COMMERZBANK Aktiengesellschaft – Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und hybriden Schuldverschreibungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und hybriden Schuldverschreibungen 25.06.2019

COMMERZBANK Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK100
ISIN DE000CBK1001

Mitteilung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und hybriden Schuldverschreibungen)

Die Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main („Gesellschaft“), hat auf ihrer Hauptversammlung am 22. Mai 2019 unter anderem beschlossen:

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Genussrechte andere hybride Schuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben (zusammen die „Finanzinstrumente“). In dem durch den Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 vorgegebenen Rahmen kann der Vorstand die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Finanzinstrumente festlegen. Zudem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente auszuschließen.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 15. April 2019 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft bekanntgemacht worden ist.

Die von der Hauptversammlung vom 30. April 2015 (Punkt 13 der damaligen Tagesordnung) beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen (die Genussrechte und hybriden Schuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) und das von der Hauptversammlung vom 30. April 2015 (Punkt 13 der damaligen Tagesordnung) beschlossene Bedingte Kapital 2015 wurden für die Zeit ab Wirksamwerden der oben genannten Ermächtigung 2019 aufgehoben.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2019) wurde beim Handelsregister des Amtgerichts Frankfurt a.M. (HRB 32000) hinterlegt.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2019

COMMERZBANK
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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