Continental Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Continental Aktiengesellschaft

Hannover

ISIN: DE 0005439004
WKN: 543 900

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 29. April 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 (nachfolgend „EU-DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung

 
1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Continental Aktiengesellschaft 2022

Formale Angabe gemäß EU-DVO: 3c127d0afc8eec11812b005056888925

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung

Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM

B. Angaben zum Emittenten

 
1.

ISIN: DE 0005439004

2.

Name des Emittenten: Continental Aktiengesellschaft

C. Angaben zur Hauptversammlung

 
1.

Datum der Hauptversammlung: 29. April 2022

Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220429

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn): 10:00 Uhr (MESZ)

Formale Angabe gemäß EU-DVO: 8:00 Uhr UTC

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort

Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung: URL zum InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild
und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: www.continental-ir.de
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Vahrenwalder Straße 9, 30165
Hannover, Deutschland

Formale Angabe gemäß EU-DVO: www.continental-ir.de

5.

Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag): 8. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ) (entspricht 22:00 Uhr UTC)
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist nur berechtigt,
wer zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 8. April 2022, 00:00
Uhr (MESZ) (entspricht 22:00 Uhr UTC), (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft
ist, sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Ausübung
der Aktionärsrechte nachweist.

Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220408

6.

Internetseite zur Hauptversammlung /​ URL: www.continental-ir.de

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle
3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung
(Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block
F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

www.continental-ir.de

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 29. April 2022, um 10:00 Uhr (MESZ),

welche als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (ausgenommen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
am Sitz der Gesellschaft, in der Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover, abgehalten
wird.

Wie gewohnt, wird die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton live im Internet
über

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ übertragen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu Modifikationen
in den Abläufen sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre daher
um die besondere Beachtung der entsprechenden Hinweise (siehe Abschnitt III. dieser
Einladung).

* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden
die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit
ein.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem
zusammengefassten Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2021, dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

Die genannten Unterlagen sind unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ zugänglich. Dort finden sich auch
die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance
und dem Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2021.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
in seiner Sitzung am 17. März 2022 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen. Mit dem Jahresabschluss und Konzernabschluss wird
auch der dort im zusammengefassten Anhang enthaltene Vorschlag für die Gewinnverwendung
vorgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
der Gesellschaft in Höhe von € 2.591.528.167,53 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 2,20
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt: 440.013.156,00
Vortrag auf neue Rechnung: 2.151.515.011,53
Bilanzgewinn: 2.591.528.167,53

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
(nachfolgend „AktG“) am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
also am 4. Mai 2022, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung von Herrn Wolfgang Schäfer
für seine Amtsdauer im Geschäftsjahr 2021 wegen der noch andauernden Untersuchungen
zur Dieselthematik zu vertagen und den übrigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.

Eine Liste mit Informationen über die individuelle Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder
an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2021 kann im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ eingesehen werden.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses,
folgende Beschlüsse zu fassen:

(a)

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.

(b)

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum
Prüfer für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
im Geschäftsjahr 2022 bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne
von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Art. 16 der Verordnung
(EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin
geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht
wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts
ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht ist im Abschnitt II. (Berichte, Anlagen und weitere Informationen
zu Punkten der Tagesordnung) unter Ziffer 1 abgedruckt und darüber hinaus im Internet
unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ zugänglich.

7.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann, Vertreterin der Anteilseigner im Aufsichtsrat
der Continental Aktiengesellschaft, hat mit Erklärung vom 16. März 2022 ihr Aufsichtsratsmandat
mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Continental Aktiengesellschaft am
29. April 2022 niedergelegt.

Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, ebenfalls Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
der Continental Aktiengesellschaft, hatte bereits mit Erklärung vom 25. November 2021
sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 niedergelegt. Zur Gewährleistung
der nach der Satzung festgelegten Anzahl von Mitgliedern im Aufsichtsrat, hatte der
Vorstand der Continental Aktiengesellschaft gemäß § 104 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 AktG
am 8. Dezember 2021 die gerichtliche Bestellung von Herrn Stefan Buchner zum Mitglied
im Aufsichtsrat beim zuständigen Amtsgericht Hannover beantragt. Gemäß Empfehlung
C.15 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend „DCGK“) war der
Antrag auf eine bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021 Beschluss fassen wird, befristete Bestellung gestellt.

Mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 hat das Amtsgericht Hannover Herrn Stefan Buchner
zum Mitglied des Aufsichtsrats der Continental Aktiengesellschaft bestellt.

In Anerkennung von Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK ist vorgesehen, Herrn Stefan Buchner
als Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft
der Hauptversammlung zur Wahl vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner
und der Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent
aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dieser Mindestanteil
ist aufgrund eines Widerspruchs gegen die Gesamterfüllung vor der Wahl des Aufsichtsrats
im Frühjahr 2019 durch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 AktG, sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer
zu erfüllen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt
sechs Frauen an, davon jeweils drei auf Anteilseigner- und auf Arbeitnehmerseite.
Das Mindestanteilsgebot ist damit erfüllt. Um es auch künftig zu erfüllen, ist mindestens
eine Frau als Vertreterin der Anteilseigner zu wählen. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten wäre das Mindestanteilsgebot weiterhin erfüllt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseignerseite

(a)

Frau Dorothea von Boxberg, Darmstadt,
Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Cargo AG und

(b)

Herrn Stefan E. Buchner, Bietigheim-Bissingen,
Mitglied in diversen Aufsichtsräten

in den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft zu wählen.

Die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten soll für eine Amtszeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung erfolgen, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt, um einen Gleichlauf der Amtszeiten mit den weiteren Vertretern der Anteilseigner
zu gewährleisten.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses,
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich zudem vergewissert, dass die Kandidaten
jeweils den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Tabellarische Lebensläufe von Frau von Boxberg und Herrn Stefan Buchner sind in Abschnitt
II. (Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung) unter
Ziffer 2 abgedruckt. Dort sind auch die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die
Wahlentscheidung maßgeblichen Informationen zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
der Kandidaten zur Continental Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Continental Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Continental
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt.

Unter

www.continental-ir.de

und dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ finden Sie zudem ein Grußwort von
Frau von Boxberg und Herrn Buchner. Daneben können Sie dort auch eine detaillierte
Übersicht einsehen, wie Frau von Boxberg, Herr Buchner und die weiteren Mitglieder
des Aufsichtsrats das Kompetenzprofil erfüllen.

 
II.

Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung

1. Zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Dieser Vergütungsbericht erläutert die Höhe und Struktur der den Mitgliedern des Vorstands
und den Aufsichtsratsmitgliedern der Continental AG jeweils zustehenden Vergütung
im Geschäftsjahr 2021 (Berichtsjahr). Er skizziert zudem die Grundsätze des Vergütungssystems
für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Die Ertragslage im Geschäftsjahr 2021

Der Konzernumsatz erhöhte sich im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 1.900,8 Mio
€ bzw. 6,0 % auf 33.765,2 Mio € (Vj. 31.864,4 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis-
und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 7,4 %. Der Unternehmensbereich
Rubber Technologies verzeichnete einen Umsatzanstieg u. a. bedingt durch die negativen
Effekte der COVID-19-Pandemie im Vorjahr und die sich daraus ergebende niedrige Vergleichsbasis.
Im Unternehmensbereich Automotive Technologies beeinträchtigten Lieferprobleme im
Bereich der Halbleiterindustrie insbesondere in der zweiten Jahreshälfte das Umsatzwachstum.
Insgesamt lag der Umsatz von Automotive Technologies im Jahr 2021 auf dem Niveau des
Vorjahres, bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergab sich
ein leichter Anstieg. Der Unternehmensbereich Contract Manufacturing umfasst die Auftragsfertigung
für Vitesco Technologies und verringerte seinen Umsatz im Geschäftsjahr planmäßig.
Wechselkurseffekte hatten einen negativen Effekt auf die Umsatzentwicklung des Konzerns,
während sich Konsolidierungskreisveränderungen kaum auswirkten. Die Umsatzerlöse aus
nicht fortgeführten Aktivitäten beliefen sich auf 4.432,7 Mio € (Vj. 5.857,9 Mio €),
sodass sich für die fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten in Summe ein
Umsatz in Höhe von 38.197,9 Mio € (Vj. 37.722,3 Mio €) ergab.

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Konzerns erhöhte sich im Jahr
2021 im Vergleich zum Vorjahr um 558,0 Mio € bzw. 41,6 % auf 1.900,4 Mio € (Vj. 1.342,4
Mio €) und entspricht 5,6 % (Vj. 4,2 %) des bereinigten Umsatzes.

Überblick zum Vergütungssystem ab dem 1. Januar 2020

Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung des Vorstands regelmäßig. Er hat zuletzt
im Jahr 2019 einen unabhängigen Berater mit der Überprüfung der Vergütung des Vorstands
und des Vergütungssystems beauftragt, um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung
zu tragen, die sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) (in Kraft getreten zum 1. Januar 2020) und der neuen Fassung des Deutschen
Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (vom Bundesministerium der Justiz
im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht am 20. März 2020)
ergeben. Auf Grundlage der Überprüfungen des unabhängigen Beraters hat der Aufsichtsrat
ein neues Vergütungssystem für den Vorstand eingehend erörtert und in seiner Sitzung
am 17. März 2020 endgültig festgelegt. Dieses Vergütungssystem wurde sodann von der
Hauptversammlung der Continental AG am 14. Juli 2020 mit einer Zustimmung von 97,41
% gebilligt (nachfolgend „Vergütungssystem“).

Das Vergütungssystem gilt für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Continental
AG ab dem 1. Januar 2020. Es ist auf der Internetseite der Gesellschaft

www.continental.com

unter der Rubrik Unternehmen/​Vorstand abrufbar. Dieser Vergütungsbericht erläutert
die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems sowie die Struktur und Höhe der Vergütung
der individuellen Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr
gemäß § 162 AktG.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige
sowie variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile vor.

1. Feste Vergütungsbestandteile

Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt,
Nebenleistungen und eine Versorgungszusage.

Die Nebenleistungen umfassen (i) die Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat
genutzt werden darf, (ii) die Erstattung von Reisekosten sowie ggf. Umzugskosten und
Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung, (iii) einen
regelmäßigen Gesundheitscheck, (iv) den Abschluss einer D&O-Versicherung mit Selbstbehalt
gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG, (v) eine Unfallversicherung, (vi) den Berufsgenossenschaftsbeitrag
inkl. ggf. darauf entfallender Lohnsteuer sowie (vii) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
in Anwendung von § 257 SGB V und § 61 SGB XI.

Gemäß der Versorgungszusage wird jedem Vorstandsmitglied ein Ruhegehalt zugesagt,
das ab Vollendung des 63. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten
der Continental AG (nachfolgend „Versorgungsfall“) gezahlt wird. Die betriebliche
Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands wurde ab dem 1. Januar 2014 auf eine
beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds
wird jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dazu wird jährlich ein Festbetrag,
den der Aufsichtsrat im Dienstvertrag mit dem Vorstandsmitglied vereinbart, mit einem
Altersfaktor multipliziert, der eine angemessene Verzinsung abbildet. Mit Eintritt
des Versorgungsfalls wird das Versorgungsguthaben als Einmalleistung, in Raten oder,
im Regelfall, aufgrund der zu erwartenden Höhe des Versorgungsguthabens als Rente
ausgezahlt. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgt
nach § 16 Absatz 3 Nr. 1 BetrAVG verpflichtend mit 1 % p. a.

Für Nikolai Setzer, Helmut Matschi und Wolfgang Schäfer wurde die bis zum 31. Dezember
2013 geltende Versorgungszusage seinerzeit durch einen Startbaustein auf dem Kapitalkonto
abgelöst. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgt
in diesen Fällen verpflichtend mit 1,75 % p. a. unter Anrechnung auf die Verpflichtung
nach § 16 Absatz 1 BetrAVG.

2. Variable Vergütungsbestandteile

Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige
Vergütungskomponente (Performance-Bonus ohne Aktien-Deferral) sowie langfristige Vergütungskomponenten
(Long Term Incentive und Aktien-Deferral des Performance-Bonus). Für die variablen
Vergütungsbestandteile werden vor Beginn jeden Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat
mit Blick auf die strategischen Ziele, die Vorgaben aus §§ 87, 87a AktG und dem Deutschen
Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung Zielkriterien festgesetzt,
deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen Auszahlung bestimmt.

Der Aufsichtsrat kann bei Festsetzung der Höhe der Zielgesamtvergütung die Funktion
und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigen.
Dies bringt es mit sich, dass die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an
der Zielgesamtvergütung nachfolgend in prozentualen Bandbreiten angegeben werden.
Die konkreten Anteile variieren somit in Abhängigkeit von der funktionalen Differenzierung
sowie einer etwaigen Anpassung im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vergütung.

