Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Concilium AG Gommern |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 22.07.2019 |
Concilium AGGommernAmtsgericht Stendal HRB 19376
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TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. |
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TOP 5 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 7 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. |
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TOP 8 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 9 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 10 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. |
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TOP 11 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 12 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 13 |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 5.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Florian Stahl endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. August 2016 wurde Dr. Robert Safran zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Dr. Safran hat dieses Amt mit Wirkung zum 30. November 2016 niedergelegt. Das Amtsgericht Stendal hat auf Antrag des Vorstands der Concilium AG Frau Kristin Jagusch am 20. März 2017 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
und zwar bis zum Ablauf der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (Amtszeitende mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt). Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus und Ziffer 5.1 der Satzung. |
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TOP 14 |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals und Änderung der Satzung Zum 31. Dezember 2018 weist der Jahresabschluss der Concilium AG einen Verlustvortrag von € 500.584,86 und einen Jahresüberschuss von € 30.503,15 aus. Das Grundkapital soll im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich des Bilanzverlusts verwendet werden und die darüberhinausgehenden Beträge in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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TOP 15 |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und Änderung der Satzung Nach Durchführung der Kapitalherabsetzung soll das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht werden, um die Gesellschaft mit neuen Finanzmitteln auszustatten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes sowie für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:
Concilium AG |
Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können ebenfalls unter der genannten Adresse angefordert werden.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Concilium AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Der Dienstleister der Concilium AG, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Concilium AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Concilium AG.
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Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Im Juli 2019
Concilium AG
Der Vorstand