Condit Verwaltungsaktiengesellschaft München – Hauptversammlung 2015

Condit Verwaltungsaktiengesellschaft München
Landsberger Str. 148, 80339 München,
Tel. 089/74388850, Fax 089/743888511, E-Mail: mail@condit-ag.de
ISIN DE 0005654008
Wertpapierkennnummer: 565400

Einladung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am 16.7.2015 um 14.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Gesellschaft in München, Landsberger Straße 148, 1. OG, stattfindet.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn eine Dividende von € 2,08 pro Stückaktie (insgesamt € 5200,–) auszuschütten sowie einen Betrag von € 30000,– in die Gewinnrücklagen einzustellen und den Rest von € 7222,58 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 95 AktG und § 10 der Satzung der Gesellschaft. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16.7.2015. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

Günter Asemann, Konditormeister in Planegg
Karl Eisenrieder, Konditormeister in München
Anton Kagerer, Konditormeister in Rosenheim
Franz Wenninger, Konditormeister in Landshut
Franz Widmann, Konditormeister in München
Walter Wörner, Konditormeister in München

zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Versammlung ist nicht an Vorschläge gebunden.

Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank AG) spätestens am 9.7.2015 hinterlegt haben. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt oder bei anderen, in der Einladung nicht genannten Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Wir weisen auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben.

München, im Mai 2015

Der Vorstand

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