CODIXX Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

CODIXX Aktiengesellschaft

Barleben

Wertpapierkennnummer: 508740
ISIN: DE0005087407

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der CODIXX AG vom 18. November 2020 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von € 3.983.545,55 auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2019 einen Betrag von € 770.000,00 (€ 0,20 je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 3.213.545,55 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Dabei gilt, dass der Vorstand der CODIXX AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 und Absatz 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Maßnahmengesetz) in Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff) sowie auf der Grundlage von § 59 Absatz 2 des Aktiengesetzes (AktG) beschlossen hat, an die Aktionäre einen Abschlag in Höhe von € 577.500,00 (€ 0,15 je dividendenberechtigte Aktie) auszuzahlen.

Die Auszahlung erfolgte am 12.08.2020.

Unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlages erfolgt noch eine Dividendenzahlung in Höhe von € 192.500 (€ 0,05 je dividendenberechtigte Aktie).

Die Auszahlung dieser Dividende erfolgt entsprechend § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 23.11.2020.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute.

Zahlstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.

Für die steuerliche Behandlung der Dividende gilt folgendes:

Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert nach Auffassung der Finanzverwaltung die Anschaffungskosten der Aktien. Den Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Dividenden beraten zu lassen.

 

Barleben, 18. November 2020

CODIXX AG

Der Vorstand

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