COGITANDA Dataprotect AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
COGITANDA Dataprotect AG
Altenahr
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 29.03.2019

COGITANDA Dataprotect AG

Altenahr-Kreuzberg

Bezugsaufforderung – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts
(§ 202 Abs. 1, § 186 Abs. 2 AktG)

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25. Februar 2019 beschlossen, unter Nutzung der durch § 6b der Satzung (Genehmigtes Kapital III) und § 6d der Satzung (Genehmigtes Kapital IV) eingeräumten Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 254.006,00, das eingeteilt ist in 171.346 auf den Namen lautende Stammaktien und 82.660 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, aus dem Genehmigten Kapital III um bis zu EUR 21.894,00 und aus dem Genehmigten Kapital IV um bis zu EUR 14.500,00 auf bis zu EUR 290.400,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von bis zu 21.894 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aus dem Genehmigten Kapital III und bis zu 14.500 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aus dem Genehmigten Kapital IV. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 1,00. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 100,00 je neuer Vorzugsaktie. Die neuen Aktien sind ab 01. Januar 2020 gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit Beschluss vom 26. Februar 2019 zugestimmt.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Das danach noch verbleibende Bezugsrecht bleibt, mit Ausnahme des nachfolgend beschriebenen Bezugsrechtsausschlusses von Spitzenbeträgen aufgrund des Bezugsverhältnisses, bestehen.

Die Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital III und dem Genehmigten Kapital IV dient der Aufnahme von Eigenkapital zur Finanzierung des weiteren Aufbaus des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft. Hierbei sollen insbesondere auch größere Investoren angesprochen werden, die in einem deutlich höheren Volumen in die Gesellschaft investieren möchten, als das bei den bisherigen Investoren der Fall war. Der Vorstand hält den vorgesehenen Ausgabepreis von EUR 100,00 auch im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung der Gesellschaft für angemessen.

Die neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden zunächst den Vorzugsaktionären im Verhältnis 2,27125:1 zum Bezug angeboten. Auf je 2,27125 alte Vorzugsaktien kann also jeder Vorzugsaktionär eine neue Vorzugsaktie ohne Stimmrecht zum Ausgabebetrag von je EUR 100,00 zeichnen und beziehen. Soweit sich aufgrund dieses Bezugsrechtsverhältnisses eine nicht ganzzahlige Anzahl von Bezugsaktien ergeben würde, wird, soweit ein Aktionär nicht Bezugsrechte hinzuerwirbt, die zu einer ganzzahligen Anzahl von Bezugsaktien führen, auf die nächste ganzzahlige Zahl an Bezugsaktien abgerundet. In diesem Umfang ist das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre zur Vermeidung von Spitzenbeträgen ausgeschlossen. Ein Bezugsrechtshandel wird von der Gesellschaft nicht organisiert oder durchgeführt. Zum Nachweis des Hinzuerwerbs von Bezugsrechten gegenüber der Gesellschaft bedarf es der Vorlage einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem hinzuerwerbenden Aktionär und dem übertragenden Aktionär im Original zusammen mit der Bezugserklärung.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages in bar auf das Konto Nr. DE21 5775 1310 0000 2553 64 der Gesellschaft bei der Kreissparkasse Ahrweiler zu leisten.

Für den zukünftigen Verkauf der neuen Aktien gelten die allgemeinen Bestimmungen über den Verkauf von Aktien der COGITANDA Dataprotect AG vom 25. Februar 2019. Diese werden den Zeichnern zusammen mit den Vordrucken der Zeichnungsscheine zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 der Satzung ist der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 05. April 2019 bis zum 23. April 2019 (einschließlich)

bei der Gesellschaft und unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechts- und Zeichnungsscheinvordrucke werden den Aktionären auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 23. April 2019 zu achten. Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Gesellschaft die Bezugserklärung und der Zeichnungsschein (einschließlich der allgemeinen Bestimmungen über den Verkauf von Aktien der COGITANDA Dataprotect AG vom 25. Februar 2019) bis spätestens am 23. April 2019 vorliegen und dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 100,00 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch am 23. April 2019 auf das oben genannte Konto der Gesellschaft gezahlt wird.

Aktionäre können über ihr Bezugsrecht hinaus bis zum 31. Juli 2019 (einschließlich) nicht von Aktionären im Rahmen des Bezugsrechts gezeichnete Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird die nicht von Aktionären im Rahmen des Bezugsrechts gezeichneten Aktien auch Dritten zur Zeichnung in der Zeit ab dem 24. April 2019 bis zum 31. Juli 2019 anbieten. Zeichnungen über das Bezugsrecht hinaus und Zeichnungen Dritter werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 100,00 je neuer Aktie ist für die so bezogenen Aktien bis zum 31. Juli 2019 in bar auf das oben genannte Konto der Gesellschaft zu leisten.

Der Vorstand behält sich vor, die Zeichnungsfrist jederzeit zu verkürzen oder – bis zum letzten Tag der Zeichnungsfrist – die Zeichnungsfrist um maximal acht Wochen zu verlängern. Die Zeichnungsfrist endet aber frühestens am 23. April 2019. Die Bekanntgabe einer Änderung erfolgt durch eine E-Mail an alle der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bekannten Interessenten an der Zeichnung.

Nach Ablauf der Bezugsfrist wird der Vorstand den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung aufgrund der Bezugsrechtsausübung mitteilen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird der Vorstand den Zeichnern das weitere Ergebnis der Zuteilung mitteilen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Januar 2020 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Kreuzberg, 22. März 2019

Der Vorstand

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