Cloppenburg Automobil SE – 118. Hauptversammlung

Cloppenburg Automobil SE
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummer: 501560
ISIN: DE0005015606
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung
03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf
(Eingang: Benrather Str. 19)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am
Dienstag, dem 03. Februar 2015, um 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Commerzbank AG, Breite Straße 25, 40213 Düsseldorf, stattfindenden
118. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Zum Besuch der Hauptversammlung nutzen Sie bitte den Seiteneingang der Commerzbank AG in der Benrather Str. 19 in Düsseldorf und fahren Sie mit dem Aufzug in die 6. Etage.
Tagesordnung

TOP 1:
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der Cloppenburg Automobil SE für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Cloppenburg Automobil SE für das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Diese Vorlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internet-Adresse der Gesellschaft unter www.ca-se.com zugänglich.

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/2014 von 19.936.768,36 EUR, der sich aus dem Jahresüberschuss von 1.398.432,29 EUR und dem Gewinnvortrag von 18.538.336,07 EUR zusammensetzt, auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Königsallee 64, 40212 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 zu wählen.

Allgemeine Hinweise

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere folgende Unterlagen im Internet unter www.ca-se.com zugänglich:

Jahresabschluss und Lagebericht der Cloppenburg Automobil SE für das Geschäftsjahr 2013/2014, der gebilligte Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Cloppenburg Automobil SE für das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen sind zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 1.395.900 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils eine Stimme gewähren.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§126 b BGB) anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis kann zum einen dadurch erfolgen, dass von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform (§ 126 b BGB) eine Bestätigung über den Anteilsbesitz erfolgt. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 13. Januar 2015 (Nachweisstichtag) beziehen. Zum anderen kann der Nachweis auch dadurch erfolgen, dass die Aktien bei der Gesellschaftskasse hinterlegt werden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in jedem Fall bis spätestens zum Ablauf des 27. Januar 2015 zugehen.

Anmeldung und Nachweis sind der Gesellschaft unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten zu übermitteln:
Cloppenburg Automobil SE
Chamissostraße 12
40237 Düsseldorf
Telefax: 0211 – 91 29 420
E-Mail: kontakt@ca-se.com

Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an.

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will.

Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ca-se.com zugänglich gemacht wird.

Gemäß § 16 der Satzung können sich stimmberechtigte Aktionäre nur durch andere, mit Vollmacht versehene Aktionäre vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden soll. Letztere können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die folgende Adresse
Cloppenburg Automobil SE
Vorstand
Chamissostraße 12
40237 Düsseldorf
Telefax: 0211 – 91 29 420
E-Mail: kontakt@ca-se.com

übermittelt werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten; es kann an die oben angegebene Anschrift adressiert werden.

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis Freitag, den 9. Januar 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse www.ca-se.com zugänglich.

Gegenantragsrecht und Wahlvorschläge

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Abschlussprüfern unterbreiten. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten.

Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von § 126 AktG und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG bitten wir

ausschließlich an die oben genannten Kontaktdaten der Gesellschaft zu senden. Anträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zum 19. Januar 2015 unter den oben genannten Kontaktdaten bei der Gesellschaft eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, werden im Internet unter www.ca-se.com zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Düsseldorf, im Dezember 2014

Cloppenburg Automobil SE

Der Vorstand

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