ConPAIR AG – Einladung zur Hauptversammlung

Conpair AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung der Conpair AG

am 25. Mai 2023 um 11:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand der Gesellschaft die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 25. Mai 2023 um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein:

I. Tagesordnung

1.1

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Gesellschaft verzichtet auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses der Conpair AG.

1.2

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

1.3

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2022 beträgt EUR 2.728.656,34. Dieser Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 2.725.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je EUR 1,00 dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Die Auszahlung der Dividende erfolgt dabei aus der vollständigen Ausschüttung des Jahresüberschusses 2022. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 3.656,34 wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 702.214,71 auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Ausschüttung der Dividende soll bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen.

2.1

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Michael Nelles

Vorstand

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