Compleo Charging Solutions AG: Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Compleo Charging Solutions AG

Dortmund

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Begebung
von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Die außerordentliche Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG hat am 5. Oktober 2020 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Oktober 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrecht im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 (in Worten: Euro dreihundert Millionen) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung (zusammen „Schuldverschreibungen„) zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 1.261.740 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von bis zu EUR 1.261.740 (in Worten: Euro eine Million zweihunderteinundsechzigtausend siebenhundertvierzig) nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. Oktober 2020 verwiesen, der beim Handelsregister Dortmund (HRB 32143) hinterlegt wurde.

 

Dortmund, im Oktober 2020

Compleo Charging Solutions AG

Der Vorstand

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