Concilium AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Concilium AG
Gommern
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 03.04.2020

Concilium AG

Gommern

Amtsgericht Stendal HRB 19376

WKN A0SMVC – ISIN DE000A0SMVC7

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 27. April 2020, 9.30 Uhr,

als virtuelle Hauptversammlung
im Wege der elektronischen Kommunikation
über die Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.conciliumag.de

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die am Montag, den 27. April 2020 um 9.30 Uhr als virtuelle Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über die Internetseite unserer Gesellschaft unter

http://www.conciliumag.de

stattfindet.

Die Einberufung erfolgt unter Verkürzung der Frist auf 21 Tage aufgrund der Entscheidung des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 3 S.1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569ff (C19-AuswBekG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG.

Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und Änderung der Satzung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. August 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 15 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Durchführung der Kapitalherabsetzung und Eintragung der von der gleichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 14 beschlossenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister € 50.000,00 beträgt, von € 50.000,00 um bis zu € 200.000,00 auf bis zu € 250.000,00 durch Ausgabe von 200.000 neuen Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Beschluss sollte ungültig werden, wenn bis zum 29. Februar 2020 nicht mindestens 50.000 neue Aktien gezeichnet sind.

Die Gesellschaft hat vom 13. Februar bis zum 28. Februar 2020 den Aktionären ein Bezugsangebot unterbreitet, mit dem die erforderliche Zeichnung von mindestens 50.000 neuen Aktien nicht erreicht wurde. Der Beschluss ist damit ungültig geworden.

Um die Gesellschaft mit neuen Finanzmitteln auszustatten, soll die Hauptversammlung erneut über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen beschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 50.000,00 um bis zu € 200.000,00 auf bis zu € 250.000,00 durch Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 Aktien und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2019 gegen Bareinlagen erhöht.

b)

Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut im Wege des mittelbaren Bezugsrechts mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehören die Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist neue Aktien über das Bezugsrecht hinaus von Aktionären und Dritten bezogen werden können.

d)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum 27. Oktober 2020 nicht mindestens 50.000 neue Aktien gezeichnet sind.

e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, durch Beschluss die Fassung von § 3 Abs. 1 der Satzung im Hinblick auf die Höhe und Einteilung des Grundkapitals an den Umfang der gemäß lit. a) beschlossenen Kapitalerhöhung anzupassen.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Fragen, für Widersprüche, Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Fragen der Aktionäre und Widersprüche gegen einen Beschluss der Hauptversammlung sowie Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ebenfalls an die genannte Adresse zu richten.

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können unter der genannten Adresse angefordert werden.

Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und 2 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Hierzu wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 C19-AuswBekG und § 118 Abs. 4 AktG die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung zugelassen. Die Bild- und Tonübertragung ist über einen Hyperlink zugänglich, der über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.conciliumag.de

abgerufen werden kann.

Eine physische Teilnahme durch Erscheinen ist ausgeschlossen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 4 S.1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 20. April 2020, 24.00 Uhr (MESZ) in Textform (§ 126b BGB) unter der oben für die Anmeldung genannten Adresse angemeldet haben und gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 der Satzung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Gemäß § 6 Abs. 4 S. 3 der Satzung ist die Berechtigung durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nachzuweisen, der sich gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 3 S. 2 C19-AuswBekG auf den Beginn des zwölften Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, den 15. April 2020, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen hat und der Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 3 S. 2 C19-AuswBekG spätestens am vierten Tag vor der Hauptversammlung, also am Donnerstag, den 23. April 2020, 24.00 Uhr zugehen.

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre um die Mitteilung einer gültigen E-Mail Adresse für die Zusendung von Zugangsdaten und einem Passwort. Mit Zugangsdaten und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.conciliumag.de

Zugriff auf die Bild- und Tonübertragung.

Aktionäre, die keine E-Mail Adresse mitteilen, erhalten von der Gesellschaft eine Eintrittskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Aufgrund der Entscheidung des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG ist die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und der von ihnen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG als Briefwahl möglich.

Die Gesellschaft bietet ferner die Stimmrechtsausübung durch den von der Gesellschaft hierfür benannten Stimmrechtsvertreter an.

Briefwahl

Aktionäre und die von ihnen Bevollmächtigte können ihre Stimme schriftlich durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis Sonntag, den 26. April 2020, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein und sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht berücksichtigt. Das Formular für die Briefwahl kann auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.conciliumag.de

abgerufen werden. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Stimmrechtsvertreter

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen und enthalten sich bei Abstimmungen zu Verfahrensanträgen und Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme.

Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können bis Sonntag, den 26. April 2020, 24.00 Uhr (MESZ) an die folgende Adresse in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Auch im Fall der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich

Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre

Aufgrund der Entscheidung des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen sind gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 S. 2 C19-AuswBekG bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 24. April 2020, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft unter der oben für die Fragen der Aktionäre genannten Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail einzureichen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG bleibt im Übrigen unberührt.

Hinweise zu Widersprüchen

Der Vorstand hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG entschieden, den Aktionären, die ihr Stimmrecht gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 C19-AuswBekG über elektronische Kommunikation ausgeübt haben, eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzuräumen. Auf des Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG verzichtet.

Der Widerspruch kann am Tag der Hauptversammlung, also bis Montag, den 27. April 2020, 24.00 Uhr (MESZ) per E-Mail an die Adresse

info@conciliumag.de

erklärt werden.

Hinweise zu Ergänzungsverlangen und Gegenanträge

Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 3 S. 4 C19-AuswBekG müssen Ergänzungsverlangen abweichend von § 122 Abs. 2 AktG mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 12. April 2020, 24.00 Uhr unter der hierfür oben genannten Adresse eingehen.

Gegenanträge müssen 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 12. April 2020, 24.00 Uhr ebenfalls unter der hierfür oben genannten Adresse eingehen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Concilium AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@conciliumag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Im April 2020

Concilium AG

Der Vorstand

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