CODIXX AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CODIXX Aktiengesellschaft

Barleben

ISIN: DE0005087407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

22. August 2022 um 10.00 Uhr in den Räumen des

IGZ Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von € 4.556.220,67 auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von € 500.500,00 (€ 0,13 je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten. Die Auszahlung dieser Dividende erfolgt entsprechend § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 25.08.2022.

Ferner schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat vor, € 3.500.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 555.720,67 auf neue Rechnung vorzutragen.

Hinweis: Die Dividendenzahlung kann – wie in den Vorjahren erfolgt – aus formalen Gründen nicht mehr aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) erfolgen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Querstraße 13, 04103 Leipzig zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung

Herr Fredemann hat erklärt, sein Aufsichtsratsmandat vor Beendigung seiner Amtszeit aus persönlichen Gründen mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.08.2022 niederzulegen.

Aus diesem Anlass empfiehlt der Aufsichtsrat, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder – unter Einhaltung der nach § 95 AktG erforderlichen Mindestanzahl – auf vier Mitglieder zu reduzieren. Besondere Regelungen zu Umfang und Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach § 95 Satz 3 AktG bzw. § 96 AktG sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der § 5 Absatz 3 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

(3) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Personen.“

7.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Für den Fall, dass der Beschlussvorschlag Nummer 6 der Tagesordnung nicht angenommen und keine Änderung der Satzung beschlossen wird, schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Jürgen Herbst, Rechtsanwalt und Notar a.D., tätig als Berater der Rechtsanwaltskanzlei SQR, Braunschweig, als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen. Die Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Herr Jürgen Herbst, wohnhaft in Braunschweig, Rechtsanwalt und Notar a. D., tätig als Berater der Rechtsanwaltskanzlei SQR, wird für eine volle Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet, als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.”

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung als Aktionäre gemäß § 6 Abs. 2 unserer Satzung legitimieren bzw. legitimiert haben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung der

Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Tel: 07161 6714 29
Fax: 07161 9693 17
E-Mail: bgross@martinbank.de

hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der genannten Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand stellen möchten, können diese Fragen auch schon vor der Hauptversammlung schriftlich vorab ankündigen (E-Mail: ir@codixx.de; Fax 039203 963 34). Dies wird eine schnelle und qualifizierte Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

Hinweis: Derzeit ist davon auszugehen, dass die Durchführung der Hauptversammlung in der vorgesehenen Form (Präsenzveranstaltung) möglich sein wird. Die im Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 sind zu beachten.

 

Barleben, 12.07.2022

 

Detlef M. A. Prinzler
Vorstand
Karin Prinzler
Vorstand

 

CODIXX AG
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

Telefon: 039203 963 0
Telefax: 039203 963 34

E-Mail: ir@codixx.de

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