ConPAIR AG – Einladung zur Hauptversammlung

Conpair AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung der Conpair AG

am 15. Juni 2022 um 14:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand der Gesellschaft die Aktionäre der Gesellschaft zu der am
Mittwoch, den 15. Juni 2022 um 14:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft ein:

I. Tagesordnung

 
1.1

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Gesellschaft verzichtet auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses der
Conpair AG.

1.2

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses
der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

1.3

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2021 beträgt EUR 678.604,37.
Dieser Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 681.250,00 zur Ausschüttung einer Dividende
in Höhe von je EUR 0,25 dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Die Auszahlung
der Dividende erfolgt dabei aus der vollständigen Ausschüttung des Jahresüberschusses
2021 sowie einer Ausschüttung in Höhe von EUR 2.645,63 aus dem Gewinnvortrag.

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 565.964,71 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Ausschüttung der Dividende soll bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

 
2.1

Beshlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre
berechtigt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich
zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Prof. Dr. Michael Nelles

Vorstand

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