Constantin Medien AG – Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen

Constantin Medien AG
Ismaning
– WKN 914720 –
– ISIN DE0009147207 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Constantin Medien AG, Ismaning, teilt gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit, dass die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 den Vorstand durch Beschluss gemäß § 221 AktG ermächtigt hat, bis zum 10. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelgenussrechte und/oder Optionsgenussrechte und/oder Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 340.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Finanzinstrumenten Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 45.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen bzw. der Wandel- bzw. Genussrechtsbedingungen zu gewähren. In dem vorgenannten Beschluss wurde der Vorstand ermächtigt, in bestimmten, in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. April 2015 veröffentlicht worden ist.

Ismaning, den 11. Juni 2015

Constantin Medien AG

Der Vorstand

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