Das Jahresfestgehalt trägt zu 22 % bis 28 %, der Performance-Bonus (ohne Aktien-Deferral)
zu 17 % bis 22 % und das Aktien-Deferral und der Long Term Incentive zu 33 % bis 38
% zur Zielvergütung bei. Die Versorgungszusage macht 17 % bis 23 % der Zielvergütung
und die Nebenleistungen machen ca. 1 % der Zielvergütung aus.


1 Durchschnittswert 2021.


2 Basierend auf einem Zielbonus (hier 1,167 Mio €) für 100 % Zielerreichung festgelegter
EBIT-, ROCE- und FCF-Ziele sowie eines Personal Contribution Factors (PCF) von 1,0.
Maximal können 200 % des Zielbonus erreicht werden.


3 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert
von 20 % des Gesamt-Bruttobetrags des Performance-Bonus gekauft und für einen Zeitraum
von drei Jahren gehalten werden.


4 Basierend auf dem Zusagebetrag, der in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelt
wird. Die Auszahlungshöhe ist abhängig von dem Relative Total Shareholder Return,
den erreichten Nachhaltigkeitskriterien sowie dem Aktienkurs vor der Auszahlung. Maximal
können 200 % des Zusagebetrags erreicht werden.

a) Performance-Bonus (Short Term Incentive, STI)

Im Dienstvertrag vereinbart der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag
für den Performance-Bonus (nachfolgend „STI-Zielbetrag“), der bei 100 % Zielerreichung
gewährt wird. Der Maximalbetrag des Performance-Bonus ist auf 200 % des STI-Zielbetrags
begrenzt.

Die Höhe des auszuzahlenden STI hängt davon ab, inwieweit ein Vorstandsmitglied die
Ziele erreicht, die der Aufsichtsrat für dieses Vorstandsmitglied für die folgenden
drei finanziellen Kennzahlen als Leistungskriterien im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz
2 Nr. 4 AktG festlegt:

 

Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (nachfolgend „EBIT“), bereinigt um Wertminderungen
des Goodwill sowie Gewinne und/​oder Verluste aus der Veräußerung von Unternehmensteilen.

Kapitalrendite (Return On Capital Employed, nachfolgend „ROCE“) als Verhältnis von
EBIT (wie vorstehend bereinigt) zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres.

Cashflow vor Finanzierungstätigkeit (nachfolgend „Free Cash-flow“), bereinigt um Mittelzuflüsse/​-abflüsse
aus Verkauf bzw. Erwerb von Gesellschaften und Geschäftsbereichen.

Zur Berechnung des STI wird der Grad der Erreichung des EBIT-Ziels mit 40 %, des ROCE-Ziels
mit 30 % und des Free-Cashflow-Ziels mit 30 % gewichtet.

Der Zielwert für eine Zielerreichung von 100 % entspricht für jedes finanzielle Leistungskriterium
dem Wert, der sich jeweils für dieses finanzielle Leistungskriterium aus der Planung
für das jeweilige Geschäftsjahr ergibt, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat.

Der Aufsichtsrat legt jährlich für jedes finanzielle Leistungskriterium die Werte
für eine Zielerreichung von 0 % bzw. 200 % fest. Der Grad der Zielerreichung wird
linear zwischen 0 % und 200 % durch den Vergleich mit dem jeweiligen Ist-Wert für
das Geschäftsjahr berechnet.

Daneben kann der Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für einzelne
oder alle Vorstandsmitglieder persönliche nichtfinanzielle Leistungskriterien festlegen,
die in Form eines sogenannten Personal Contribution Factors (nachfolgend „PCF“) mit
einem Wert zwischen 0,8 und 1,2 in die Zielerreichung einfließen. Für den Fall, dass
der Aufsichtsrat keinen PCF für ein Vorstandsmitglied festlegt, beträgt dieser 1,0.

Nach Ende des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für jedes finanzielle Leistungskriterium
auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses der Continental AG errechnet und die
Summe der finanziellen Leistungskriterien entsprechend der vorstehend beschriebenen
Gewichtung mit dem STI-Zielbetrag multipliziert. Durch Multiplikation dieses Ergebnisses
mit dem PCF wird der Bruttowert des auszuzahlenden Betrags (nachfolgend „Gesamt-Bruttobetrag“)
des STI festgestellt.

Struktur des Performance-Bonus (STI)


1 Maximal können 200 % des Zielbetrags erreicht werden.


2 Netto-Darstellung: Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der
Continental AG im Wert von 20 % des Gesamt-Bruttobetrags des Performance-Bonus gekauft
und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag
wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.

Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien des Performance-Bonus sollen
die Vorstandsmitglieder zur Wertschaffung und zum Erreichen bzw. zur Outperformance
der kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele incentivieren sowie zur operativen Exzellenz
motivieren. Der PCF gibt dem Aufsichtsrat zusätzlich die Möglichkeit, individuelle
oder kollektive Leistungen des Vorstands anhand nichtfinanzieller Leistungskriterien
und Ziele zu berücksichtigen, die für die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie
maßgeblich sind.

Der Performance-Bonus soll einerseits die Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder
für das Unternehmen wiedergeben und die Zusammenarbeit unter den Unternehmensbereichen
fördern sowie andererseits der eigenständigen Führung des jeweiligen Ressorts gerecht
werden. Bei der Festlegung der Ziele und der Berechnung des STI für jedes Vorstandsmitglied
wird daher die jeweilige Geschäftsverantwortung wie folgt berücksichtigt:

 

Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf den Konzern insgesamt
erstreckt – z. B. Chief Executive Officer (CEO), Chief Financial Officer (CFO), Chief
Human Relations Officer (CHRO) – wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels
anhand der für den Continental-Konzern ermittelten Kennzahlen gemessen. Für das Geschäftsjahr
2021 wurde der Performance-Bonus für das Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich
sich auf das Geschäftsfeld Powertrain erstreckte, aufgrund der Abspaltung dieses Geschäftsfelds
ebenfalls an den Kennzahlen des Continental-Konzerns gemessen.

Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf einen Unternehmensbereich
erstreckt, wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels zu je 50 % anhand der
für den Continental-Konzern und anhand der für den Unternehmensbereich ermittelten
Kennzahlen gemessen.

Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich das Geschäftsfeld Autonomous
Mobility and Safety (AMS) oder Vehicle Networking and Information (VNI) ist, wird
die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels zu 25 % anhand der für den Continental-Konzern
ermittelten Kennzahlen, zu 25 % anhand der für den Unternehmensbereich Automotive
Technologies ermittelten Kennzahlen und zu 50 % anhand der für das jeweilige Geschäftsfeld
ermittelten Kennzahlen gemessen.

Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf das Geschäftsfeld
ContiTech oder Tires erstreckt, wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels zu
je 50 % anhand der für den Continental-Konzern und anhand der für das jeweilige Geschäftsfeld
ermittelten Kennzahlen gemessen.

Für das Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf das Geschäftsfeld
Powertrain erstreckte, galt dies ebenfalls für das Geschäftsjahr 2020.

Die Erreichung des Free-Cashflow-Ziels wird für alle Vorstandsmitglieder am Free Cashflow
(FCF) des Continental-Konzerns gemessen.

Short Term Incentive (STI)

Berücksichtigung der Geschäftsverantwortung für die finanziellen Leistungskriterien


1 Für den STI 2021 („Gewährung“ im Jahr 2022) Messung der Zielerreichung für das Vorstandsmitglied
mit der Verantwortung Powertrain aufgrund der Abspaltung ebenfalls allein anhand der
Konzern-Kennzahlen.


2 Für den STI 2021 („Gewährung“ im Jahr 2022) kam diese Gewichtung nicht zur Anwendung,
da ein Vorstandsmitglied mit ausschließlicher Verantwortung für einen Unternehmensbereich
nicht bestellt war.

Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, 20 % des Gesamt-Bruttobetrags (entspricht
i.d.R. ca. 40 % des Netto-Auszahlungsbetrags) in Aktien der Continental AG zu investieren.
Der Restbetrag wird als kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung gebracht.

Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die Aktien mindestens für einen Zeitraum von
drei Jahren ab dem Tag des Erwerbs rechtlich und wirtschaftlich zu halten. Die als
Deferral erworbenen Aktien können auf die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum
Erwerb von Aktien der Continental AG nach der in Abschnitt 3. dargestellten „Share
Ownership Guideline“ angerechnet werden.

b) Long Term Incentive (LTI)

Der Long Term Incentive (nachfolgend „LTI“) soll das langfristige Engagement des Vorstands
für das Unternehmen und sein nachhaltiges Wachstum fördern. Daher ist der langfristige
„Total Shareholder Return“ (nachfolgend „TSR“) der Continental-Aktie im Vergleich
zu einem Index, der sich aus europäischen Unternehmen zusammensetzt, die in der Automobil-
und Reifenindustrie tätig und mit der Continental AG vergleichbar sind (STOXX Europe
600 Automobiles & Parts (SXAGR); nachfolgend „Vergleichsindex“), wesentliches Leistungskriterium
für den LTI. Zweites Leistungskriterium ist ein Nachhaltigkeitsfaktor, der zur Ermittlung
des auszuzahlenden LTI mit dem Zielerreichungsgrad des relativen TSR multipliziert
wird. Für die Höhe des auszuzahlenden LTI ist darüber hinaus die Entwicklung des Kurses
der Continental-Aktie über die Laufzeit des LTI ausschlaggebend.

Jeder LTI hat eine Laufzeit von vier Geschäftsjahren. Im Dienstvertrag vereinbart
der Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einen Zuteilungswert in Euro für den
LTI. Zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Laufzeit des LTI-Plans wird dieser Zuteilungswert
in einen Grundbestand virtueller Aktien umgerechnet. Dazu wird der Zuteilungswert
durch den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Continental-Aktie im Xetra-Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse (oder eines Nachfolgesystems) in den letzten zwei
Monaten vor Beginn der Laufzeit des jeweiligen LTI-Plans (Ausgabekurs) geteilt.

Der Maximalbetrag des auszuzahlenden LTI ist auf 200 % des Zuteilungswerts begrenzt,
der im Dienstvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds festgelegt ist.

Zur Ermittlung des relativen TSR wird der TSR der Continental-Aktie (nachfolgend „Continental-TSR“)
nach vier Jahren der Laufzeit des LTI-Plans mit der Entwicklung des Vergleichsindex
während dieses Zeitraums verglichen.

Entspricht der Continental-TSR dem Vergleichs-TSR, ist das TSR-Ziel zu 100 % erreicht.
Unterschreitet der Continental-TSR den Vergleichs-TSR um 25 Prozentpunkte oder mehr,
ist die Zielerreichung 0 %. Überschreitet der Continental-TSR den Vergleichs-TSR um
25 Prozentpunkte oder mehr, ist die Zielerreichung 150 %. Unterschreitet oder überschreitet
der Continental-TSR den Vergleichs-TSR um weniger als 25 Prozentpunkte, wird der Grad
der Zielerreichung linear zwischen 50 % und 150 % berechnet. Eine Zielerreichung von
mehr als 150 % im Leistungskriterium Continental-TSR ist ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat legt angemessene Regelungen fest für den Fall von Veränderungen des
Grundkapitals der Continental, der Börsennotierung der Continental-Aktie oder des
Vergleichsindex, die sich wesentlich auf den Continental-TSR oder den Vergleichs-TSR
auswirken.

Der Vorstand der Continental AG hatte im Geschäftsjahr 2019 eine Nachhaltigkeitsstrategie
verabschiedet, die der Aufsichtsrat auch für das Vergütungssystem angewendet hat.
Die 2019 verabschiedete Nachhaltigkeitsstrategie des Vorstands definierte zwölf wesentliche
Themenfelder: Klimaschutz, saubere Mobilität, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Lieferketten,
saubere und sichere Fabriken, gute Arbeitsbedingungen, Produktqualität, Unternehmensführung
(Corporate Governance), Innovation & Digitalisierung, sichere Mobilität, langfristige
Profitabilität sowie gesellschaftliches Engagement. Daraus hatte der Vorstand folgende
strategische Kernthemen identifiziert:

 

Klimaschutz

saubere Mobilität

Kreislaufwirtschaft

nachhaltige Lieferketten

Auf dieser Grundlage legt der Aufsichtsrat bis zu sechs Leistungskriterien und Ziele
für den Nachhaltigkeitsfaktor des jeweiligen LTI-Plans fest. Diese können etwa Vorgaben
für CO2-Emissionen und Recyclingquoten oder die Überprüfung guter Arbeitsbedingungen
für Angestellte im Continental-Konzern (z. B. anhand des Krankenstands oder der Unfallquoten)
beinhalten.

Der Aufsichtsrat stellt die Erreichung der Ziele anhand des geprüften Konzernabschlusses
und der nichtfinanziellen Erklärung des Continental-Konzerns für das vierte Geschäftsjahr
der Laufzeit des LTI-Plans fest. Zur Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors wird zum
Wert 0,7 für jedes Ziel, das erreicht wurde, ein Wert addiert, der sich aus der Division
des Werts 0,6 durch die Anzahl der festgelegten Leistungskriterien ergibt. Der Nachhaltigkeitsfaktor
beträgt maximal 1,3.

