Compiricus AG – Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG – Statusverfahren betreffend den geplanten Wegfall des Aufsichtsrats der COMPIRICUS AG infolge Formwechsels

Compiricus AG

Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68149

Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG – Statusverfahren betreffend den geplanten Wegfall

des Aufsichtsrats der COMPIRICUS AG infolge Formwechsels

Bei der COMPIRICUS AG mit Sitz in Düsseldorf ist ein Aufsichtsrat gebildet, der sich
aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft durch Formwechsel
in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln (§§ 190 ff., 238
ff. UmwG).

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthalten
keine Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats. Auch der Gesellschaftsvertrag
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Formwechsel wird keine Bestimmung
über die freiwillige oder notwendige Bildung eines Aufsichtsrats enthalten.

Da die Gesellschaft dauerhaft in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt,
liegen die Voraussetzungen des Mitbestimmungsgesetzes oder des Drittelbeteiligungsgesetzes
für die Bildung eines Aufsichtsrats auch in Zukunft nicht vor. Der Vorstand ist daher
der Ansicht, dass bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Wirksamwerden
des Formwechsels kein Aufsichtsrat zu bilden ist.

Rein vorsorglich soll hiermit ein Statusverfahren aufgrund des Wegfalls des Aufsichtsrats
im Rahmen des Formwechsels der COMPIRICUS AG in eine GmbH durchgeführt werden. Die
Aufsichtsratsmandate der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder werden mit der Eintragung
des Formwechsels in das Handelsregister enden und ein neuer Aufsichtsrat wird nicht
gebildet werden, falls nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines
Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger und nach Beginn
des Aushangs dieser Mitteilung in allen inländischen Betrieben der Gesellschaft und
ihrer Konzernunternehmen das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Düsseldorf, den 25.02.2022

Michael Mansen
(Vorstandsmitglied)

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