comdirect bank Aktiengesellschaft – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

comdirect bank Aktiengesellschaft
Quickborn
WKN: 542800
ISIN: DE 0005428007
Mitteilung über Beschlussfassung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der comdirect bank AG hat am 7. Mai 2015 beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis einschließlich zum 6. Mai 2020 eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen der am 25. März 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 7 und 8 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der comdirect bank AG. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Quickborn, im Mai 2015

Der Vorstand

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