Zur Berechnung des auszuzahlenden LTI wird zunächst durch Multiplikation des relativen
TSR und des Nachhaltigkeitsfaktors der Performance-Index ermittelt. Aus der Multiplikation
des Grundbestands an virtuellen Aktien mit dem Performance-Index ergibt sich der Endbestand
an virtuellen Aktien.

Der Endbestand an virtuellen Aktien wird mit dem Auszahlungskurs multipliziert, um
den auszuzahlenden Bruttobetrags des LTI in Euro (nachfolgend „Auszahlungsbetrag“)
festzustellen. Der Auszahlungskurs entspricht der Summe aus dem arithmetischen Mittelwert
der Schlusskurse der Continental-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in den letzten zwei Monaten
vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung nach Ende der Laufzeit des LTI-Plans
und der während der Laufzeit des LTI-Plans pro Aktie gezahlten Dividenden.

Struktur des Long Term Incentive 2021 (LTI 2021-2024)

3. Share Ownership Guideline

Ergänzend zu den bereits dargestellten Vergütungskomponenten ist jedes Vorstandsmitglied
verpflichtet, einen Mindestbetrag in Aktien der Continental AG zu investieren und
den so erworbenen Aktienbestand während seiner Amtszeit und für weitere zwei Jahre
nach Ablauf seiner Bestellung und Beendigung seines Dienstvertrags zu halten. Der
von einem Vorstandsmitglied zu investierende Mindestbetrag wird auf Basis des vereinbarten
Brutto-Jahresfestgehalts des Vorstandsmitglieds ermittelt. Er entspricht 200 % des
Jahresfestgehalts für den Vorsitzenden des Vorstands und 100 % des Jahresfestgehalts
für alle anderen Vorstandsmitglieder. Für den Aufbau des Aktienbestands gilt für die
Vorstandsmitglieder eine Frist von vier Jahren.

Für die Dauer der Haltepflicht darf ein Vorstandsmitglied die nach der Share Ownership
Guideline erworbenen Continental-Aktien weder verpfänden noch sonst über sie verfügen.

Vergütungssystem bis zum 31. Dezember 2019

Das bis zum 31. Dezember 2019 geltende Vergütungssystem (nachfolgend „Vergütungssystem
2019“) hat insbesondere in Bezug auf die bis Ende 2019 zugesagten Long Term Incentives
(nachfolgend „LTI“) und das virtuelle Aktien-Deferral weiterhin Auswirkungen auf die
Vergütung der amtierenden und ehemaligen Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr. Zudem
richtete sich die Vergütung von Dr. Elmar Degenhart bis zu seinem Ausscheiden aus
dem Vorstand der Continental AG zum 30. November 2020 nach dem Vergütungssystem 2019.
Die Darstellung des „Vergütungssystems 2019“ beschränkt sich daher auf die relevanten
Vergütungskomponenten.

Variable Vergütungselemente

Als variable Vergütung erhielten die Vorstandsmitglieder einen Performance-Bonus und
ein aktienorientiertes LTI. Wesentliches Kriterium für die Bemessung der variablen
Vergütung war dabei die Continental Value Contribution (nachfolgend der „CVC“). Der
CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten
Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche
gewichtete Kapitalkostensatz (nachfolgend „WACC“) von der Kapitalrendite (nachfolgend
„ROCE“) subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres
multipliziert. Der errechnete WACC entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der
Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten
ermittelt. Die Kapitalrendite (ROCE) ist definiert als das Verhältnis von EBIT zu
durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres. Die Kapitalrendite entspricht
der Verzinsung des betrieblich gebundenen Kapitals und wird zur Beurteilung der Profitabilität
und Effizienz herangezogen.

a) Performance-Bonus

Der Performance-Bonus ging von einem Zielbetrag aus, den der Aufsichtsrat für jedes
Vorstandsmitglied für eine Zielerreichung von 100 % festgelegt hat. Zielkriterien
waren die Veränderung des CVC gegenüber dem Vorjahr und die Kapitalrendite (ROCE).
Diese Kriterien bezogen sich bei den Vorstandsmitgliedern mit Verantwortung für ein
Geschäftsfeld auf dieses, bei den anderen auf den Konzern. Das CVC-Ziel wurde zu 100
% erreicht, wenn der CVC gegenüber dem Vorjahr unverändert war. Sank oder stieg der
CVC um einen festgelegten Prozentsatz, reduzierte sich dieser Bestandteil auf Null
bzw. erreichte den Maximalwert von 150 %. Im Fall eines negativen CVC im Vorjahr richtete
sich die Zielerreichung nach dem Ausmaß der Verbesserung. Die Kriterien für das ROCE-Ziel
orientierten sich an den Planzielen. Auch diese Komponente konnte entfallen, wenn
ein bestimmter Mindestwert nicht erreicht wurde.

Bei der Berechnung des Performance-Bonus wurde das CVC-Ziel mit 60 % gewichtet, das
ROCE-Ziel mit 40 %. In jedem Fall war der Performance-Bonus auf 150 % des Zielbonus
begrenzt.

Der in einem Geschäftsjahr erzielte Performance-Bonus wurde in eine Einmalzahlung,
die als Jahresbonus ausgezahlt wurde (Sofortbetrag), und eine aufgeschobene Zahlung
(nachfolgend „Deferral“) aufgeteilt. Der Sofortbetrag belief sich auf 60 % und das
Deferral auf 40 % des Gesamt-Bruttobetrags. Das Deferral wurde in virtuelle Aktien
der Continental AG umgewandelt. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren nach
Ende des Geschäftsjahres, für das der jeweilige Performance-Bonus festgestellt wurde,
wurde der Wert dieser virtuellen Aktien einschließlich des Werts der Dividenden ausgezahlt,
die für die von der Haltefrist umfassten Geschäftsjahre ausgeschüttet wurden. Die
Umwandlung des Deferral in virtuelle Aktien und die Auszahlung des Werts nach Ablauf
der Haltefrist erfolgten auf Basis des Durchschnitts der Aktienkurse des Dreimonatszeitraums,
welcher der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr der Umwandlung bzw. im Jahr der
Auszahlung unmittelbar vorausging. Die mögliche Wertsteigerung des Deferral war auf
250 % des Ausgangsbetrags begrenzt. Auch künftig wird es noch nach Maßgabe des Vergütungssystems
2019 zu Auszahlungen des Werts von Deferrals kommen, soweit die dreijährige Haltefrist
der virtuellen Aktien abgelaufen ist.

b) Long Term Incentive (LTI)

Den LTI-Plan hat der Aufsichtsrat jährlich mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren
beschlossen. Er hat darin unter Berücksichtigung des Konzernergebnisses und der individuellen
Leistung für jedes Vorstandsmitglied den Zielbonus festgelegt, der bei 100 % Zielerreichung
ausgezahlt wurde.

Erstes Kriterium der Zielerreichung war der durchschnittliche CVC, der durch den Konzern
in den vier Geschäftsjahren während der Laufzeit, beginnend mit dem Geschäftsjahr
der Ausgabe der Tranche, tatsächlich erwirtschaftet wurde. Dieser Wert wurde mit dem
durchschnittlichen CVC verglichen, der in der strategischen Planung für den entsprechenden
Zeitraum festgelegt war. Der Grad der Erreichung dieses Ziels konnte zwischen 0 %
und maximal 200 % variieren. Das andere Zielkriterium war der Total Shareholder Return
(nachfolgend „TSR“) der Continental-Aktie während der Laufzeit der Tranche. Zur Ermittlung
des TSR wurde der Durchschnittskurs der Continental-Aktie der Monate Oktober bis Dezember
jeweils vor Beginn und zum Ende der jeweiligen LTI-Tranche in Relation gesetzt. Zusätzlich
wurden für den TSR sämtliche Dividenden, die während der Laufzeit der LTI-Tranche
gezahlt werden, berücksichtigt. Der Grad der Erreichung des TSR wurde mit dem Grad
der Erreichung des CVC-Ziels multipliziert, um den Grad der Zielerreichung zu ermitteln,
der für den nach Ende der Laufzeit tatsächlich auszuzahlenden LTI maßgeblich war.
Der maximale Auszahlungsbetrag war auf 200 % des Zielbonus begrenzt.

Auch künftig kann es noch nach Maßgabe des Vergütungssystems 2019 zu Auszahlungen
der ausgegebenen LTI-Tranchen kommen.

Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr 2021

In den nachstehenden Tabellen ist die den Mitgliedern des Vorstands gewährte und geschuldete
Vergütung nach Maßgabe der neuen Voraussetzungen der Darstellung der festen und variablen
Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG personenindividuell dargestellt.
Demnach ist eine Vergütung gewährt, wenn sie dem Vorstandsmitglied im abgelaufenen
Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossen ist, unabhängig davon, ob sich einzelne Vergütungsbestandteile
auf das abgelaufene Geschäftsjahr beziehen. Geschuldete Vergütung bezeichnet die Vergütung,
die in einem Geschäftsjahr fällig ist, aber noch nicht erfüllt worden ist.

Für diesen Vergütungsbericht bedeutet dies, dass der Performance-Bonus (Short Term
Incentive, STI) für das Geschäftsjahr 2021, sowie der LTI 2018–2021, die beide im
Geschäftsjahr 2022 zur Auszahlung kommen, als gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr
2022 zu klassifizieren sind und somit Gegenstand des Vergütungsberichtes für das kommende
Berichtsjahr sein werden. Zusätzlich werden die im abgelaufenen Geschäftsjahr erdienten
Vergütungsbestandteile personenindividuell als freiwillige Angabe dargestellt. Vergütungsbestandteile
sind im Sinne dieser Darstellung erdient, wenn sie sich – wie der Performance-Bonus
für das Geschäftsjahr 2021 und der LTI-2018–2021 – auf das abgelaufene Geschäftsjahr
beziehen, dem Vorstandsmitglied im abgelaufenen Geschäftsjahr jedoch noch nicht zugeflossen
sind:

Personenindividuelle Darstellung der festen und variablen Vergütungsbestandteile der
amtierenden Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG)

 
Dienstvertragliche Zusagen/​
Zielbeträge
Gewährt und geschuldet2 i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG Erdient3
In Tsd € 20211 Relativer Anteil
in %
2021 (Min.) 2021 (Max.) 20201 2021 Relativer Anteil
in %
2020 2021 Relativer Anteil
in %
2020
Nikolai Setzer
Vorstandsvorsitzender seit 01.12.2020 Vorstandsmitglied seit 12.08.2009
Festvergütung 1.450 26,3 1.450 1.450 828 1.450 78,6 828 1.450 25,7 828
Nebenleistungen 20 0,3 20 20 15 20 1,1 15 20 0,3 15
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 1.500 27,2 0 3.000 768 84 4,6 209 2.363 41,9 84
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral)
[ab 2020]4
1.000 18,1 0 2.000 512 565 3,0 1.5766 27,9 565
Performance-Bonus (Deferral)
[bis 2019]7
2358 12,7 2869 2358 4,2 2869
Long Term Incentive 1.550 28,1 0 3.100 847 0 0,0 0 0 0,0 0
Summe 5.520 1.470 9.570 2.970 1.845 1.338 5.644 1.269
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 26,6/​73,4 79,7/​20,3 26,0/​74,0
Gesamtvergütung 5.520 100,0 2.970 1.845 100,0 1.338 5.644 100,0 1.269
Hans-Jürgen Duensing
ContiTech
Vorstandsmitglied vom 01.05.2015 bis 31.05.2021
Festvergütung 333 28,9 333 333 773 333 37,6 773 333 23,1 773
Nebenleistungen 12 1,0 12 12 23 12 1,3 23 12 0,8 23
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 290 25,2 0 580 700 140 15,8 126 475 32,9 140
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral)
[ab 2020]4
193 16,8 0 386 467 935 10,5 3176 21,9 935
Performance-Bonus (Deferral)
[bis 2019]7
3088 34,8 3129 3088 21,3 3129
Long Term Incentive 324 28,1 0 652 783 0 0,0 0 0 0,0 0
Summe 1.152 345 1.963 2.746 886 1.234 1.445 1.341
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 29,9/​70,1 38,9/​61,1 23,9/​76,1
Gesamtvergütung 1.152 100,0 2.746 886 100,0 1.234 1.445 100,0 1.341
 
