co.don Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

co.don Aktiengesellschaft

Teltow

ISIN DE000A3E5C08 /​ WKN A3E5C0
ISIN DE000A3E5C16 /​ WKN A3E5C1

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Juni 2017, geändert durch weitere Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. Juni 2018 und 30. Juli 2020, zur Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende Satzungsänderungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Gesellschaft“) vom 30. September 2021 hat den Vorstand der co.don Aktiengesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (auch mit Wandlungspflicht) für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 19.373.388,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue Stückaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stückaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während einer in den Anleihebedingungen festzulegenden Frist entspricht. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist, nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden oder das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.

Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis) vorsehen. Die Gesellschaft kann in den Bedingungen von Wandelschuldverschreibungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabetrag der Teilschuldverschreibung und dem Produkt aus Wandlungspreis und Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand verwiesen, der am 20. August 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft am 30. September 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam (HRB 12948 P) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 30. September 2021 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehend genannter Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu EUR 1.313.046,00 durch Ausgabe von bis zu 1.313.046 auf Inhaber lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 20. August 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 8 der ordentlichen Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021) und die Satzung in § 4 entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital 2021 wird mit Eintragung der Änderung von § 4 der Satzung der Gesellschaft im Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Potsdam (HRB 12948 P) wirksam. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Teltow, im September 2021

co.don Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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