CLOCKCHAIN AG: Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

Berlin

Wertpapierkennnummer: A14KN4 /​ ISIN: DE000A14KN47

Tagesordnungspunkt 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum

Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung

Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie entsprechende Änderung der Satzung

Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Düsseldorf und entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2

Tagesordnungspunkt 7: Wahl des Aufsichtsrates

Tagesordnungspunkt 8: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der CLOCKCHAIN AG ein, die am 03. Dezember 2021, um 10:00 Uhr, in Form einer virtuellen Hauptversammlung, stattfindet. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die im Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter

https:/​/​www.clockchain-ag.com/​hauptversammlung/​

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden während der Hauptversammlung wie vorstehend beschrieben online zugänglich sein und dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung

Die Firma der Gesellschaft soll neu gefasst und die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „Finchain Capital Partners AG“ geändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft führt die Firma Finchain Capital Partners AG.“

5.

Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie entsprechende Änderung der Satzung

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll geändert und an die künftige Unternehmensausrichtung angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 2 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Rechtsform, insbesondere, aber nicht ausschließlich, solcher Gesellschaften, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Technologiebereich, insbesondere digitale Produkte, Lösungen und Services sowie im Bereich Fintech, haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- oder Ausland zu errichten. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, die die Erforschung, Entwicklung und Umsetzung neuer Technologien betreiben.“

6.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Düsseldorf und entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2

Durch den zu erfolgenden Umzug der Gesellschaft von Berlin in das neue Verwaltungsbüro in Düsseldorf soll auch der satzungsmäßige Rechtssitz der Gesellschaft nach Düsseldorf verlegt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:

a.

Der Sitz der Gesellschaft im Sinne von § 5 AktG wird von Berlin nach Düsseldorf verlegt.

b.

§ 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf.“

7.

Wahl des Aufsichtsrates

Prof. Dr. Martin Užík

Prof. Dr. Wolfgang Siewering

Uwe Heller

8.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Prüfung des Abschlusses der CLOCKCHAIN AG für das Geschäftsjahr 2021 die RSM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre

Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung, ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, in Feldmark 11 A, 44267 Dortmund, abzuhalten. Zeitgleich soll die Einberufung der Hauptversammlung nach dem Beschluss des Vorstands unter Wahrung der verkürzten Fristen gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes erfolgen. Der Vorstand macht damit von den gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung, nach Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes, Gebrauch, dessen Geltung durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 (COVID-19-Verordnung) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (COVID-19-Änderungsgesetz) angepasst wurde.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstands einschließlich der Einberufung unter Wahrung der verkürzten Fristen gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz zugestimmt.

Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes und des COVID-19-Änderungsgesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre:

Die Hauptversammlung wird für alle Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton übertragen.

Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater ausüben.

Die Zugangsdaten folgen nach Anmeldung separat per Mail.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis zum 1. Dezember 2021, 24:00 Uhr, Fragen bei der Gesellschaft unter der Mailadresse

einladung@clockchain-ag-hv.de

einreichen.

Die bei der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 126, 127 Aktiengesetz eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Versammlung gestellt und werden von der Gesellschaft dementsprechend behandelt.

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung über den Online-Service Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.

Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten einschließlich der jeweils anwendbaren Fristen.

2.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Für die angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten virtuellen Hauptversammlung am 3. Dezember 2021, ab 10.00 Uhr, im Internet. Die erforderlichen Zugangsdaten werden Ihnen nach Anmeldung separat per Mail zugesandt.

Es können nur diejenigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte die gesamte Hauptversammlung im Internet im passwortgeschützten Internetservice verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung separat per Mail.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 21. November 2021 (0:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 29. November 2021 (24:00 Uhr) unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

CLOCKCHAIN AG
Potsdamer Platz Arkaden, Linkstraße 2, Level 8
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 20 84 98 82 6
E-Mail: einladung@clockchain-ag-hv.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach fristgemäßer Anmeldung einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft separat per Mail.

3.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf, und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können via E-Mail an

einladung@clockchain-ag-hv.de

übermittelt werden.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail bis spätestens 30. November 2021 (24:00 Uhr) an

CLOCKCHAIN AG
Potsdamer Platz Arkaden, Linkstraße 2, Level 8
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 20 84 98 82 6
E-Mail: einladung@clockchain-ag-hv.de

erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.clockchain-ag.com/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Elektronische Briefwahlstimmen können über den passwortgeschützten Internetservice bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Dezember 2021 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

5.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie des Abschlussprüfers werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

www.clockchain-ag.com/​hauptversammlung

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 18. November 2021 (24:00 Uhr), der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

CLOCKCHAIN AG
Potsdamer Platz Arkaden, Linkstraße 2, Level 8
10785 Berlin
Tel:+49 (0)30 20 84 98 82 6
E-Mail: einladung@clockchain-ag-hv.de
6.

Fragerecht der Aktionäre gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz i.V.m. Artikel 11 Ziffer 1 a) und b) COVID-19-Änderungsgesetz

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung, im Wege elektronischer Kommunikation, einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens Mittwoch, den 1. Dezember 2021, 24:00 Uhr, über die folgende Mailadresse

einladung@clockchain-ag-hv.de

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

7.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über den eingerichteten Internetservice des Hauptversammlungsdienstleisters erklärt wird.

8.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere nach § 124a Aktiengesetz zu veröffentlichenden Informationen stehen auf der Website der Gesellschaft unter

www.clockchain-ag.com/​hauptversammlung

zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 11. November 2021 veröffentlicht.

9.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Nummer der Anmeldebestätigung (HV-Ticket)). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

CLOCKCHAIN AG
Potsdamer Platz Arkaden, Linkstraße 2, Level 8
10785 Berlin
Tel:+49 (0)30 20 84 98 82 6
E-Mail: datenschutz@clockchain-ag.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die über sie erfassten Daten in dem Teilnehmerverzeichnis erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. ihre IP-Adresse, den von ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

datenschutz@clockchain-ag.de

Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der CLOCKCHAIN AG erreichen die Aktionäre und Aktionärsvertreter unter folgender Adresse:

CLOCKCHAIN AG
Potsdamer Platz Arkaden, Linkstraße 2, Level 8
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 20 84 98 82 6
E-Mail: datenschutz@clockchain-ag.de

 

Berlin, November 2021

CLOCKCHAIN AG

Der Vorstand

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