Dienstvertragliche Zusagen/​
Zielbeträge
Gewährt und geschuldet2 i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG Erdient3
In Tsd € 20211 Relativer Anteil
in %
2021 (Min.) 2021 (Max.) 20201 2021 Relativer Anteil
in %
2020 2021 Relativer Anteil
in %
2020
Katja Dürrfeld
Group Finance and Controlling and Group IT Vorstandsmitglied seit 14.12.2021
Festvergütung 40 29,0 40 40 40 97,6 40 30,3
Nebenleistungen 1 0,7 1 1 1 2,4 1 0,8
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 35 25,4 0 70 55 41,7
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 23 16,7 0 46 366 27,2
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7
Long Term Incentive 39 28,2 0 78
Summe 138 41 235 41 132
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 29,7/​70,3 100,0/​0,0 31,1/​68,9
Gesamtvergütung 138 100,0 41 100,0 132 100,0
Frank Jourdan
Autonomous Mobility and Safety (AMS)
Vorstandsmitglied vom 25.09.2013 bis 31.12.2021
Festvergütung 800 13,8 800 800 773 800 18,3 773 800 16,1 733
Nebenleistungen 34 0,6 34 34 29 34 0,8 29 34 0,7 29
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 12,0 0 1.400 700 76 1,7 126 436 8,8 76
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 467 8,0 0 934 467 515 1,2 2916 5,8 515
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7 3908 8,9 989 3908 7,8 989
Long Term Incentive 783 13,5 0 1.566 783 0 0,0 0 0 0,0 0
Summe 2.784 834 4.734 2.752 1.351 1.026 1.951 987
Abfindung 3.028 52,1 3.028 69,1 3.028 60,8
Verhältnis fix/​variabel in % 66,5/​33,5 88,2/​11,8 77,6/​22,4
Gesamtvergütung 5.812 100,0 2.752 4.379 100,0 1.026 4.979 100,0 987
Christian Kötz Tires Vorstandsmitglied seit 01.04.2019
Festvergütung 800 28,9 800 800 773 800 83,8 773 800 29,2 733
Nebenleistungen 23 0,8 23 23 17 23 2,4 17 23 0,8 17
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 25,2 0 1.400 700 79 8,3 348 1.149 42,0 79
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 467 16,8 0 934 467 535 5,5 7656 28,0 535
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7
Long Term Incentive 783 28,3 0 1.566 783
Summe 2.773 823 4.723 2.740 955 1.138 2.737 882
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 29,7/​70,3 86,2/​13,8 30,0/​70,0
Gesamtvergütung 2.773 100,0 2.740 955 100,0 1.138 2.737 100,0 882
 
Dienstvertragliche Zusagen/​
Zielbeträge
Gewährt und geschuldet2 i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG Erdient3
In Tsd € 20211 Relativer Anteil
in %
2021 (Min.) 2021 (Max.) 20201 2021 Relativer Anteil
in %
2020 2021 Relativer Anteil
in %
2020
Helmut Matschi
Vehicle Networking and Information (VNI) Vorstandsmitglied vom 12.08.2009 bis 31.12.2021
Festvergütung 800 11,6 800 800 773 800 13,6 773 800 13,3 733
Nebenleistungen 24 0,4 24 24 18 24 0,4 18 24 0,4 18
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 10,1 0 1.400 700 76 1,3 126 436 7,2 76
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 467 6,8 0 934 467 515 8,7 2916 4,8 515
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7 3368 5,7 919 3368 5,6 919
Long Term Incentive 783 11,3 0 1.566 783 0 0,0 0 0 0,0 0
Summe 2.774 824 4.724 2.741 1.751 1.008 1.887 969
Abfindung 4.135 59,8 4.135 70,3 4.135 68,7
Verhältnis fix/​variabel in % 71,8/​28,2 84,3/​15,7 82,4/​17,6
Gesamtvergütung 6.909 100,0 2.741 5.886 100,0 1.008 6.022 100,0 969
Philip Nelles
ContiTech
Vorstandsmitglied seit 01.06.2021
Festvergütung 467 28,8 467 467 467 97,9 0 467 29,2
Nebenleistungen 10 0,6 10 10 10 2,1 0 10 0,6
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 411 25,4 0 822 674 42,1
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 274 16,9 0 548 4496 28,1
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7
Long Term Incentive 459 28,3 0 918
Summe 1.621 477 2.765 477 1.600
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 29,4/​70,6 100,0/​0,0 29,8/​70,2
Gesamtvergütung 1.621 100,0 477 100,0 1.600 100,0
Dr. Ariane Reinhart Group Human Relations and Sustainability Vorstandsmitglied seit
01.10.2014
Festvergütung 1.100 34,7 1.100 1.100 1.063 1.100 68,6 1.063 1.100 33,2 1.063
Nebenleistungen 13 0,4 13 13 14 13 0,8 14 13 0,4 14
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 22,1 0 1.400 700 76 4,7 126 1.103 33,3 76
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 467 14,7 0 934 467 515 3,2 7356 22,1 515
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7 3648 22,7 2399 3648 11,0 2399
Long Term Incentive 893 28,1 0 1.786 893 0 0,0 0 0 0,0 0
Summe 3.173 1.113 5.233 3.137 1.604 1.442 3.315 1.443
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 35,1/​64,9 69,4/​30,6 33,6/​66,4
Gesamtvergütung 3.173 100,0 3.137 1.604 100,0 1.442 3.315 100,0 1.443
 
Dienstvertragliche Zusagen/​
Zielbeträge
Gewährt und geschuldet2 i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG Erdient3
In Tsd € 20211 Relativer Anteil in % 2021 (Min.) 2021 (Max.) 20201 2021 Relativer Anteil in % 2020 2021 Relativer Anteil in % 2020
Wolfgang Schäfer
Group Finance and Controlling and Group IT Vorstandsmitglied vom 01.01.2010 bis 17.11.2021
Festvergütung 969 34,6 969 969 1.063 969 65,5 1.063 969 32,6 1.063
Nebenleistungen 20 0,7 20 20 17 20 1,4 17 20 0,7 17
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 616 22,0 0 1.232 700 76 5,1 126 970 32,7 76
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 411 14,7 0 822 467 515 3,4 6476 21,8 515
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7 3648 24,6 2399 3648 12,2 2399
Long Term Incentive 785 28,0 0 1.570 893 0 0,0 0 0 0,0 0
Summe 2.801 989 4.613 3.140 1.480 1.445 2.970 1.446
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 35,3/​64,7 66,9/​33,1 33,3/​66,7
Gesamtvergütung 2.801 100,0 3.140 1.480 100,0 1.445 2.970 100,0 1.446
Andreas Wolf
Powertrain
Vorstandsmitglied vom 03.06.2020 bis 15.09.2021
Festvergütung 567 29,0 567 567 448 567 64,5 448 567 30,2 448
Nebenleistungen 12 0,6 12 12 8 12 1,4 8 12 0,6 8
Kurzfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 495 25,3 0 990 406 180 20,4 780 41,5 180
Langfristige variable Vergütung
Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020]4 330 16,9 0 660 270 1205 13,7 5206 27,7 1205
Performance-Bonus (Deferral) [bis 2019]7
Long Term Incentive 553 28,2 0 1.206 454
Summe 1.957 579 3.435 1.586 879 456 1.879 756
Abfindung
Verhältnis fix/​variabel in % 29,6/​70,4 65,9/​34,1 30,8/​69,2
Gesamtvergütung 1.957 100,0 1.586 879 100,0 456 1.879 100,0 756


1 Performance-Bonus (Sofortbetrag) und Performance-Bonus (Deferral) [ab 2020] sowie
Long Term Incentive basierend auf 100 % Zielerreichung.


2 Geschuldete Vergütungselemente i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, d.h. fällig, aber
noch nicht gezahlt, liegen nicht vor.


3 Freiwillige Angabe – erdient im Sinne der für das besagte Geschäftsjahr zu zahlenden
Vergütung, wobei die variablen Elemente Performance-Bonus (Sofortbetrag) und (Deferral)
sowie LTI erst im Geschäftsjahr n+1 ausgezahlt werden.


4 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert
von 20 % des Gesamt-Bruttobetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten
werden; der entsprechende Brutto-Gesamtbetrag wurde unter Annahme einer Steuer- und
Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.


5 Aktien-Deferral aus dem Performance-Bonus 2020.


6 Aktien-Deferral aus dem Performance-Bonus 2021.


7 Basierend auf dem Vergütungssystem 2019; Abrechnung und Auszahlung der virtuellen
Aktien des Deferral.


8 Aktien-Deferral aus dem Performance-Bonus 2017.


9 Aktien-Deferral aus dem Performance-Bonus 2016.

Personenindividuelle Darstellung der gewährten Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
im Geschäftsjahr 2021 (§ 162 Abs. 1 und 2 AktG)

 
Feste Vergütung Nebenleistungen Variable Vergütung Pensionszahlungen Sonstige Leistungen1 Vergütung
gesamt
in Tsd € Relativer Anteil
in %
in Tsd € Relativer Anteil
in %
in Tsd € Relativer Anteil
in %
in Tsd € Relativer Anteil
in %
in Tsd € Relativer Anteil
in %
in Tsd €
Wolfgang Schäfer2
(bis 17.11.2021)
40 100,0 40
Andreas Wolf
(bis 15.09.2021)
Hans-Jürgen Duensing3
(bis 31.05.2021)
133 32,7 6 1,5 268 65,8 407
Dr. Elmar Degenhart
(bis 30.11.2020)
7804 42,7 1.047 57,3 1.827
José A. Avila
(bis 30.09.2018)
3904 32,7 803 67,3 1.193
Dr. Ralf Cramer
(bis 11.08.2017)
2 1,0 2224 105,7 –14 –6,7 210
Heinz-Gerhard Wente
(bis 30.04.2015)
408 100,0 408


1 Sonstige Leistungen beinhalten im GJ 2021 ausschließlich die Gewährung einer Karenzentschädigung.


2 Amtsniederlegung zum 17.11.2021, Ende des Dienstvertrags zum 31.01.2022.


3 Amtsniederlegung zum 31.05.2021, Ende des Dienstvertrags zum 31.07.2021.


4 Aktien-Deferral aus dem Performance-Bonus 2017.

Zielkriterien und Zielskala sowie Zielerreichung des im abgelaufenen Geschäftsjahr
gewährten Performance-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 entsprechend § 162 Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 AktG

 
Zielskala Zielerreichung
Zielkriterien 2020 0 % 100 % 200 % Ergebnis 2020 in %
EBIT in Tsd €
Konzern 975 1.393 1.811 –231 0,0
Unternehmensbereich Automotive 397 567 737 –948 0,0
Geschäftsfeld AMS 344 491 638 –98 0,0
Geschäftsfeld VNI 53 76 99 –849 0,0
Geschäftsfeld Tires 1.005 1.435 1.866 1.013 1,9
Geschäftsfeld ContiTech 233 336 434 257 23,1
Geschäftsfeld Powertrain –627 –482 –337 –460 115,6
ROCE in %
Konzern 2,6 5,6 8,6 –1,0 0,0
Unternehmensbereich Automotive 2,6 5,6 8,6 –10,7 0,0
Geschäftsfeld AMS 6,6 9,6 12,6 –2,1 0,0
Geschäftsfeld VNI –1,5 1,5 4,5 –20,2 0,0
Geschäftsfeld Tires 15,2 18,2 21,2 14,3 0,0
Geschäftsfeld ContiTech 6,9 9,9 12,9 7,8 30,0
Geschäftsfeld Powertrain –16,5 –13,5 –10,5 –14,4 70,0
Free Cashflow in Tsd €
Konzern 559 798 1.038 646 36,3

Individuelle Gewichtung und Zielerreichung des Performance-Bonus 2020 der amtierenden
Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020

 
Zielerreichung 2020
(„Gewährt“ im Jahr 2021)
Konzern Unternehmensbereich
Automotive
Geschäftsfeld PCF STI- Zielbetrag Ziel-
erreichung
gesamt
Betrag
gesamt
Gewichtung in % EBIT ROCE FCF EBIT ROCE EBIT ROCE in Tsd € in % in Tsd €
Im Jahr 2020 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer
Vorstandsvorsitzender (seit 01.12.2020)
40,0 30,0 30,0 1,0 212 10,9 23
Nikolai Setzer
Automotive Board (bis 30.11.2020)
20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 1.068 10,9 116
Hans-Jürgen Duensing
ContiTech
20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 1.167 20,0 234
Frank Jourdan
AMS
10,0 7,5 30,0 10,0 7,5 20,0 15,0 1,0 1.167 10,9 127
Christian Kötz
Tires
20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 1.167 11,3 132
Helmut Matschi
VNI
10,0 7,5 30,0 10,0 7,5 20,0 15,0 1,0 1.167 10,9 127
Dr. Ariane Reinhart
Group Human Relations and Sustainability
40,0 30,0 30,0 1,0 1.167 10,9 127
Wolfgang Schäfer
Group Finance and Controlling and Group IT
40,0 30,0 30,0 1,0 1.167 10,9 127
Andreas Wolf Powertrain (seit 03.06.2020) 20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 678 44,5 301

Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat für keines der Vorstandsmitglieder
Ziele für den PCF festgelegt, sodass der Wert des PCF 1,0 beträgt.

