co.don Aktiengesellschaft: Bezugsangebot an die Aktionäre der co.don

Bezugsangebot an die bezugsberechtigten Aktionäre der co.don Aktiengesellschaft zum Bezug von Neuen Aktien aus der am 17. September 2020 beschlossenen Bezugsrechtskapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020.

 

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co.don Aktiengesellschaft

Teltow

ISIN DE000A1K0227 / WKN A1K022
ISIN DE000A289BE9 / WKN A289BE

Bezugsangebot an die bezugsberechtigten Aktionäre der co.don Aktiengesellschaft

zum Bezug von Neuen Aktien aus der am 17. September 2020 beschlossenen

Bezugsrechtskapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft mit Sitz in Teltow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 12948 P (die „Gesellschaft”) vom 30. Juli 2020 wurde der Vorstand der Gesellschaft (der „Vorstand”) im Wege der Satzungsänderung in § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einmal oder mehrmals, um bis zu EUR 18.210.920,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 18.210.920 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2020“ oder die „Ermächtigung“). Den Aktionären ist nach der Ermächtigung grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 5 AktG eingeräumt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020 sowie die entsprechende Satzungsänderung sind am 2. September 2020 in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Potsdam eingetragen worden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht, so dass die Ermächtigung noch in vollem Umfang besteht.

Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 hat der Vorstand am 17. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 36.421.841,00 um bis zu EUR 1.400.769,00 auf bis zu EUR 37.822.610,00 durch Ausgabe von weiteren bis zu 1.400.769 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie und Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 (die „Neuen Aktien“), gegen Bareinlagen zu erhöhen und den bestehenden Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung“).

Den zum Bezug berechtigten Aktionären (die „Bezugsberechtigten“) wird das Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass ausschließlich die Baader Bank Aktiengesellschaft, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland (die „Baader Bank“ oder die „Bezugsstelle“) auf der Grundlage und unter den Bedingungen einer zwischen der Gesellschaft und der Baader Bank abgeschlossenen Mandatsvereinbarung (die „Mandatsvereinbarung“) zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen wurde, die Neuen Aktien den Bezugsberechtigten im Wege des mittelbaren Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital im Bezugsverhältnis 26 : 1 (26 bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von 1 Neuen Aktie) zum unten genannten Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug der vereinbarten Provision und der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten und Auslagen – an die Gesellschaft abzuführen. Die Mandatsvereinbarung sieht keine Festübernahme der Neuen Aktien durch die Baader Bank vor. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Bezugsberechtigter auf 1.847 Bezugsrechte verzichtet.

Dies vorausgeschickt, macht die Gesellschaft hiermit den Bezugsberechtigten das folgende

Bezugsangebot

Die Gesellschaft bietet den Bezugsberechtigten durch die Baader Bank (vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der nachstehenden, unter dem Abschnitt „Wichtige Hinweise“ genannten Bedingungen) 1.400.769 Neue Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und voller Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2020 zum mittelbaren Bezug an.

Wir bitten die Bezugsberechtigten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 22. September 2020 bis zum 6. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ (jeweils einschließlich)

(die „Bezugsfrist“) über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis 26 : 1 können für jeweils 26 bestehende Aktien der Gesellschaft 1 (eine) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie (der „Bezugspreis“) bezogen werden. Der Bezug einzelner Neuen Aktien oder eines Mehrfachen davon ist möglich. Soweit das im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Bezugsberechtigten auf Bruchteile von Neuen Aktien entstehen, haben die Bezugsberechtigten hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbank zur Verfügung gestellten Bezugsauftrags bei der Baader Bank zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Bezugsberechtigten gesammelt bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist, d.h. bis zum 6. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ, bei der Bezugsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist zu zahlen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A289WZ0 / WKN A289WZ) von den Wertpapierbeständen abgetrennt und die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex-Bezugsrecht“ notiert. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist jedoch der jeweilige Bestand an bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A1K0227 / DE000A289BE9) nach Buchungsschluss am 23. September 2020 („Record Date“). Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien werden in einem Sammeldepot bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, („Clearstream“) gehalten und voraussichtlich am 24. September 2020 („Payment Date“) entsprechend der maßgeblichen Depotbestände automatisch durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, auf die Depotkonten der teilnehmenden Banken gebucht. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die eingebuchten Bezugsrechte. Von der Depotbank einem Bezugsberechtigten in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren sind von ihm selbst zu tragen.

Ausübung von Überbezugsrechten

Für den Fall, dass nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, bietet die Gesellschaft den Aktionären, die Bezugsrechte ausüben, im Wege des Überbezugs aus dem verbleibenden Bestand nicht bezogener Neuer Aktien, Neue Aktien zum Bezugspreis zum Kauf an.

Jeder Aktionär, der Bezugsrechte ausübt, kann somit über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 26 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben (nachfolgend „Überbezug“). Aktionäre, die über ihre Bezugsrechtsquote hinaus weitere Aktien zum Bezugspreis beziehen möchten, können ihren verbindlichen Bezugsauftrag innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank der Abwicklungsstelle Baader Bank übermitteln. Dabei bitten wir die Aktionäre, die über ihren Bestand hinaus weitere Aktien beziehen wollen, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Sollten alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben und im Rahmen der Ausübung keine Bezugsrechtsspitzen entstehen, wäre ein Überbezug nicht möglich.

Die Zuteilung des Überbezugs durch die Gesellschaft erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt und zwar bis das gesamte Volumen der Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder eines Vielfachen davon möglich. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf die nächst niedrigere volle Aktienzahl abgerundet.

Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn der Erwerbspreis für den Überbezug spätestens bis zum Ende der Bezugsfrist am 6. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ bei der Abwicklungsstelle Baader Bank auf dem vorgenannten Konto gutgeschrieben ist. Für den Überbezug wird die übliche Bankenprovision berechnet. Sollte ein Überbezugswunsch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb geleisteten Betrag ggf. abzüglich anfallender Bankenprovision zinslos zurück.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung für die Bezugsrechte an einer Börse ist ebenfalls nicht beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist daher voraussichtlich nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.

Veräußerung nicht bezogener Aktien (Rump Placement)

Neue Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsangebots von bestehenden Aktionären bezogen worden sind, sollen im Rahmen einer weiteren Privatplatzierung qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien sowie nicht an U.S. Personen im Sinne des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“)) mindestens zum Bezugspreis angeboten werden (das „Rump Placement“).

Verbriefung und Lieferung der Aktien

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Der Anspruch der Bezugsberechtigten auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Bezugsberechtigten erhalten über ihre Neuen Aktien eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am 15. Oktober 2020.

Provision

Für den Bezug der Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots wird von den Depotbanken die bankenübliche Provision berechnet.

Börsenzulassung und Handel der Neuen Aktien

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 14. Oktober 2020 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. Oktober 2020 erfolgen. Bis zur Einbeziehung können die Neuen Aktien nicht über die Börse veräußert werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist jedoch auch bereits vor erfolgter Zulassung rechtlich möglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Zulassung und Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

Keine Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts; wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung“) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Den Bezugsberechtigten wird empfohlen, sich vor der Ausübung ihres Bezugsrechts umfassend über die Gesellschaft und den aktuellen Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft zu informieren sowie die bisher veröffentlichten Finanz- und Unternehmensinformationen der Gesellschaft zu lesen, abrufbar unter

https://www.codon.de/investoren/finanzberichte

sowie die Ad-hoc-Meldungen und die Pressemeldungen der Gesellschaft, abrufbar unter

https://www.codon.de/investoren/aktuelle-meldungen

aufmerksam zu lesen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft mit Ad hoc-Mitteilung vom 8. April 2020 mitgeteilt hat, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten war und dass für diesen Verlust im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich waren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft mit der Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH, einer Großaktionärin („BBG“), eine Vereinbarung zur Bereitstellung zusätzlicher Liquidität und Verlängerung von gewährten Darlehen abgeschlossen hat. Darin hat BBG Verpflichtungen über insgesamt rund 13,24 Mio. EUR gegenüber der Gesellschaft übernommen, die im Rahmen verschiedener Finanzierungsmaßnahmen zur Verfügung bzw. verlängert werden sollen. Weitergehende Einzelheiten insbesondere zu den Finanzierungsmaßnahmen, zu denen sich die BBG verpflichtet hat, finden sich in der Ad hoc-Mitteilung vom 27. April 2020 und in einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Mai 2020.

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit und auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden. Eine Beendigung des Bezugsangebots gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Bezugsberechtigte, die infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallenden öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Europäischer Wirtschaftsraum

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland darf das Bezugsangebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe (e) der Prospektrichtlinie weitergeleitet werden. Bezugserklärungen von Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, sind von den Depotbanken zurückzuweisen. Darüber hinaus können weitere nationale Beschränkungen bestehen. Bei Bezugsberechtigten mit Wohnsitz im Ausland sind daher die Depotbanken angewiesen, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren. Die Gesellschaft und die Bezugsstelle übernehmen keine Verantwortung für die Übereinstimmung des Bezugsangebotes mit ausländischen Rechtsvorschriften und für die Übermittlung des Bezugsangebots, das Angebot oder die Veräußerung der Bezugsrechte und der Neuen Aktien in diesen Ländern.

Vereinigte Staaten von Amerika

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US Personen dar. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an bzw. für Rechnung von US-Personen weder angeboten, verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Australien, Japan und Kanada

Das Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan oder Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffende Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

Sonstige wichtige Hinweise

Gemäß der Mandatsvereinbarung unterliegen die Verpflichtungen der Baader Bank Aktiengesellschaft in Bezug auf die Durchführung des Bezugsangebots bestimmten Bedingungen. Die Durchführung des Bezugsangebots erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen Zustimmung der Gremien der Baader Bank, der Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Bezugsangebots, insbesondere der Vorlage aller notwendigen Beschlüsse und Genehmigungen auf Seiten der Gesellschaft für die Durchführung der Transaktion, und des Nichteintritts eines wesentlichen nachteiligen Ereignisses im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder den allgemeinen Marktbedingungen an den Kapitalmärkten, welches dazu führen würde, dass nach billigem Ermessen der Bank eine erfolgreiche Durchführung der Transaktion nicht mehr gewährleistet wäre.

Falls die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu dem im Zeichnungsschein diesbezüglich genannten Zeitpunkt erfolgt ist, wird der Zeichnungsschein ungültig. In diesem Fall erlöschen sämtliche Verpflichtungen der Baader Bank zur Zeichnung der Neuen Aktien, falls die Gesellschaft und die Baader Bank keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben. Die im Zusammenhang mit der Zeichnung von der Baader Bank an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen hat die Gesellschaft der Baader Bank unverzüglich zurück zu gewähren; diese Verpflichtung bleibt von der Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grunde, unberührt.

 

Teltow, im September 2020

co.don Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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