committance AG – Hauptversammlung 2018

committance AG

Koblenz

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrter Aktionär,

Aufsichtsrat und Vorstand laden Sie als Aktionär unserer Gesellschaft ein zu der

am Montag, den 04.06.2018, um 19.00 Uhr
im Hotel Eisbach, Ransbach-Baumbach,

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG.

TEILNAHME

Nach § 20 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Sofern der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, ist letzter Anmeldetag der dem dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung vorangehende Arbeitstag.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 291.409,53 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

5.

Wahl des Aufsichtsrats und Vergütung

Mit dieser Hauptversammlung endet nach § 10 Abs. 2 der Satzung die Amtszeit des Aufsichtsrats, so dass sich die Wahl eines neuen Aufsichtsrats ergibt. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern und eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich. Nach § 96 und § 101 AktG besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Thomas Merkelbach, Kaufmann, Ransbach-Baumbach
Herrn Mario Simunovic, Diplom-Volkswirt, Bad Honnef
Herrn Markus Ehl, Diplom-Informatiker, Neuhäusel

als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Es findet keine Wahl des Abschlussprüfers statt. Nach HGB § 316 Abs. 1 sind Lagebericht und Jahresabschluss der Gesellschaft nicht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, da es sich nach HGB § 267 Abs. 1 um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

 

Sven Schun
Vorstand

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