Da sich der Performance-Bonus für Dr. Degenhart noch nach dem Vergütungssystem 2019
bemaß, kam für die Bemessung der Zielerreichung ausschließlich das Zielkriterium CVC
zur Anwendung (siehe obige Darstellung zum Vergütungssystem 2019). Da sich der CVC
im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 nicht verbessert hat, war die
Zielerreichung null Prozent und es kam kein Performance-Bonus für das Geschäftsjahr
2020 zur Auszahlung.

Zielkriterien und Zielskala sowie Zielerreichung des im abgelaufenen Geschäftsjahr
erdienten Performance-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 (freiwillige Darstellung)

 
Zielskala Zielerreichung
Zielkriterien 2021 0 % 100 % 200 % Ergebnis 2021 in %
EBIT in Tsd €
Konzern 722 1.031 1.341 1.344 200,0
Unternehmensbereich Automotive 57 82 107 –408 0,0
Geschäftsfeld AMS 120 172 223 –128 0,0
Geschäftsfeld VNI –206 –86 34 –280 0,0
Geschäftsfeld Tires 847 1.210 1.573 1.701 200,0
Geschäftsfeld ContiTech 191 273 355 359 200,0
ROCE in %
Konzern 1,6 4,6 7,6 6,3 156,7
Unternehmensbereich Automotive –2,1 0,9 3,9 –5,0 0,0
Geschäftsfeld AMS 0,5 3,5 6,5 –2,8 0,0
Geschäftsfeld VNI –5,2 –2,2 0,8 –7,7 0,0
Geschäftsfeld Tires 14,1 17,1 20,1 25,7 200,0
Geschäftsfeld ContiTech 5,7 8,7 11,7 11,7 200,0
Free Cashflow in Tsd €
Konzern 1.089 1.555 2.022 1.564 101,8

Individuelle Gewichtung und Zielerreichung Performance-Bonus 2021 der amtierenden
Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

 
Zielerreichung 2021 („Erdient“ in 2021) Konzern Unternehmensbereich
Automotive
Geschäftsfeld PCF STI- Zielbetrag Ziel-
erreichung gesamt
Betrag
gesamt
Gewichtung in % EBIT ROCE FCF EBIT ROCE EBIT ROCE in Tsd € in % in Tsd €
In 2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer
Vorstandsvorsitzender
40,0 30,0 30,0 1,0 2.500 157,6 3.939
Hans-Jürgen Duensing
ContiTech (bis 31.05.2021)
20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 483 164,1 792
Katja Dürrfeld
Group Finance and Controlling and Group IT (seit 14.12.2021)
40,0 30,0 30,0 1,0 58 157,6 91
Frank Jourdan
AMS
10,0 7,5 30,0 10,0 7,5 20,0 15,0 1,0 1.167 62,3 727
Christian Kötz
Tires
20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 1.167 164,1 1.914
Helmut Matschi VNI 10,0 7,5 30,0 10,0 7,5 20,0 15,0 1,0 1.167 62,3 727
Philip Nelles
ContiTech (seit 01.06.2021)
20,0 15,0 30,0 20,0 15,0 1,0 684 165,0 1.122
Dr. Ariane Reinhart
Group Human Relations and Sustainability
40,0 30,0 30,0 1,0 1.167 157,6 1.837
Wolfgang Schäfer
Group Finance and Controlling and Group IT (bis 17.11.2021)
40,0 30,0 30,0 1,0 1.026 157,6 1.617
Andreas Wolf1
Powertrain (bis 15.09.2021)
40,0 30,0 30,0 1,0 825 157,6 1.300


1 Andreas Wolf wird aufgrund der Abspaltung von Vitesco Technologies im Geschäftsjahr
2021 ausschließlich an den Zielen des Konzerns gemessen.

Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat für keines der Vorstandsmitglieder
Ziele für den PCF festgelegt, sodass der Wert des PCF 1,0 beträgt.

Long Term Incentive 2017–2020

Der Zielwert des CVC für die LTI-Tranche 2017–2020 (gewährt in 2021), die im Berichtsjahr
2021 zur Auszahlung kam, lag bei 100 % Zielerreichung bei 2,53 Mrd €. Sofern der tatsächliche
Wert des CVC den Zielwert des CVC um 50 % oder mehr unterschritten hat, ergab sich
eine Zielerreichung von 0 % im Zielkriterium CVC. Sofern der tatsächliche Wert des
CVC den Zielwert des CVC um 50 % oder mehr überschritten hat, ergab sich eine Zielerreichung
von 200 % im Zielkriterium CVC. Zwischenwerte wurden linear berechnet.

Der Ausgangsaktienkurs zur Ermittlung des TSR lag bei 174,99 € und der Endaktienkurs
bei 107,08 €. Zusätzlich wurden für den TSR sämtliche Dividenden, die während der
Laufzeit der LTI-Tranche gezahlt wurden, berücksichtigt. Die Dividenden beliefen sich
in 2017 auf 4,25 €, in 2018 auf 4,50 €, in 2019 auf 4,75 € und in 2020 auf 3,00 €.

 
Zuteilungswert
TI 2017–2020
Zielkriterium 1
CVC
Zielkriterium 2
TSR
Zielerreichung
gesamt
Betrag
gesamt
in Tsd € in % in % in % in Tsd €
Im Jahr 2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer 783 0,0 70,6 0,0 0
Hans-Jürgen Duensing (bis 31.05.2021) 783 0,0 70,6 0,0 0
Katja Dürrfeld (seit 14.12.2021)
Frank Jourdan 783 0,0 70,6 0,0 0
Christian Kötz
Helmut Matschi 783 0,0 70,6 0,0 0
Philip Nelles (seit 01.06.2021)
Dr. Ariane Reinhart 783 0,0 70,6 0,0 0
Wolfgang Schäfer (bis 17.11.2021) 893 0,0 70,6 0,0 0
Andreas Wolf (bis 15.09.2021)
Ehemalige Vorstandsmitglieder
Dr. Elmar Degenhart (bis 30.11.2020) 1.517 0,0 70,6 0,0 0
José A. Avila (bis 30.09.2018) 342 0,0 70,6 0,0 0
Dr. Ralf Cramer (bis 11.08.2017) 120 0,0 70,6 0,0 0

Long Term Incentive 2018–2021

Der Zielwert des CVC für die LTI-Tranche 2018–2021 (erdient in 2021), die im Berichtsjahr
2022 zur Auszahlung kommt, lag bei 100 % Zielerreichung bei 2,63 Mrd €. Sofern der
tatsächliche Wert des CVC den Zielwert des CVC um 50 % oder mehr unterschritten hat,
ergab sich eine Zielerreichung von 0 % im Zielkriterium CVC. Sofern der tatsächliche
Wert des CVC den Zielwert des CVC um 50 % oder mehr überschritten hat, ergab sich
eine Zielerreichung von 200 % im Zielkriterium CVC. Zwischenwerte wurden linear berechnet.

Der Ausgangsaktienkurs zur Ermittlung des TSR lag bei 218,92 € und zum Ende bei 98,32
€. Zusätzlich wurden für den TSR sämtliche Dividenden, die während der Laufzeit der
LTI-Tranche gezahlt wurden, berücksichtigt. Die Dividenden beliefen sich im Jahr 2018
auf 4,50 €, in 2019 auf 4,75 €, in 2020 auf 3,00 € und in 2021 auf 0,00 €.

 
Zuteilungswert
LTI 2018–2021
Zielkriterium 1 CVC Zielkriterium 2 TSR Zielerreichung gesamt Betrag
gesamt
in Tsd € in % in % in % in Tsd €
In 2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer 783 0,0 50,5 0,0 0
Hans-Jürgen Duensing (bis 31.05.2021) 667 0,0 50,5 0,0 0
Katja Dürrfeld (seit 14.12.2021)
Frank Jourdan 783 0,0 50,5 0,0 0
Christian Kötz
Helmut Matschi 783 0,0 50,5 0,0 0
Philip Nelles (seit 01.06.2021)
Dr. Ariane Reinhart 783 0,0 50,5 0,0 0
Wolfgang Schäfer (bis 17.11.2021) 893 0,0 50,5 0,0 0
Andreas Wolf (bis 15.09.2021)
Ehemalige Vorstandsmitglieder
Dr. Elmar Degenhart (bis 30.11.2020) 1.130 0,0 50,5 0,0 0
José A. Avila (bis 30.09.2018) 146 0,0 50,5 0,0 0

Pensionszahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder

An ehemalige Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2011 oder früher ausgeschieden
sind, sind insgesamt Pensionszahlungen in Höhe von 5,297 Mio € geleistet worden.

Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit nach (§ 162 Abs. 2
Nr. 3 AktG)

Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern erhalten
die Vorstandsmitglieder folgende Leistungen:

 

Eine Versorgungszusage, wie bereits zuvor in diesem Vergütungsbericht beschrieben.

Mit jedem Vorstandsmitglied wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer
von zwei Jahren vereinbart. Für diesen Zeitraum wird eine angemessene Entschädigung
(Karenzentschädigung) in Höhe von jährlich 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen
Leistungen gewährt.

Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit (§ 162 Abs. 2 Nr.
2 AktG)

Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern nach §
162 Abs. 2 AktG erhalten die Vorstandsmitglieder über die oben beschriebenen Leistungen
gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 3 AktG hinaus folgende Leistungen:

 

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit eines Vorstandmitglieds
ohne wichtigen Grund dürfen ggf. zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied
einschließlich Nebenleistungen weder den Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap)
noch den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags überschreiten.
Für die Berechnung des Abfindungs-Caps ist auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen
Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende
Geschäftsjahr abzustellen.

Eine etwaige Abfindungszahlung ist auf die Karenzentschädigung anzurechnen.

Stirbt das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags, haben seine
Witwe/​sein Witwer bzw. ein eingetragener Lebenspartner und die unterhaltsberechtigten
Waisen als Gesamtgläubiger Anspruch auf die Festbezüge für den Sterbemonat und die
folgenden sechs Monate, längstens bis zum vorgesehenen Ende des Dienstvertrags.

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit (§ 162 Abs. 2 Nr. 2 und 4 AktG)

Hans-Jürgen Duensing ist mit Ablauf des 31. Mai 2021 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden.
Sein Dienstvertrag endete mit Ablauf des 31. Juli 2021. Für den Zeitraum vom 1. Juni
2021 bis 31. Juli 2021 erhielt er Festvergütungen in Höhe von 133 Tsd € brutto sowie
Nebenleistungen in Höhe von sechs Tsd € brutto. Überdies stehen ihm für diesen Zeitraum
zeitanteilig Ansprüche auf den STI für das Geschäftsjahr 2021 und auf den LTI 2021–2025
zu. Innerhalb dieses Zeitraums stand Hans-Jürgen Duensing fortlaufend zur Verfügung,
um eine geordnete Übergabe seiner Aufgaben an seinen Nachfolger, Philip Nelles, zu
gewährleisten. Der Anspruch auf Karenzentschädigung ab 1. August 2021 überstieg im
Geschäftsjahr 2021 die Pensionsansprüche, sodass keine Pensionszahlungen an Hans-Jürgen
Duensing geleistet wurden.

Wolfgang Schäfer ist mit Ablauf des 17. November 2021 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden.
Sein Dienstvertrag endete mit Ablauf des 31. Januar 2022 („Beendigungszeitpunkt“).
Bis zum Beendigungszeitpunkt stand Wolfgang Schäfer die Festvergütung zu. Weiterhin
stehen Wolfgang Schäfer der Performance-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 und zeitanteilig
bis zum Beendigungszeitpunkt für das Geschäftsjahr 2022 sowie ein Zwölftel des vertraglichen
Zuteilungsbetrags des LTI 2022–2025 zu. Die Ansprüche aus früheren LTI-Tranchen bleiben
überdies unberührt. Zum Ausgleich der vertraglichen Ansprüche, die durch die vorzeitige
Beendigung des Dienstvertrags nicht mehr entstehen, wurde ein Ausgleichsanspruch in
Höhe von 6,693 Mio € brutto vereinbart. Zahlungen an Wolfgang Schäfer nach Maßgabe
der vorstehenden Regelungen sowie weitere noch nicht ausgezahlte variable Vergütungselemente
hängen von bestimmten Bedingungen ab. Sofern diese erfüllt werden, erfolgen die Zahlungen
zu einem hinausgeschobenen Zeitpunkt.

Frank Jourdan ist mit Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden,
sein Dienstvertrag wurde vorzeitig zum gleichen Datum aufgehoben. Als Abgeltung seiner
Ansprüche aus dem vorzeitig aufgehobenen Dienstvertrag erhielt Frank Jourdan eine
einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 3,028 Mio € brutto.

