Clubhaus Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Clubhaus Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 26.04.2019

Clubhaus Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Christiane Freifrau von Spoercken, Lüdersburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Sie hält diese Aktien über die von ihr abhängige CS Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüdersburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2434), welche uns mitgeteilt hat, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

Alexander Freiherr von Spoercken, Lüdersburg, hat uns mitgeteilt, dass ihm gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört. Ihm sind die Beteiligungen der AS Lüdersburg Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüdersburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2435), und der Freiherr von Spoercken GmbH & Co. KG, Lüdersburg (Amtsgericht Lüneburg HRA 200574), als von ihm abhängige Gesellschaften gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Die AS Lüdersburg Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüdersburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2435), hat uns der Vollständigkeit halber mitgeteilt, dass dieser weiterhin unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Clubhaus Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 AktG gehören.

 

Hamburg, den 24.04.2019

Clubhaus Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.