Columba Online Identity Management AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2017

Columba Online Identity Management AG

Berlin

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
aufgrund der Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

30. November 2017, 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sendlinger Str. 7, 80331 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

Weitere Angaben und Hinweise

Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, um Beschlussgegenstände erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch zur Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte informiert.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen.

Die Satzung der Columba Online Identity Management AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung Euro 1.000.000 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 1.000.000 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.columba.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

Berlin, den 18. Oktober 2017

Columba Online Identity Management AG

Der Vorstand

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