Helmut Matschi ist mit Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden,
sein Dienstvertrag wurde vorzeitig zum gleichen Datum aufgehoben. Als Abgeltung seiner
Ansprüche aus dem vorzeitig aufgehobenen Dienstvertrag erhielt Helmut Matschi eine
einmalige Zahlung in Höhe von 4,135 Mio € brutto.

Leistungen von Dritten an ein Vorstandsmitglied (§ 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG)

Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2021 von Dritten im Hinblick auf
ihre Tätigkeit im Vorstand weder Leistungen erhalten, noch sind sie ihnen zugesagt
worden. Gleiches gilt in Bezug auf Leistungen oder Zusagen anderer Continental-Konzerngesellschaften.

Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder
des Vorstands, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen
Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis, gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2
Nr. 2 AktG

 
Veränderung 2017–2016
in %
Veränderung 2018–2017
in %
Veränderung 2019–2018
in %
Veränderung 2020–2019
in %
Veränderung 2021–2020
in %
Vorstandsvergütung1
In 2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer –5,5 –10,9 –22,9 –39,5 37,8
Hans-Jürgen Duensing (bis 31.05.2021) 67,8 –4,9 –19,7 –14,5 –6,5
Katja Dürrfeld (seit 14.12.2021)
Frank Jourdan –33,3 148,1 –37,7 –50,8 326,8
Christian Kötz 83,8 –16,2
Helmut Matschi 1,9 15,6 –12,7 –63,5 437,9
Philip Nelles (seit 01.06.2021)
Dr. Ariane Reinhart –15,4 26,8 7,3 –31,5 11,2
Wolfgang Schäfer (bis 17.11.2021) –6,3 1,2 –32,2 –41,6 2,4
Andreas Wolf (bis 15.09.2021) 93,0
Ehemalige Vorstandsmitglieder
Dr. Elmar Degenhart (bis 30.11.2020) 1,2 17,2 –36,8 –48,5 –11,4
José Avila (bis 30.09.2018) 9,7 –16,5 –56,4 –11,9 19,8
Ralf Cramer (bis 11.08.2017) 2,8 5,0 –48,4 –106,9 –275,0
Heinz-Gerhard Wente (bis 30.04.2015) –26,7 4,4 –69,2 –23,4
Elke Strathmann (bis 25.04.2014) –43,3 –100,0
Ertragsentwicklung
Continental AG: Jahresüberschuss 45,1 –2,4 324,8 –84,5 54,3
Konzern: EBIT bereinigt 10,1 –13,3 –21,5 –58,7 41,6
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
Referenzgruppe2 1,2 4,2 1,7 –2,6 3,0


1 Gewährte und geschuldete Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.


2 Arbeitnehmer der deutschen Gesellschaften des Continental-Konzerns, mit Ausnahme
von Konrad Hornschuch AG, Hornschuch Stolzenau GmbH, Elektrobit Automotive GmbH, Continental
Trebbin GmbH & Co. KG, Continental Advanced Antenna GmbH und kek-Kaschierungen GmbH.
Diese ausgenommenen Gesellschaften sind derzeit nicht in die konzernweiten Abrechnungssysteme
integriert, sie beschäftigen weniger als 10 % aller Arbeitnehmer deutscher Gesellschaften.
Vollzeitarbeitnehmer (im Sinne der tariflichen oder vertraglichen wöchentlichen Sollarbeitszeit),
die zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt 360 Sozialversicherungstage im GJ 2021 beschäftigt
waren, ohne Praktikanten, Auszubildende, Entsandte; Brutto-Entgelt mit Arbeitgeberanteil
zur Sozialversicherung und geldwertem Vorteil; abzüglich Abfindung, Erfindervergütung.

Darstellung der Anzahl der gewährten oder zugesagten virtuellen Aktien nach dem Deferral
des Performance-Bonus unter dem Vergütungssystem 2019 – Performance-Bonus 2017 (Deferral
2018–2020)

 
Deferral 2017 Ausgangs- aktienkurs Anzahl virtueller Aktien 2017 End- aktienkurs Dividende für GJ 2018
4,75 €
Dividende für GJ 2019
3,00 €
Dividende für GJ 2020
0,00 €
Auszahlung Deferral
im Jahr 2021
in Tsd € in € Stück in € in Tsd € in Tsd € in Tsd € in Tsd €
Im Jahr 2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer 421 224,98 1.873 117,66 9 6 235
Hans-Juergen Duensing (bis 31.05.2021) 552 224,98 2.452 117,66 11 7 308
Katja Dürrfeld (seit 14.12.2021)
Frank Jourdan 700 224,98 3.112 117,66 15 9 390
Christian Kötz
Helmut Matschi 603 224,98 2.681 117,66 13 8 336
Philip Nelles (seit 01.06.2021)
Dr. Ariane Reinhart 653 224,98 2.902 117,66 14 9 364
Wolfgang Schäfer (bis 17.11.2021) 653 224,98 2.902 117,66 14 9 364
Andreas Wolf (bis 15.09.2021)
Ehemalige Vorstandsmitglieder
Dr. Elmar Degenhart (bis 30.11.2020) 1.399 224,98 6.218 117,66 29 19 780
José A. Avila (bis 30.09.2018) 700 224,98 3.112 117,66 15 9 390
Dr. Ralf Cramer (bis 11.08.2017) 399 224,98 1.773 117,66 8 5 222

Aktien-Deferral Performance-Bonus (ab 2020) der amtierenden Mitglieder des Vorstands
im Geschäftsjahr 2021

 
Aktien-
anzahl
Gesamtwert
erworbene Aktien1
Betrag
Aktien-Deferral2
Sperrfrist
bis
zum 31.12.2021
Im Jahr 2021 amtierende Vorstandsmitglieder Stück in Tsd € in Tsd €
Nikolai Setzer
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 225 21 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 1.576
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG3
Gesamt 225 21
SOG-Halteverpflichtung3
Hans-Jürgen Duensing (bis 31.05.2021)
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 378 35 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 317
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG 708 66
Gesamt 1.086 101
SOG-Halteverpflichtung 1.086 31.07.2023
Katja Dürrfeld (ab 14.12.2021)
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 36
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG3
Gesamt
SOG-Halteverpflichtung3
Frank Jourdan
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 206 19 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 291
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG 462 43
Gesamt 668 62
SOG-Halteverpflichtung 668 31.12.2023
Christian Kötz
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 213 20 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 765
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG3
Gesamt 213 20
SOG-Halteverpflichtung3
Helmut Matschi
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 206 19 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 291
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG 308 29
Gesamt 514 48
SOG-Halteverpflichtung 514 31.12.2023
 
Aktien-
anzahl
Gesamtwert erworbene Aktien1 Betrag Aktien-Deferral2 Sperrfrist bis
zum 31.12.2021
Im Jahr 2021 amtierende Vorstandsmitglieder Stück in Tsd € in Tsd €
Philip Nelles
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 449
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG3
Gesamt
SOG-Halteverpflichtung3
Dr. Ariane Reinhart
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 206 19 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 735
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG3
Gesamt 206 19
SOG-Halteverpflichtung3
Wolfgang Schäfer (bis 17.11.2021)
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 206 19 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 647
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG4 430 40
Gesamt 636 59
SOG-Halteverpflichtung4 636 31.01.2024
Andreas Wolf (bis 15.09.2021)
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2020 486 45 31.05.2024
Aktien-Deferral Performance-Bonus 2021 520
Zusätzliche Halteverpflichtung aus SOG 760 71
Gesamt 1.246 116
SOG-Halteverpflichtung 1.246 15.09.2023


1 Berechnet mit dem Schlusskurs der Continental-Aktie am 30.12.2021 im Xetra-System
der Deutsche Börse AG in Höhe von 93,11 €.


2 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert
von 20 % des „erdienten“ Gesamt-Bruttobetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei
Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag des Deferral in der Tabelle
zur personenindividuellen Darstellung der festen und variablen Vergütungsbestandteile
der amtierenden aktiven Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 (§ 162 Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 AktG) wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 %
ermittelt.


3 Die Aufbauphase ist noch nicht abgeschlossen, weshalb eine SOG-Halteverpflichtung
noch nicht besteht.


4 Stichtag 31.01.2022 (Ende der Aufbauphase).

Malus- und Clawback-Regelung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

Der Aufsichtsrat der Continental AG hat von der Malus- und Clawback-Regelung im Geschäftsjahr
2021 keinen Gebrauch gemacht, da hierfür die Voraussetzungen nicht vorlagen.

Abweichung vom Vergütungssystem nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG

Vom Vergütungssystem wurde im Berichtsjahr 2021 nicht abgewichen.

Einhaltung der Maximalvergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG

Die Maximalvergütung berücksichtigt das Fixgehalt, Nebenleistungen, die variable Vergütung
und den Dienstzeitaufwand. Sie beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 11,500 Mio €
brutto, für den Vorstand Finanzen und Personal 6,700 Mio € brutto und für die übrigen
Vorstandsmitglieder 6,200 Mio € brutto. Die Maximalvergütung wird für das abgelaufene
Geschäftsjahr nicht überschritten. Zur Feststellung der Frage, ob die Maximalvergütung
nicht überschritten wurde, ist der Auszahlungsbetrag der LTI-Tranche 2021–2024 maßgeblich,
der erst im Jahr 2025 endgültig festgestellt werden kann. Jedoch wird selbst bei unterstellter
Auszahlung des Maximalbetrags der LTI-Tranche 2021–2024 im Jahr 2025 die Maximalvergütung
für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht überschritten.

Pensionsanwartschaften gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 3 AktG

Nachfolgend erfolgt die Darstellung der Pensionsanwartschaften der einzelnen Mitglieder
des Vorstands.

 
Defined Benefit Obligation1 Service Cost2
In Tsd € 31.12.2021 31.12.2020 2021 2020
Im Jahr 2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Nikolai Setzer 9.863 10.129 2.157 999
Hans-Jürgen Duensing (bis 31.05.2021) 4.475 4.608 289 691
Katja Dürrfeld (seit 14.12.2021) 81 25
Frank Jourdan 6.563 6.308 724 711
Christian Kötz 2.612 1.899 1.000 936
Helmut Matschi 9.875 9.927 832 805
Philip Nelles (seit 01.06.2021) 637 588
Dr. Ariane Reinhart 7.699 7.431 1.125 920
Wolfgang Schäfer (bis 17.11.2021) 14.781 14.618 860 844
Andreas Wolf (bis 15.09.2021) 960 446 300 244


1 Rückstellungen für die bislang erworbenen Pensionsanwartschaften gemäß IFRS.


2 Dienstzeitaufwand des Jahres gemäß IFRS.

Individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr 2021

Nach dem Vergütungssystem für den Aufsichtsrat erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats
eine feste Vergütung von je 180 Tsd € jährlich. Für den Vorsitz und den stellvertretenden
Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitglieder eines Ausschusses wird
eine höhere Vergütung gezahlt. Sie beträgt für den Vorsitz im Aufsichtsrat das 3-fache,
für den Vorsitz im Prüfungsausschuss das 2,5-fache, für den Vorsitz in einem anderen
Ausschuss das 2-fache sowie für den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat und
für die Mitglieder eines Ausschusses das 1,5-fache der regulären Festvergütung eines
Aufsichtsratsmitglieds.

Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld von 1 Tsd € für
jede Aufsichtsratssitzung, an der das Mitglied persönlich teilnimmt. Dies gilt entsprechend
für die persönliche Teilnahme an Ausschusssitzungen, die nicht am Tag einer Aufsichtsratssitzung
stattfinden. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats, neben der ihnen für
die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer, ihre baren Auslagen ersetzt.

Individuelle Aufsichtsratsvergütungen im Berichtsjahr 2021

Personenindividuelle Darstellung der im Berichtsjahr 2021 gewährten Vergütung der
gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitglieder nach den Voraussetzungen des §
162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG

 
Vergütungskomponenten
2021
In Tsd € Fix1 Sitzungsgeld Gesamt
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle2 540 0 540
Hasan Allak3 180 7 187
Christiane Benner3, 4 270 7 277
Dr. Gunter Dunkel 180 7 187
Francesco Grioli3 270 8 278
Michael Iglhaut3 270 23 293
Satish Khatu 180 5 185
Isabel Corinna Knauf 180 7 187
Carmen Löffler (seit 16.09.2021)3 53 4 57
Sabine Neuß 180 10 190
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher 450 2 452
Dirk Nordmann3 270 7 277
Lorenz Pfau3 180 2 182
Klaus Rosenfeld 270 6 276
Georg F. W. Schaeffler 270 1 271
Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann 270 0 270
Jörg Schönfelder3 270 5 275
Stefan Scholz3 180 7 187
Elke Volkmann3 180 7 187
Kirsten Vörkel (bis 15.09.2021)3 127 3 130
Prof. TU Graz e.h. KR Ing. Siegfried Wolf 180 8 188


1 Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht ausschließlich aus einer festen Vergütung.


2 Aufsichtsratsvorsitzender.


3 Diese Arbeitnehmer haben erklärt, dass sie ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien
des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abführen und in einem
Fall u.a. an andere Institutionen spenden.


