Compleo Charging Solutions AG – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/I

Compleo Charging Solutions AG

Dortmund

ISIN: DE000A2QDNX9 /​ WKN: A2QDNX

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/​I)

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 21. Juni 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 7 – unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands vom 5. Oktober 2020 – beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 90.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 506.978 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 506.978,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/​oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Aktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegeben werden.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund (HRB 32143) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 21. Juni 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 7 zudem – unter Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2020 – beschlossen, zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung begeben werden und die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen, das Grundkapital um bis zu EUR 506.978,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022/​I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2022/​I sowie die entsprechende Änderung der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund (HRB 32143).

Wegen der Einzelheiten der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2022/​I wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 13. Mai 2022 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 21. Juni 2022 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Dortmund, im Juni 2022

Compleo Charging Solutions AG

Der Vorstand

 

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