COGITANDA Dataprotect AG: Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG bzgl. Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen

COGITANDA Dataprotect AG

Altenahr

Amtsgericht Koblenz, HRB 25190

Hinweis in den Gesellschaftsblättern gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG bzgl. Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen

Die Gesellschaft hat aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 09.08.2019 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 731.000,00 ausgegeben. Davon entfällt ein Nennbetrag von EUR 624.800,00 auf die „7% Wandelschuldverschreibung 2020/2025“ und ein Nennbetrag von EUR 106.200,00 auf die „Umgekehrte Wandelschuldverschreibung 2020/2025“. Die Wandelschuldverschreibungen wurden von verschiedenen bezugsberechtigten und nicht bezugsberechtigten Zeichnern zum Preis von 100 % des jeweiligen Nennbetrages übernommen. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen ist beim Handelsregister des Amtsgerichts hinterlegt worden.

 

Altenahr, im November 2020

Der Vorstand                     Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

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