Consulting Team Holding AG – Ordentliche Hauptversammlung

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Hildesheim

WKN: A1YDBQ
ISIN: DE000A1YDBQ4
und
WKN: A3DCH3
ISIN:DE000A3DCH31

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

am Donnerstag, 18. August 2022, 11:00 Uhr (MESZ),

im Van der Valk Hotel,
Markt 4 (GPS: Jakobistraße), 31134 Hildesheim,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 01. Juni 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher nicht vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen, die auch bei der Hauptversammlung ausliegen werden, können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ct-holding.de/​investor-relations/​#Hauptversammlungen

eingesehen werden. Auf Verlangen wird eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.065.454,23 wie folgt zu verwenden

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,04 je Aktie auf die 9.045.000 (WKN: A1YDBQ)
dividendenberechtigten Stückaktien
€ 361.800,00
Gewinnvortrag € 703.654,23

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 23. August 2022, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 9.648.000,00 und ist eingeteilt in 9.648.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Das Grundkapital setzt sich zusammen aus 9.045.000 Stückaktien mit voller Gewinnberechtigung (ISIN DE000A1YDBQ4) und 603.000 Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2022 (ISIN DE000A3DCH31).

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden.

Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des

28. Juli 2022 (00:00 Uhr MESZ)
(Nachweisstichtag (Record Date))

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

11. August 2022 (24:00 Uhr MESZ)

unter der folgenden Adresse zugehen:

Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 18. August 2022 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht nach § 17 Abs. 3 der Satzung durch Bevollmächtigte ausüben lassen oder per Briefwahl abstimmen. Der Stimmbogen wird ihnen zusammen mit der Eintrittskarte zugeschickt.

Zur Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl ist die ordnungsgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär erforderlich. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt unter Verwendung des Briefwahlformulars, dass den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte und dem Stimmbogen übermittelt wird. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2022 (24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) zugehen. Falls ein Aktionär selbst oder durch einen Vertreter an der Hauptversammlung teilnimmt, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimme.

Die Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der auf dem Stimmbogen erteilten Weisungen ausüben.

Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär.

Ein Vollmachtformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte und dem Stimmbogen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft als auch die Weisungen bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2022 (24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die genannte Adresse zu übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 482.400 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2022 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter

www.ct-holding.de/​investor-relations/​#Hauptversammlungen

bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 3. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) eingegangen sein. Andernfalls werden sie den anderen Aktionären nicht zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de

Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie auf der Homepage der Gesellschaft

www.ct-holding.de/​investor-relations/​#Hauptversammlungen

informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Nummer der Zugangskarte; ggf. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten; weitere personenbezogenen Daten, wenn diese uns mitgeteilt werden), um Ihre Teilnahme als Aktionär und/​oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von dem depotführenden Institut im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.

Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/​oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, wie beispielsweise Aktionären, welche Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis verlangen.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einlegen.

 

Hildesheim, im Juli 2022

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.