionsprogramm 2017, über eine neue Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Cliq Digital AG oder an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die Neufassung des bedingten Kapitals 2017/II sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 18. Mai 2022 bis zu 230.000 Bezugsrechte auf bis zu 230.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 je Aktie auszugeben (Aktienoptionsprogramm 2017) und ein entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen.

Aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 sind bislang 90.000 Bezugsrechte ausgegeben worden, für die das Erfolgsziel bereits erreicht worden ist (die „Verbleibenden Bezugsrechte AOP 2017“).

Die für die Ausübbarkeit der Bezugsrechte im Aktienoptionsprogramm 2017 festgelegten Erfolgsziele, die sich am Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft orientieren, haben sich aufgrund der Markt- und Finanzmarktsituation als ungeeignet herausgestellt, um auch noch in Zukunft den wünschenswerten Anreiz zur längerfristigen Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die bei einer Ausgabe weiterer Aktienoptionen in der verbleibenden Laufzeit maßgeblichen Ziel-Börsenkurse sind so hoch, das ihr Erreichen nicht mehr realistisch erscheint. Daher soll das Aktienoptionsprogramm 2017 nunmehr von der Hauptversammlung aufgehoben und ein neues Aktienoptionsprogramm ähnlichen Zuschnitts beschlossen werden. Die Verbleibenden Bezugsrechte AOP 2017 sollen hiervon jedoch unberührt bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Aufhebung des Aktienoptionsprogramms 2017

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. a) über das Aktienoptionsprogramm 2017 wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister der unter lit. c) dieses Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Neufassung von § 7e der Satzung hinsichtlich des bedingten Kapitals 2020 aufgehoben. Die Verbleibenden Bezugsrechte AOP 2017 bleiben hiervon unberührt.

b)

Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm 2020)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 20. August 2025 bis zu 230.000 Bezugsrechte auf bis zu 230.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je Aktie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, wird der Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend allein ermächtigt.

Die Eckpunkte für die Ausgabe der Bezugsrechte lauten wie folgt:

aa)

Kreis der Bezugsberechtigten/Aufteilung der Bezugsrechte

Bezugsrechte dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Mitglieder von Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten sowie der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Bezugsrechte werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Bezugsrechte erhalten sollen, obliegen diese Festlegungen und die Ausgabe der Bezugsrechte ausschließlich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:

Mitglieder des Vorstands der Cliq Digital AG erhalten höchstens insgesamt bis zu 210.000 Bezugsrechte; und

Mitglieder von Geschäftsführungen verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 20.000 Bezugsrechte.

Die Ausgabe von Bezugsrechten an Arbeitnehmer der Cliq Digital AG oder mit ihr verbundener Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Die Berechtigten erhalten stets nur Bezugsrechte als Angehörige einer Personengruppe; Doppelbezüge sind nicht zulässig. Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte in einem Anstellungs- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen.

bb)

Einräumung der Bezugsrechte, Gewährungstag, Erwerbszeitraum und Inhalt des Bezugsrechts

Die Einräumung der Bezugsrechte kann bis zu viermal im Jahr erfolgen, und zwar jeweils zum ersten Montag im Januar, April, Juli und Oktober jedes Kalenderjahres während der Laufzeit der Ermächtigung (dieser jeweilige Tag der „Gewährungstag“). Wird die unter lit. c) zu beschließende Satzungsänderung nicht vor dem 2. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen, erfolgt die erstmalige Zuteilung zum ersten Werktag des dieser Eintragung folgenden Kalendermonats. Die Vereinbarungen über die Gewährung von Bezugsrechten müssen innerhalb eines Monats nach dem betreffenden Gewährungstag abgeschlossen werden (Erwerbszeitraum).

Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je Aktie gegen Zahlung des unter lit. (cc) bestimmten Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren (wie unter lit. (ee) näher bestimmt).

Die Bezugsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien gewähren oder die Bezugsrechte ganz oder teilweise durch Geldzahlung erfüllen kann; soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands handelt, hat hierüber der Aufsichtsrat zu entscheiden. Der Erwerb eigener Aktien zur alternativen Erfüllung der Bezugsrechte muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist durch diesen Beschluss nicht erteilt.

cc)

Ausübungspreis (Ausgabebetrag) und Erfolgsziel sowie weitere Ausübungsbedingungen

Der Ausübungspreis (Ausgabebetrag) eines Bezugsrechts beträgt EUR 1,00; § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.