4 Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende.

Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung von Ertragsentwicklung, Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder und Vergütung der Arbeitnehmer gemäß § 162 Abs. 1 Satz
2 Nr. 2 AktG.

 
Veränderung 2017–2016 Veränderung 2018–2017 Veränderung 2019–2018 Veränderung 2020–2019 Veränderung 2021–2020
Aufsichtsratsvergütung1 in % in % in % in % in %
Im Jahr 2021 amtierende Aufsichtsratsmitglieder
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle2 6,2 1,8 –32,3 34,9 2,7
Hasan Allak 98,9 2,2
Christiane Benner3 –18,6 36,5 3,0
Dr. Gunter Dunkel 5,5 2,1 –31,6 37,3 1,6
Francesco Grioli 316,7 34,5 3,3
Michael Iglhaut 40,0 1,7 –31,5 32,5 10,6
Satish Khatu 94,6 3,4
Isabel Corinna Knauf 98,9 2,2
Carmen Löffler (seit 16.09.2021)
Sabine Neuß 5,5 1,6 –31,3 29,9 9,2
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher 5,1 1,9 –31,6 33,4 3,0
Dirk Nordmann 5,1 2,4 –32,0 36,0 1,8
Lorenz Pfau 97,8 0,0
Klaus Rosenfeld 5,5 2,8 –32,2 36,0 1,5
Georg F. W. Schaeffler 5,5 2,1 –31,8 30,7 2,7
Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann 5,6 0,5 4,2 –12,6 55,2
Jörg Schönfelder 5,9 0,7 –31,5 36,9 1,5
Stefan Scholz 5,5 2,1 –31,6 35,8 2,7
Elke Volkmann 7,3 2,1 –31,6 35,1 3,3
Kirsten Vörkel (bis 15.09.2021) 5,5 2,1 –31,6 36,6 –29,0
Prof. TU Graz e.h. KR Ing. Siegfried Wolf 5,0 3,2 –32,7 31,8 8,0
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
Hans Fischl (bis 31.12.2016) –100,0
Prof. Dr.-Ing. Peter Gutzmer (bis 26.04.2019) 6,7 1,0 –78,9 –100,0
Peter Hausmann (bis 31.10.2018) 4,8 –14,0 –100,0
Prof. Dr. Klaus Mangold (bis 26.04.2019) 6,1 2,1 –78,6 –100,0
Hartmut Meine (bis 28.02.2018) 6,3 –83,6 –100,0
Gudrun Valten (bis 26.04.2019) 2,1 –79,1 –100,0
Erwin Wörle (bis 23.09.2016) –22,3 2,1 –79,1 –100,0
Ertragsentwicklung
Continental AG: Jahresüberschuss 45,1 –2,4 324,8 –84,5 54,3
Konzern: EBIT bereinigt 10,1 –13,3 –21,5 –58,7 41,6
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
Referenzgruppe4 1,2 4,2 1,7 –2,6 3,0


1 Gewährte und geschuldete Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.


2 Aufsichtsratsvorsitzender.


3 Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende.


4 Arbeitnehmer der deutschen Gesellschaften des Continental-Konzerns, mit Ausnahme
von Konrad Hornschuch AG, Hornschuch Stolzenau GmbH, Elektrobit Automotive GmbH, Continental
Trebbin GmbH & Co. KG, Continental Advanced Antenna GmbH und kek-Kaschierungen GmbH.
Diese ausgenommenen Gesellschaften sind derzeit nicht in die konzernweiten Abrechnungssysteme
integriert, sie beschäftigen weniger als 10 % aller Arbeitnehmer deutscher Gesellschaften.
Vollzeitarbeitnehmer (im Sinne der tariflichen oder vertraglichen wöchentlichen Sollarbeitszeit),
die zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt 360 Sozialversicherungstage im GJ 2021 beschäftigt
waren, ohne Praktikanten, Auszubildende, Entsandte; Brutto-Entgelt mit Arbeitgeberanteil
zur Sozialversicherung und geldwertem Vorteil; abzüglich Abfindung, Erfindervergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat haben vorstehenden Prüfungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt.

Für den Vorstand

 
Nikolai Setzer

Vorsitzender des Vorstands

Katja Dürrfeld

Mitglied des Vorstands (CFO)

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle

Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Continental Aktiengesellschaft, Hannover

Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Continental
Aktiengesellschaft, Hannover für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft
sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen
Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten
einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit
darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise
für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen
Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter
oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen
Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer
das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen
zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden,
der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 AktG

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts
umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts,
einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt
dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen
wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Continental Aktiengesellschaft
geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt
und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis
der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk
besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk
ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage- und/​oder Vermögens-)Entscheidungen
treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht
oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages
einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten
werden können, ist nicht abbedungen.

Hannover, den 17. März 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 
Harald Kayser

Wirtschaftsprüfer

Sven Rosorius

Wirtschaftsprüfer

 

2. Zu Tagesordnungspunkt 7: Angaben zur Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten

Dorothea von Boxberg

Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Cargo AG

 
Jahrgang 1974
Nationalität Deutsch
Wohnort Darmstadt
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien
Aerologic GmbH, Schkeuditz (Gesellschafterausschuss)

Ausbildung

 
1993 – 1999 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, Fachrichtung Elektrotechnik, an der TU Berlin
und Studium der Betriebswirtschaftslehre an der ESCP Paris (Doppeldiplomprogramm)

Beruflicher Werdegang

 
1999 – 2005 Boston Consulting Group (BCG), Beraterin, später Projektleiterin
2005 – 2007 Star Alliance Services GmbH, Director Alliance Development
2007 – 2015 Deutsche Lufthansa AG diverse Positionen, u.a. Leiterin Strategie und Beteiligungen
für die Airline, Leiterin Customer Experience (Bord- und Bodenprodukt)
2015 – 2018 Lufthansa Cargo AG, Vice President Global Sales Management
2018 – 2021 Lufthansa Cargo AG, Vorstand Produkt und Vertrieb
Seit 2020 Lufthansa Cargo AG, Vorstand Produkt und Vertrieb und Chief Financial Officer
Seit 2021 Lufthansa Cargo AG, Vorstandsvorsitzende und Chief Financial Officer

Weitere Funktionen

 
Seit 2021 Vorstand der Bundesvereinigung Logistik e. V. (BVL)

Unabhängigkeit (Empfehlung C. 13 DCGK)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau von Boxberg in keiner persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur Continental Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Continental Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Continental
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Empfehlung C. 13
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Stefan E. Buchner

Mitglied in diversen Aufsichtsräten

Herr Stefan E. Buchner ist Mitglied des Aufsichtsrates seit 1. Januar 2022.

 
Jahrgang 1960
Nationalität Deutsch
Wohnort Bietigheim-Bissingen
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien
thyssenkrupp AG*

* börsennotiert

Ausbildung

 
1977 – 1979 Ausbildung zum Nachrichtengerätemechaniker, Ausbildungszentrum der Deutschen Bundesbahn,
Berufsschule für Funk- und Informationselektronik, München
1979 – 1980 Fachhochschulreife, Hochschule für Technik, Esslingen am Neckar
1981 – 1981 Bundeswehr, Luftlandedivision
1981 – 1986 Studium Wirtschaftsingenieurswesen, Hochschule für Technik, Esslingen am Neckar

Beruflicher Werdegang

 
1986 – 1998 Daimler Benz AG, Sindelfingen, diverse leitende Funktionen, u. a. Leitung Einkauf-Holding
Nicht-Produktions-Material, Stuttgart; Leitung Abteilung Interieur
1999 – 2002 Daimler Chrysler, Leitung des Bereichs Einkauf Interieur, Exterieur & Komplettfahrzeuge
im Geschäftsfeld Mercedes-Benz Pkw
2002 – 2004 Mitsubishi Motors Corporation, Tokyo, Leitung des Bereichs Global Procurement & Supply,
Mitglied der Geschäftsführung
2004 – 2010 Daimler Trucks, Stuttgart, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Procurement
Daimler Trucks & Buses
2010 – 2013 Daimler Trucks, Stuttgart, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Global
Powertrain, Procurement & Manufacturing Engineering
2013 – 2020 Daimler Truck AG, Stuttgart, Mitglied des Vorstands; Leitung des Daimler Truck Vorstandsressorts
– Region Europa /​ Lateinamerika und der Marke Mercedes-Benz

Weitere Funktionen

 
Seit 2021 Senior Advisor McKinsey & Company

Unabhängigkeit (Empfehlung C. 13 DCGK)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Buchner in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Continental Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Continental Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Continental
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Empfehlung C. 13
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Dorothea von Boxberg

Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Cargo AG

 
Jahrgang 1974
Nationalität Deutsch
Wohnort Darmstadt
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien
Aerologic GmbH, Schkeuditz (Gesellschafterausschuss)

Ausbildung

 
1993 – 1999 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, Fachrichtung Elektrotechnik, an der TU Berlin
und Studium der Betriebswirtschaftslehre an der ESCP Paris (Doppeldiplomprogramm)

Beruflicher Werdegang

 
1999 – 2005 Boston Consulting Group (BCG), Beraterin, später Projektleiterin
2005 – 2007 Star Alliance Services GmbH, Director Alliance Development
2007 – 2015 Deutsche Lufthansa AG diverse Positionen, u.a. Leiterin Strategie und Beteiligungen
für die Airline, Leiterin Customer Experience (Bord- und Bodenprodukt)
2015 – 2018 Lufthansa Cargo AG, Vice President Global Sales Management
2018 – 2021 Lufthansa Cargo AG, Vorstand Produkt und Vertrieb
Seit 2020 Lufthansa Cargo AG, Vorstand Produkt und Vertrieb und Chief Financial Officer
Seit 2021 Lufthansa Cargo AG, Vorstandsvorsitzende und Chief Financial Officer

Weitere Funktionen

 
Seit 2021 Vorstand der Bundesvereinigung Logistik e. V. (BVL)

Unabhängigkeit (Empfehlung C. 13 DCGK)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau von Boxberg in keiner persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur Continental Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Continental Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Continental
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Empfehlung C. 13
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

 
III.

Weitere Angaben zur Einberufung

Der Vorstand der Continental Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020,
S. 570) in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt
I Nr. 67 2020, S. 3332) geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August
2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“).

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
führt zu Modifikationen in den Abläufen sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten
die Aktionäre, die nachfolgend dargelegten weiteren Hinweise und Angaben besonders
zu beachten.

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 200.005.983 Stückaktien, von denen jede in der Hauptversammlung eine
Stimme gewährt. In der Gesamtzahl sind zum Zeitpunkt der Einberufung 3 eigene Aktien
enthalten, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

 
2.

InvestorPortal, Übertragung der Hauptversammlung

Unter der Internetadresse

www.continental-ir.de

und dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ unterhält die Gesellschaft ein internetgestütztes,
passwortgeschütztes Online-Portal (nachfolgend „InvestorPortal“). Über dieses können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte)
unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben,
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zum Protokoll erklären.

Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt über die Eingabe der „Anmeldebestätigung Nr.“
und des „Internet-Zugangscode“, welche die Aktionäre der übersandten Anmeldebestätigung
entnehmen können (siehe zum Anmeldevorgang im Folgenden in diesem Abschnitt unter
Ziffer 3).

Die Hauptversammlung wird zudem für alle Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit
in voller Länge live im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ übertragen.

Weder die Übertragung im Internet noch die Übertragung im InvestorPortal ermöglichen
eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

 
3.

Anmeldung, Nachweisstichtag, Anmeldebestätigung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist nur berechtigt,
wer zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 8. April 2022, 00:00
Uhr (MESZ), (nachfolgend „Nachweisstichtag“) Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet
und seine Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte nachweist (nachfolgend „ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre“).

Zum Nachweis der Berechtigung reicht entweder gemäß der Satzung der Continental Aktiengesellschaft
ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) ausgestellter
Nachweis des Anteilsbesitzes aus oder gemäß § 123 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 67c Abs.
3 AktG ein Nachweis in Textform gemäß den Anforderungen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag
beziehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Aktionäre, die ihre am Nachweisstichtag
gehaltenen Aktien nach dem Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung veräußern,
sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes
– im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedarf keiner besonderen Form. Sowohl die Anforderung
einer Anmeldebestätigung als auch die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
an die unten genannte Anschrift durch einen Aktionär oder einen vom Aktionär Bevollmächtigten
(z. B. Depotbank) verstehen wir als Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten
Anmeldestelle, unter der angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 22.
April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Continental Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle
wird den Aktionären eine Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung sowie
der Zugangsdaten für das InvestorPortal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig die Anmeldebestätigung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Trotz
rechtzeitiger Anmeldung kann es im Einzelfall vorkommen, dass ein Aktionär die Anmeldebestätigung
nicht rechtzeitig erhält. In einem solchen Fall bitten wir die Aktionäre, sich bei
der Hotline unter +49 (0)89 30903-6324 zu melden.

