Concilium AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Concilium AG
Gommern
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 22.07.2019

Concilium AG

Gommern

Amtsgericht Stendal HRB 19376
WKN A0SMVC – ISIN DE000A0SMVC7

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 30. August 2019, 10.30 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein, die am Freitag, den 30. August 2019 um 10.30 Uhr den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main, stattfindet.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 8

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 10

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Martin-Schwantes-Straße 16, 39245 Gommern eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 11

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 12

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 13

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 5.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Florian Stahl endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. August 2016 wurde Dr. Robert Safran zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Dr. Safran hat dieses Amt mit Wirkung zum 30. November 2016 niedergelegt. Das Amtsgericht Stendal hat auf Antrag des Vorstands der Concilium AG Frau Kristin Jagusch am 20. März 2017 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Florian Stahl, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der btu beraterpartner GmbH, Oberursel,

Kristin Jagusch, Steuerassistentin der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Standort Stuttgart,

und zwar bis zum Ablauf der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (Amtszeitende mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt).

Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus und Ziffer 5.1 der Satzung.

TOP 14

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals und Änderung der Satzung

Zum 31. Dezember 2018 weist der Jahresabschluss der Concilium AG einen Verlustvortrag von € 500.584,86 und einen Jahresüberschuss von € 30.503,15 aus. Das Grundkapital soll im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich des Bilanzverlusts verwendet werden und die darüberhinausgehenden Beträge in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das € 200.000,00 beträgt und in 200.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 eingeteilt ist, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von € 200.000,00 um € 150.000,00 auf € 50.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Ausgleich des Bilanzverlusts und zum Zweck der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Herabsetzung erfolgt durch die Zusammenlegung der Aktien nach § 222 Abs. 4 S. 2 AktG im Verhältnis 4 zu 1. Die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung bestimmt der Vorstand.

b)

§ 3 Abs. 1 der Satzung der Concilium AG wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50.000 Euro und ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

TOP 15

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und Änderung der Satzung

Nach Durchführung der Kapitalherabsetzung soll das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht werden, um die Gesellschaft mit neuen Finanzmitteln auszustatten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Durchführung der Kapitalherabsetzung und Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister € 50.000,00 beträgt, wird von € 50.000,00 um bis zu € 200.000,00 auf bis zu € 250.000,00 durch Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 Aktien und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2019 gegen Bareinlagen erhöht.

b)

Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut im Wege des mittelbaren Bezugsrechts mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats wie weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Das gehören der Bezugspreis, zu dem die Aktionäre die neuen Aktien beziehen können und die Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist neue Aktien über das Bezugsrecht hinaus von Aktionären und Dritten bezogen werden können.

d)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum 29. Februar 2020 nicht mindestens 50.000 neue Aktien gezeichnet sind.

e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, durch Beschluss die Fassung von § 3 Abs. 1 der Satzung im Hinblick auf die Höhe und Einteilung des Grundkapitals an den Umfang der gemäß lit. a) beschlossenen Kapitalerhöhung anzupassen.

f)

Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 14 beschlossenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister zum Handelsregister anzumelden.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes sowie für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können ebenfalls unter der genannten Adresse angefordert werden.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Concilium AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der Concilium AG, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Concilium AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Concilium AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Concilium AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@concilium.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Im Juli 2019

Concilium AG

Der Vorstand

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