committance AG – Hauptversammlung

committance AG
Koblenz
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrter Aktionär,

Aufsichtsrat und Vorstand laden Sie als Aktionär unserer Gesellschaft ein zu der

am Montag, den 20.10.2014, 19 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hofstraße 272, 56077 Koblenz stattfindenden
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG.

TEILNAHME

Nach § 20 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Sofern der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, ist letzter Anmeldetag der dem dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung vorangehende Arbeitstag.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

TAGESORDNUNG
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2013, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrats
2

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 92.318,55 auf neue Rechnung vorzutragen.
3

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
4

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
5

Wahl des Aufsichtsrats und Vergütung

Mit dieser Hauptversammlung endet nach § 10 Abs. 2 der Satzung die Amtszeit des Aufsichtsrats, so dass sich die Wahl eines neuen Aufsichtsrats ergibt. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern und eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich. Nach § 96 und § 101 AktG besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Thomas Merkelbach, Kaufmann, Ransbach-Baumbach

Herrn Mario Simunovic, Diplom-Volkswirt, Bad Honnef

Herrn Markus Ehl, Diplom-Informatiker, Neuhäusel

als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Es findet keine Wahl des Abschlussprüfers statt. Nach HGB § 316 Abs. 1 sind Lagebericht und Jahresabschluss der Gesellschaft nicht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, da es sich nach HGB § 267 Abs. 1 um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Thomas, Vorstand

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