CODIXX Aktiengesellschaft
Barleben
Wertpapierkennnummer: 508740
ISIN: DE0005087407
Bekanntmachung einer Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn
Auf die Dividende wird entsprechend § 1 Absatz 4 und Absatz 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Maßnahmengesetz) in Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr, 14, Seite 569 ff) sowie auf der Grundlage von § 59 Absatz 2 des Aktiengesetzes (AktG) durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein Abschlag in Höhe von € 577.500,00 (€ 0,15 je dividendenberechtigte Aktie) gezahlt.
Die Auszahlung der Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn erfolgt
am 12.08.2020
über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute.
Zahlstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.
Für die steuerliche Behandlung der Dividende gilt Folgendes:
Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert nach Auffassung der Finanzverwaltung die Anschaffungskosten der Aktien. Den Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Dividenden beraten zu lassen.
Barleben, im Juli 2020
CODIXX AG
Der Vorstand
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