Columba Online Identity Management AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

Columba Online Identity Management AG

Berlin

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

7. Mai 2018, 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sendlinger Str. 7, 80331 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 abs. 1 AktG i.V.m. Abschnitt D. § 1 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Unter Berücksichtigung der strategischen Ziele der Gesellschaft schlägt der Aufsichtsrat vor, die nachstehenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung der Aufsichtsräte für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:

a)

Herr Peter F. Duerr,
Unternehmer
wohnhaft in 6370 Aurach bei Kitzbühel (Österreich)

b)

Dr. Ferdinand Graf Wolff Metternich
Unternehmensberater
wohnhaft in 8806 Bäch (Schweiz)

c)

Tristan Cutler
Investment Manager
wohnhaft in AB15 8QJ Aberdeen (Schottland)

Die Wahlen werden als Einzelwahl durchgeführt werden.

Im Fall seiner Wiederwahl wird sich Herr Peter F. Duerr zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender stellen.

Im Fall seiner Wiederwahl wird sich Dr. Ferdinand Graf Wolff Metternich zur Wahl als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender stellen.

Die Lebensläufe der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.columba.de

abrufbar.

TOP 2

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen.

Die Satzung der Columba Online Identity Management AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung Euro 1.190.000 und ist eingeteilt in 1.190.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 1.190.000 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.columba.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

Berlin, den 26. Mai 2018

Columba Online Identity Management AG

Der Vorstand

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