Columba Online Identity Management AG – Hauptversammlung 2017

Columba Online Identity Management AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

27. Juni 2017, 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen des Notars Christian Steinke
10117 Berlin, Friedrichstraße 71

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung

TOP 1

Bericht des Aufsichtsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 2.916.815,41 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 2

Bericht des Vorstandes an Aufsichtsrat und Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2016 sowie Bericht über die Geschäftsstrategie und -entwicklung für das Geschäftsjahr 2017

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 888.880 auf ein neues Grundkapital von EUR 1.000.000 durch Ausgabe von bis zu 888.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage unter Bezugsrecht der gegengewärtigen Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

Es soll im Hinblick auf das Ziel einer verbesserten Außendarstellung der Gesellschaft und zum Ziel einer Glättung des Aktienkapitals unter Änderung der Satzung im Abschnitt „B. Grundkapital und Aktien“ in „§ 1 Höhe des Grundkapitals“ und in „§ 2 Aktien“ das Aktienkapital im Rahmen einer ordentlichen Barkapitalerhöhung gem. §§ 182 ff. AktG von derzeit EUR 111.120 um EUR 888.880 auf EUR 1.000.000 erhöht werden. Um die gegengewärtigen Aktionäre gegen eine „Verwässerung ihrer Anteile“ zu schützen, soll die Kapitalerhöhung ausschließlich durch die gegenwärtigen Aktionäre gezeichnet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 888.880 erhöht („Barkapitalerhöhung“). Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 888.880 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 1,00 je Aktie („Ausgabebetrag“) ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 888.880.

Die neuen Aktien sind ab sofort gewinnberechtigt.

Zum Bezug der 888.880 auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ausschließlich die gegenwärtigen Aktionäre berechtigt.

Der Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ist jeweils sofort in voller Höhe zur Einzahlung fällig.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet mit Ablauf von zwei Wochen ab dem Tag der Beschlussfassung.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen ab Beschlussfassung die neuen Aktien gezeichnet sind.

b)

Die Satzung wird wie folgt geändert:

„B Grundkapital und Aktien § 1 Höhe des Grundkapitals“ lautet neu:

„§ 1 Höhe des Grundkapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000 (in Worten: Euro eine Million).

Die Leistungen auf das Grundkapital wurden in Höhe von EUR 111.120 erbracht durch die formwechselnde Umwandlung der Columba Online Identity Management GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Registernummer HRB 153 940 B, in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft gem. §§ 190 ff. UmwG.“

„B Grundkapital und Aktien § 2 Aktien“ lautet neu:

„1.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien. Es setzt sich zusammen aus 1.000.000 Stammaktien.

2.

Die Aktien lauten auf den Inhaber.

3.

Die Gesellschaft ist zur Ausgabe von Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen berechtigt.

4.

Über Form und Inhalt der Aktienurkunden entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Gesellschaft ist berechtigt, das gesamte Grundkapital in einer oder mehreren Globalurkunden zu verbriefen. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer jeweiligen Anteile ist ausgeschlossen. Die Sammelurkunde wird bei einer gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 AktG genannten Stelle hinterlegt.

TOP 6

Beschlussfassung über den Ort für Hauptversammlungen

Es soll im Hinblick auf eine höhere Flexibilität der Gesellschaft bei der Abhaltung von Hauptversammlungen und im Hinblick auf einen beabsichtigten Börsengang der Gesellschaft ermöglicht werden, die Hauptversammlungen zukünftig nicht nur am Sitz der Gesellschaft in Berlin, sondern auch in den Städten Frankfurt und München abzuhalten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Die Hauptversammlungen können in Berlin, Frankfurt oder München abgehalten werden.

Die Satzung wird wie folgt geändert:

„E Hauptversammlung § 1 Ort und Einberufung“ lauten neu:

㤠1 Ort und Einberufung

1.

Die Hauptversammlung findet in Berlin, Frankfurt oder München statt.

2.

Die Einberufung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung erfolgen. Dabei werden der Tag der Einladung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet.“

TOP 7

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen.

Die Satzung der Columba Online Identity Management AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung EUR 111.120 und ist eingeteilt in 111.120 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 111.120 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.columba.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

Berlin, den 22. Mai 2017

Columba Online Identity Management AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.