Conpair AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ConPAIR AG
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.03.2019

Conpair AG

Essen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 30. April 2019 um 11:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand der Gesellschaft die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Dienstag, den 30. April 2019, um 11.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen, Rüttenscheider Str. 97–113, 45130 Essen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein:

I. Tagesordnung

1.1

Vorlage des Jahresabschlusses der Conpair AG für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Gesellschaft verzichtet auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses der Conpair AG.

1.2

Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

1.3

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2018 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

2.1

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

3.

Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

§ 12 (Absatz 1) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

§ 12 Sitzungen und Beschlussfassungen

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.

4.

Wahl des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Drs. Arnoud Backer als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Michael Nelles
Vorstand

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