Voraussetzung für die Ausübung von Bezugsrechten ist jeweils das Erreichen des jährlichen Erfolgsziels innerhalb der nach lit. (dd) bestimmten vierjährigen Wartezeit. Das Erfolgsziel bestimmt sich für die Bezugsberechtigten jeweils wie folgt:

Das Erfolgsziel für die Ausübung von Bezugsrechten ist jeweils erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem in dem Zeitraum von jeweils zwölf Monaten, der auf den Gewährungstag der jeweiligen Bezugsrechte folgt, an insgesamt 50 Börsenhandelstagen, d.h. Tagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Börsenhandel stattfindet, den in der folgenden Tabelle in dem Feld, das dem Jahr und dem Monat des Gewährungstags entspricht, angegebenen Betrag übersteigt.

Gewährungstag im
Jahr Januar April Juli Oktober
2020 EUR 5,25(1)
2021 EUR 5,40 EUR 5,55 EUR 5,70 EUR 5,85
2022 EUR 6,00 EUR 6,15 EUR 6,30 EUR 6,45
2023 EUR 6,60 EUR 6,75 EUR 6,90 EUR 7,05
2024 EUR 7,20 EUR 7,35 EUR 7,50 EUR 7,65
2025(2) EUR 7,80 EUR 7,95 EUR 8,10 EUR 8,25
2026(2) EUR 8,40 EUR 8,55 EUR 8,70 EUR 8,85
2027(2) EUR 9,00 EUR 9,15 EUR 9,30 EUR 9,45
2028(2) EUR 9,60 EUR 9,75
(1) Wenn sich der erste Gewährungstag nach lit. (bb) Satz 2 wegen verspäteter Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister auf einen dem Oktober nachfolgenden Monat verschiebt, ist dieser Betrag für den späteren Monat maßgeblich.
(2) Die Beträge, die in der Tabelle für Gewährungstage nach Juli 2025 genannt sind, werden nur im Hinblick auf die Kompensationsmöglichkeit eines erstmaligen Nichterreichens des Erfolgsziels in den drei folgenden Zwölfmonatszeiträumen angegeben.

Wird das Erfolgsziel in einem Zwölfmonatszeitraum nicht erreicht, kann dies in den jeweils drei darauf folgenden Zwölfmonatszeiträumen durch das Erreichen eines der für diese jeweiligen Zeiträume geltenden Erfolgsziele kompensiert werden. Bezugsrechte, für die das Erfolgsziel nicht erreicht und dies auch in den drei darauf folgenden Zwölfmonatszeiträumen nicht kompensiert worden ist, verfallen.

Für den Fall einer Zusammenlegung von Aktien oder eines Aktiensplits sind die Erfolgsziele entsprechend dem Verhältnis der Zusammenlegung bzw. des Aktiensplits anzupassen.

dd)

Wartezeit für die erstmalige Ausübung, Ausübungszeiträume und Ausübungssperrfristen

Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier Jahre ab dem Gewährungstag der Bezugsrechte. Nach Ablauf der Wartezeit können sämtliche Bezugsrechte, für welche das Erfolgsziel gemäß lit. (cc) erreicht ist, innerhalb der darauffolgenden drei Jahre jeweils in einem Zeitraum von drei Wochen nach Veröffentlichung der Finanzberichte für ein abgelaufenes Geschäftsjahr sowie des Zwischenfinanzberichts (oder einer Zwischenmitteilung) für das erste Halbjahr eines Geschäftsjahres ausgeübt werden.

Sofern der Vorstand betroffen ist, kann der Aufsichtsrat, und sofern die übrigen Berechtigten betroffen sind, der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen Ausübungssperrfristen festlegen, deren Beginn den Berechtigten jeweils rechtzeitig vorher mitgeteilt wird. Die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausübung von Aktienoptionen bleiben unberührt.

ee)

Keine Übertragbarkeit und Verfall von Bezugsrechten

Die Bezugsrechte sind mit Ausnahme des Erbfalls weder übertragbar noch veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig belastbar. Sämtliche nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos mit Ablauf von sieben Jahren nach ihrem Gewährungstag, jedoch nicht vor Ende des zweiten Ausübungszeitraums im letzten Kalenderjahr der Laufzeit. Sollte das Anstellungs- oder Dienstverhältnis durch Todesfall, verminderte Erwerbsfähigkeit, Pensionierung, Kündigung oder anderweitig nicht kündigungsbedingt enden, können Sonderregelungen für den Verfall der Bezugsrechte in den Bezugsbedingungen vorgesehen werden.

ff)

