COMOBIL AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

COMOBIL AG

Dresden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Dienstag, dem 23.11.2021, um 16.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notars Ralf Korte mit dem Amtssitz Dresden, 01187 Dresden, Nürnberger Straße 32, ein.

I. Tagesordnung

1)

Beschlussfassungen über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2)

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

3)

Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsrats

4)

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft:

a)

Änderung der Firma in BBA Basalt Beads AG

b)

Änderung des Gegenstandes des Unternehmens

1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Mikrohohlkugeln aus Basalt, Glas oder artverwandten Stoffen.

2.

Das Unternehmen darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschafszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

c)

Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit)

Das Grundkapital wird zukünftig eingeteilt in 50.000 Aktien als Stückaktien. Es setzt sich zusammen aus 50.000 Stammaktien.

d)

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wird für fünf Jahre, gerechnet ab Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister, ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien in Form von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von jeweils 1,00 € gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 5.000,00 € zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet auch über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Aktienregister wird für die Dauer der Hauptversammlung zugänglich ausgelegt.

III. Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung (Schriftform) auch durch Bevollmächtigte ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

IV. Rechte der Aktionäre

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 50.000,00 € und ist eingeteilt in 500 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft jedoch gemäß § 71b AktG keine Rechte zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 500 Stück.

 

Dresden, im Oktober 2021

COMOBIL AG

Der Vorstand

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