COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien / Bezugsrechtsausschluss / Einziehung.

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien / Bezugsrechtsausschluss / Einziehung. 18.05.2020

COMMERZBANK Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK100 ISIN DE000CBK1001

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung)

Die ordentliche Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft hat am 13. Mai 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 12. Mai 2025 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 16. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre) und 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG) der Tagesordnung. Die auf Grund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 16. April 2020 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft am 13. Mai 2020.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2020

COMMERZBANK Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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