Regelung weiterer Einzelheiten

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2020, insbesondere die Bezugsbedingungen für die berechtigten Personen, festzulegen. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, entscheidet ausschließlich der Aufsichtsrat. Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, Bestimmungen über Steuern und Kosten, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Bezugsrechte, Regelungen bezüglich des Verfalls von Bezugsrechten im Falle der Beendigung des Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisses und Regelungen, die für außergewöhnliche Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für Erträge aus der Ausübung von Bezugsrechten vorsehen, sowie weitere Verfahrensregelungen.

c)

Neufassung des zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 geschaffenen bedingten Kapitals 2017/II

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b) über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung der Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 soll vor dem Hintergrund der unter lit. a) und b) vorgeschlagenen Aufhebung des Aktienoptionsprogramms 2017, des Fortbestands der Verbleibenden Bezugsrechte AOP 2017 und der Schaffung eines Aktienoptionsprogramms 2020 wie folgt neu gefasst werden:

„Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 320.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 320.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b) oder vom 21. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. b) ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder eine Geldzahlung leistet, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist. Die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital erfolgt zu dem in den Hauptversammlungsbeschlüssen der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b) bzw. vom 21. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. b) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.“

d)

Neufassung von § 7e der Satzung der Gesellschaft

§ 7e der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend den Änderungen unter den vorstehenden lit. b) und c) wie folgt neu gefasst:

§ 7e
Bedingtes Kapital 2017/II

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 320.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 320.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Bedingtes Kapital 2017/II“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b) bzw. dem Aktienoptionsprogramm 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 Bezugsrechte ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder eine Geldzahlung leistet, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2017/II erfolgt zu dem in den Hauptversammlungsbeschlüssen der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b) bzw. vom 21. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. b) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil.“

8.

Satzungsänderung im Hinblick auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 15 Abs. 1 der Satzung erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, in vier Teilen, jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahresquartals zahlbare jährliche Vergütung von EUR 20.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält zusätzlich EUR 20.000,00 pro Geschäftsjahr. Die vergangenen Geschäftsjahre haben gezeigt, dass die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der Fülle ihrer Aufgaben und dem Zeiteinsatz, der für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist, nicht mehr angemessen ist. Daher soll die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung von EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend) pro Geschäftsjahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine zusätzliche Vergütung von EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend) pro Geschäftsjahr.“

II.
Weitere Angaben

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Cliq Digital AG EUR 6.188.714,00 und ist eingeteilt in 6.188.714 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 6.188.714 Stimmen beträgt. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gehaltenen 4.000 eigenen Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 123 AktG i.V. mit § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, mithin auf den 31. Juli 2020 (0:00 Uhr).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 14. August 2020 (24:00 Uhr) unter nachfolgender Adresse zugehen:

Cliq Digital AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen, ausüben lassen.

Wenn die Vollmacht weder einem Intermediär, einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären noch einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden soll, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Abs. 8 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit an, sich durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen, die das Stimmrecht nur nach Maßgabe ihnen erteilter Weisungen ausüben werden.

Auch im Fall der Vollmachterteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Der Nachweis der Bevollmächtigung bzw. der Nachweis der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann, sofern er nicht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erbracht wird, per Post, per Telefax oder per E-Mail bis zum 19. August 2020 (24:00 Uhr) an folgende Adresse übermittelt werden:

Cliq Digital AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: CliqDigital-HV2020@computershare.de

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 309.436 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft spätestens am 27. Juli 2020 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des Mindestaktienbesitzes sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG).

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:

Cliq Digital AG
Immermannstr. 13
40210 Düsseldorf

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Cliq Digital AG
Immermannstr. 13
40210 Düsseldorf

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG spätestens am 6. August 2020 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

III.
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter der Cliq Digital AG

Die Cliq Digital AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Cliq Digital AG wird vertreten durch ihren Vorstandsvorsitzenden Lodewijkk Lucien Voncken. In Datenschutzangelegenheiten erreichen Sie die Cliq Digital AG unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Cliq Digital AG
Immermannstr. 13
40210 Düsseldorf
E-Mail: GDPR@cliqdigital.com

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die Cliq Digital AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Cliq Digital AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit Cliq Digital AG aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Die Dienstleister der Cliq Digital AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Cliq Digital AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Cliq Digital AG.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden. Zudem können Aktionäre nach Maßgabe der geltenden COVID-19-Regelungen bei Ankunft mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie mit Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die entsprechenden Erläuterungen im obigen Abschnitt „Weitere Angaben“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Cliq Digital AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber Cliq Digital AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Cliq Digital AG
Immermannstr. 13
40210 Düsseldorf

E-Mail: GDPR@cliqdigital.com

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, in dem die Cliq Digital AG ihren Sitz hat, zu.

 

Düsseldorf, im Juli 2020

Cliq Digital AG

Der Vorstand

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