comforte AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
comforte AG
Wiesbaden
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 12.02.2019

comforte AG

Wiesbaden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 12. März 2019, um 15:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Abraham-Lincoln-Straße 22, 65189 Wiesbaden

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am 12. März 2019, um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Abraham-Lincoln-Straße 22, 65189 Wiesbaden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Abraham-Lincoln-Straße 22, 65189 Wiesbaden, eingesehen werden.

2.

Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von Euro 670.077,02, der sich aus einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro 45.513,04 sowie einem Gewinnvortrag in Höhe von Euro 624.563,98 zusammensetzt, wie folgt zu verwenden:

a) Zuführung zur gesetzlichen Rücklage 2.275,65
b) Ausschüttung einer Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 240.000,00
c) Gewinnvortrag 427.801,37
Bilanzgewinn 670.077,02
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Michael Rossbach, Patrick Oliver Eyrich, Thomas Gloerfeld und Knut Rossbach. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2023 endende Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, zu wählen:

1.

Dr. Michael Rossbach, Unternehmensberater, wohnhaft in Darmstadt

2.

Patrick Oliver Eyrich, Direktor IT & Infrastruktur, comforte AG, wohnhaft in Friesenheim

3.

Thomas Gloerfeld, Direktor NonStop Marketing, comforte AG, wohnhaft in London (Großbritannien)

4.

Knut Rossbach, Unternehmensberater, Turnaround Consulting LLC, wohnhaft in Norwood (New Jersey, USA).

6.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Consult + Concept GmbH , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Büchnerweg 15, 64319 Pfungstadt wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 bestellt.

Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

comforte AG
z.Hd. Jonas Zwick
Abraham-Lincoln-Straße 22
65189 Wiesbaden
Telefax: + 49 611 93199 05
e-mail: j.zwick@comforte.com

Freiwillige Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Für diesen Fall ist das Formular einer Vollmacht beigefügt, das vom Vollmachtgeber auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Die unterzeichnete Vollmacht ist spätestens in der Hauptversammlung vorzulegen. Es ist auch möglich, die unterzeichnete Vollmacht per Fax oder eingescannt als E-Mail an die oben genannte Adresse der Gesellschaft zu schicken.

 

Wiesbaden, 7. Februar 2019

comforte AG

Der Vorstand

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