Concilium AG – Hauptversammlung 2016

Concilium AG

Gommern

Amtsgericht Stendal HRB 19376
WKN A0SMVC – ISIN DE000A0SMVC7

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 29. August 2016, 12.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH SIEBOLD
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 ein, die am Montag, den 29. August 2016 um 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH SIEBOLD Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main, stattfindet.
Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 8

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 10

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß 95 Abs. 1 AktG und Ziffer 5.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Frau Yulia Olegovna Timofeeva, Nikopol/Bulgarien, und Herr Naftali Peker, Berlin, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie ihr Amt nach Beendigung der Hauptversammlung vom 29. August 2016 niederlegen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Sebastian Oertel, Formigine, Italien,
Managing Director der Vapor Europe S.r.l., Italien

Dr. Robert Safran, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (Ziffer 5.2 der Satzung).

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 5.1 der Satzung.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes sowie für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Concilium AG
c/o GFEI Aktiengesellschaft
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 511 47402319
HV@gfei.de

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können ebenfalls unter der genannten Adresse angefordert werden.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Im Juli 2016

Concilium AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.