 
4.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht mittels Briefwahl schriftlich
(per Post oder E-Mail) oder im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal
ausüben (nachfolgend auch „Briefwahl“).

Für die schriftliche Stimmabgabe können die Aktionäre das Formular verwenden, welches
ihnen mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt wird und an folgende
Anschrift übermitteln:

Continental Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail: Continental-HV2022@computershare.de

Die Stimmabgabe muss spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
eingegangen sein. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf von schriftlichen
Stimmabgaben.

Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des InvestorPortals erfolgen. Dort ist die
Stimmabgabe bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt
hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte geschlossen werde. Bis zu diesem
Zeitpunkt können Aktionäre über das InvestorPortal auch etwaige zuvor per Briefwahl
erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Sollten Aktionäre ihre Stimme per Briefwahl auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
abgegeben haben, betrachten wir unabhängig vom Eingangsdatum die erhaltenen Stimmen
mit dem jüngsten Ausstellungszeitpunkt als verbindlich. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar
ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per InvestorPortal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.

Sollten wir sowohl eine Stimmabgabe per Briefwahl als auch eine Vollmacht mit Weisungen
für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten, sehen wir die
Stimmabgabe per Briefwahl als verbindlich an.

Wir bitten die Aktionäre zu beachten, dass durch Briefwahl eine Abstimmung nur über
Beschlussvorschläge und Anträge möglich ist, zu denen es mit dieser Einberufung oder
später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat nach
§ 124 Abs. 3 AktG oder Anträge von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt.

 
5.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch
durch Bevollmächtigte, d.h. durch Dritte, einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut),
eine Aktionärsvereinigung oder – insoweit allerdings nur das Stimmrecht – durch die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.

 
a)

Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), noch eine diesen nach § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (z.B. eine Aktionärsvereinigung),
sondern ein sonstiger Dritter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (§
126 b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten
zu erteilen. Die Aktionäre werden gebeten, für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber dem Bevollmächtigten das Vollmachtformular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung erhalten.
Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft;
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in
diesem Fall.

b)

Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten) oder diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen (z.B. von Aktionärsvereinigungen)
sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts) oder
einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution (z.B.
einer Aktionärsvereinbarung) rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten
Form der Vollmacht abzustimmen.

c)

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten
für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) und müssen Weisungen für jede Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne
solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben.

Wir bitten die Aktionäre zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nur über Beschlussvorschläge
und Anträge abstimmen können, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte
Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder
Anträge von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben möchten, werden gebeten,
für die Erteilung einer Vollmacht und/​oder Weisung die mit der Anmeldebestätigung
zur Hauptversammlung versandten Vollmacht- und Weisungsformulare zu verwenden und
diese per Post oder per E-Mail an folgende Anschrift übermitteln:

Continental Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail: Continental-HV2022@computershare.de

Die Formulare müssen spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
bei der zuvor genannten Adresse eingehen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können auch über das InvestorPortal einen Dritten
oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen sowie
ihre Weisung erteilen. Die Bevollmächtigung kann dabei bis zum Tag der Hauptversammlung
bis spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt
hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte geschlossen werde.

Sollten Aktionäre ihre Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen erteilt haben, betrachten
wir unabhängig vom Eingangsdatum die Vollmacht und Weisungen mit dem jüngsten Ausstellungszeitpunkt
als verbindlich. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben
wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per InvestorPortal,
2. per E-Mail und 3. in Papierform.

Haben Aktionäre den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft zwar eine Vollmacht, aber
keine Weisungen erteilt, können die Stimmrechtsvertreter diese Aktionäre nicht vertreten.

Aktionäre können durch Nutzung des InvestorPortals ihre einmal erteilte Vollmacht
widerrufen und erteilte Weisungen ändern bzw. ihre einmal abgegebene Stimme ändern.
Widerruf und Änderungen müssen ebenfalls bis spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgt sein,
zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte
geschlossen werde.

 
6.

Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft
(entspricht rund € 25.600.765,82 oder – aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl
– Stück 10.000.300 Aktien) oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von € 500.000,00
(entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl – Stück 195.313 Aktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Gemäß § 87 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung zudem auf Antrag
nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte
Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten; bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet
§ 70 AktG Anwendung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden
Kreditinstituts aus.

Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss an den Vorstand der Gesellschaft
gerichtet und ihm spätestens bis zum Ablauf des 29. März 2022, 24:00 Uhr (MESZ), in
schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Aktionäre werden gebeten, die folgende
Anschrift und bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB)
die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:

Vorstand der Continental Aktiengesellschaft
Vahrenwalder Straße 9
30165 Hannover
Deutschland

E-Mail: hv@conti.de

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

 
7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen und Wahlvorschläge
für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten.
Über die Internetseite der Gesellschaft gemäß §§ 126 und 127 AktG zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu übersenden an:

Vorstand der Continental Aktiengesellschaft
Vahrenwalder Straße 9
30165 Hannover
Deutschland

E-Mail: hv@conti.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung werden wir unverzüglich nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ veröffentlichen, wenn sie uns spätestens
bis zum Ablauf des 14. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte Anschrift
zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlichen.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung oder eines Wahlvorschlags
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs.
2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.

Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu
machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters,
zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

 
8.

Fragerecht von Aktionären gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung haben Aktionäre kein Auskunftsrecht nach
§ 131 Abs. 1 AktG. Sie haben jedoch das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation
zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Dabei kann der Vorstand festlegen,
dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon
hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.

Zudem entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Dabei kann er Fragen bei deren Beantwortung
zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre müssen etwaige Fragen bis spätestens einen Tag
vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2022, 24:00
Uhr (MESZ), über das InvestorPortal der Gesellschaft einreichen. Das InvestorPortal
ist zugänglich unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“. Eine Einreichung von Fragen auf
einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen.

 
9.

Einreichung von Videobotschaften zur Veröffentlichung im InvestorPortal und Ausstrahlung
während der Hauptversammlung

Um in den aktiven Dialog mit den Aktionären einzutreten und diesen die Möglichkeit
einzuräumen, sich persönlich zur Tagesordnung zu äußern, hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, Videobotschaften entgegenzunehmen. Diese können im
InvestorPortal zum Abruf zugänglich gemacht und zudem während der Hauptversammlung
ausgestrahlt werden.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, bis einen Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), eine Videobotschaft
über das InvestorPortal einzureichen. Das InvestorPortal ist zugänglich unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“.

Der Umfang einer Videobotschaft soll drei Minuten nicht überschreiten. Eine Videobotschaft
darf nur den Aktionär oder seinen Bevollmächtigten vor einem neutralen Hintergrund
zeigen und ist in deutscher Sprache zu verfassen. Pro Aktionär darf nur eine Videobotschaft
eingereicht werden. Jede Videobotschaft muss einen Bezug zur Tagesordnung haben. Bei
der Einreichung muss der Aktionär zugleich erklären, dass er mit der Nennung seines
Namens bei der Veröffentlichung seiner Videobotschaft im InvestorPortal der Gesellschaft
sowie ggfs. in der Hauptversammlung einverstanden ist.

Es ist vorgesehen, Videobotschaften bereits vor der Hauptversammlung im InvestorPortal
zu veröffentlichen. Zudem ist geplant, Videobotschaften im Rahmen der Hauptversammlung
auszustrahlen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Ausstrahlung liegt im Ermessen des Versammlungsleiters.
Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Videobotschaft im InvestorPortal
oder auf eine Ausstrahlung in der Hauptversammlung besteht nicht. Der Vorstand behält
sich insbesondere vor, Videobotschaften nicht zu veröffentlichen, wenn sie keinen
erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen. Ebenso behält sich
der Vorstand das Recht vor, Videobotschaften nicht zu veröffentlichen, wenn sie in
Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in der Hauptversammlung nicht
entsprechen, beleidigende, diskriminierende, strafrechtliche relevante, irreführende,
offensichtlich falsche Inhalte oder einen werblichen Charakter haben. Zudem kann der
Versammlungsleiter nach seinem freien Ermessen entscheiden, nur einzelne der erhaltenen
Videobotschaften in der Hauptversammlung auszustrahlen oder auf die Ausstrahlung der
Videobotschaften in der Hauptversammlung insgesamt zu verzichten. Eine vereinzelte
Ausstrahlung oder ein gänzlicher Verzicht auf eine Ausstrahlung in der Hauptversammlung
kann dann erfolgen, wenn anderweitig die Durchführung der Hauptversammlung innerhalb
eines angemessenen zeitlichen Rahmens gefährdet ist.

Fragen und Anträge sind ausschließlich auf dem dafür gesonderten vorgesehenen Weg
einzureichen. Fragen, Wahlvorschläge und Anträge, die in einer Videobotschaft enthalten
sind und nicht auf dem dafür vorgesehenen Weg eingereicht werden (siehe zuvor in diesem
Abschnitt unter Ziffern 6 – 8), bleiben unbeantwortet oder unberücksichtigt.

Im InvestorPortal finden sich weitere Informationen, u.a. zu den technischen Voraussetzungen
für die Videobotschaften, ihre Übermittlung sowie zu rechtlichen Fragen (Rechteeinräumung,
Datenschutz).

 
10.

Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr.
1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der elektronischen Kommunikation
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären
(§ 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz). Ein Widerspruch
kann ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
erklärt werden.

Aktionäre können ihren Widerspruch im InvestorPortal durch Anklicken des dafür vorgesehenen
„Widerspruch-Feldes“ erklären. Das InvestorPortal ist zugänglich unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“.

 
11.

Erhalt einer Stimmbestätigung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 Satz 2 AktG
und eines Nachweises der Stimmzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG

Nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts
dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen
gemäß Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung
einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Abs. 1 Satz
4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Aktionäre bzw. Bevollmächtigte können
im InvestorPortal die Bestätigung ihrer Stimmabgabe unmittelbar nach deren Ausübung
abrufen und ausdrucken.

Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen,
ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß
den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird,
hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär
zu übermitteln.

Auch ohne Verlangen des Aktionärs oder Bevollmächtigten stellt die Gesellschaft für
jeden Aktienbestand, der an einer Abstimmung teilgenommen hat, einen Nachweis der
Stimmzählung über das InvestorPortal zum Abruf bereit. Zudem können entsprechende
Anfragen von Aktionären oder Bevollmächtigten innerhalb der zuvor bezeichneten Frist
gerichtet werden an:

Continental Aktiengesellschaft
Abteilung Hauptversammlung
Vahrenwalder Straße 9
30165 Hannover
Deutschland

E-Mail: hv@conti.de

 
12.

Veröffentlichungen auf Internetseite

Unter der Internetadresse

www.continental-ir.de

und dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ können die nach § 124a AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente
und die Informationen gemäß § 125 AktG i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212
eingesehen werden. Nach der Hauptversammlung werden dort auch die Abstimmungsergebnisse
sowie die Rede des CEO veröffentlicht.

 
13.

Datenschutz

Wenn Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung
anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, ihre Aktionärsrechte ausüben, das InvestorPortal
nutzen oder sich zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten, verarbeitet die Gesellschaft
personenbezogene Daten über den Aktionär und/​oder den Bevollmächtigten (z.B. Name
und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle
Zugangsdaten für die Nutzung des InvestorPortals; bei Einreichung einer Videobotschaft
insbesondere auch ihr Videobildnis, ihre Stimme und Stellungnahme). Dies geschieht,
um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten den Zugang zum InvestorPortal und die Ausübung
ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung ist die

Continental Aktiengesellschaft
Vahrenwalder Str. 9
30165 Hannover
E-Mail: dataprotection@conti.de

Soweit sich die Gesellschaft zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister
bedient, verarbeiten diese die personenbezogenen Daten der Aktionäre nur im Auftrag
der Gesellschaft und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht
bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Soweit die
Verarbeitung auf der Einwilligung des Betroffenen beruht, hat der Betroffene das Recht,
seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird
die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
nicht berührt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können
jederzeit unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ abgerufen oder unter folgender Adresse
angefordert werden:

Continental Aktiengesellschaft
Vahrenwalder Str. 9
30165 Hannover
E-Mail: hv@conti.de

 
14.

Technischer Support und Hinweise zur Verfügbarkeit der Übertragung und des InvestorPortals

Bei technischen Fragen zum InvestorPortal stehen den Aktionären vor und während der
Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters gerne zur
Verfügung:

Aktionärs-Hotline: +49 (0)89 30903-6324
E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr (MESZ),
und am Tag der Hauptversammlung, dem 29. April 2022, ab 8:00 Uhr (MESZ) erreichbar.

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des InvestorPortals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
InvestorPortal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht der Gesellschaft zurechenbares vorsätzliches Verhalten vorliegt. Die
Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung
zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

Hannover, im März 2022

Continental Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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