Collogia AG, Köln – Anzeige einer qualifizierten Beteiligung gemäß § 20 AktG (Der affinis AG gehört unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien)

Collogia AG

Köln

Anzeige einer qualifizierten Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG

Der affinis AG gehört unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Collogia AG.

Der affinis AG gehört unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der Collogia AG.

Nicht mehr wesentlich beteiligt sind:

Herr Kadir Akin
Herr Hans Kristian Langva

 

Der Vorstand

 

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