Continental Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020-Berichtigung der Veröffentlichung vom 05.06.2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Continental Aktiengesellschaft
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Berichtigung der am 5. Juni 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juli 2020
Berichtigung der Veröffentlichung vom 05.06.2020
30.06.2020

Continental Aktiengesellschaft

Hannover

ISIN: DE 0005439004
WKN: 543 900

Berichtigung der am 5. Juni 2020 veröffentlichten
Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juli 2020

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Juni 2020 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Dienstag, den 14. Juli 2020, 10:00 Uhr einberufen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass in der Einladung Druckfehler aufgetreten sind. Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, dort unter Ziffer C.4, entsprechen die betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand für die Vorstandsmitglieder („Maximalvergütung“) nicht der tatsächlich festgelegten Maximalvergütung. Der festgelegte Betrag der Maximalvergütung ist tatsächlich geringer.

Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder muss der letzte Absatz von Ziffer C.4 mit Angabe der richtigen, geringeren Beträge unter Beibehaltung des sonstigen Textes wie folgt lauten:

„Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand festgelegt (nachfolgend „Maximalvergütung“). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden Euro 11,5 Mio., für den Chief Financial Officer und Chief Human Relations Officer jeweils Euro 6,7 Mio. sowie für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils Euro 6,2 Mio. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren.“

Im Übrigen bleibt die am 5. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert.

 

Hannover, im Juni 2020

Continental Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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