ConVista Consulting AG – Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung

ConVista Consulting AG

Köln

ISIN DE 0001362622

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

19. ordentlichen Hauptversammlung,

die am

Mittwoch, den 15. Juni 2022, um 16:00 Uhr

virtuell stattfinden wird.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft,
Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung ab Seite 4 dieser Einladung.

TAGESORDNUNG

der 19. ordentlichen Hauptversammlung der ConVista Consulting AG
am Mittwoch, dem 15.6.2022, um 16:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln

 
1.

Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung

Sofern der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter den Vorsitz der Hauptversammlung
nicht ausüben, ist der Vorsitzende der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft durch die Hauptversammlung zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für diesen Fall vor, Herrn Marcus Anlauf zum Vorsitzenden
der Hauptversammlung zu wählen.

2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der ConVista Consulting
AG zum 31.12.2021 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2021 nebst zusammengefasstem
Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
(siehe Tagesordnungspunkt 3) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in
den Kölner Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 13.109.326,37 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung eine Dividende von EUR 12,25 je dividendenberechtigter Aktie
(967.450 dividendenberechtigte Aktien):
EUR 11.851.262,50
Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung: EUR 1.258.063,87

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 29.04.2022
gehaltenen 32.550 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 12,25 je dividendenberechtigter
Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.

Die Dividenden sind am 24.06.2022 zur Auszahlung fällig.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

6.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,
als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 zu
wählen.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) abgehalten. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Artikel 2 § 1 des Gesetzes
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27. März 2020 („COVID-19-Gesetz“), geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung
des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und
Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 („Änderungsgesetz“), dessen Geltung durch das Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie
zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert
wurde.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung.
Einzelheiten, insbesondere Zugangsdaten, werden den Aktionären im Zuge der Anmeldung
mitgeteilt. Die Verfolgung der Hauptversammlung mittels der Bild- und Tonübertragung
ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Es können nur diejenigen
Aktionäre die Hauptversammlung im Internet verfolgen, die im Aktienregister eingetragen
sind und sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des
Stimmrechts.

Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des Sonntags, den 12.6.2022 (24:00 Uhr) erfolgen.

Die Anmeldung kann wie folgt an die Gesellschaft gerichtet werden:

 

per E-Mail an: HV2022@convista.com

per Fax unter: +49 (221) 888 26-8648 oder

postalisch unter folgender Adresse: ConVista Consulting AG, Rechtsabteilung, Im Zollhafen
15/​17, 50678 Köln, Deutschland

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur,
wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht
sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden in der Zeit von Mittwoch, dem 08.06.2022, bis einschließlich Mittwoch,
dem 15.6.2022, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht
der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am
Mittwoch, dem 08.06.2022.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter verfügen.

Stimmrechtsvertretung; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben
zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Zur Vollmachterteilung
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft in Betracht.

Gegenüber der Gesellschaft bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform. Die hierfür verwendbaren Übermittlungswege
entsprechen denen, die für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Kreditinstitute oder
sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte
Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung
abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese
Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wie in den Vorjahren an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen
in der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen.
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen
Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, werden sich die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit der Stimme enthalten.
Die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auf den für die Anmeldung
zur Verfügung stehenden Übermittlungswegen erfolgen. Die Möglichkeit zur Übermittlung
per E-Mail besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung. Bei Verwendung
der anderen Übermittlungswege müssen Vollmacht und Weisungen aus organisatorischen
Gründen spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2022 bei der Gesellschaft eingegangen
sein.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für
die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung
zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht die E-Mail-Adresse

HV2022@convista.com

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Alternativ können
die Aktionäre für die Briefwahl die anderen auch für die Anmeldung zur Verfügung stehenden
Übermittlungswege nutzen. Dann müssen die Stimmabgaben aus organisatorischen Gründen
spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2022 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Fragerecht

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand
richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 14. Juni 2022 (24:00 Uhr) über die
E-Mail-Adresse

HV2022@convista.com

eingereicht werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.
Dabei entscheidet der Vorstand gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären,
die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachterteilung
ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Entsprechende Erklärungen können – eine entsprechende Stimmabgabe vorausgesetzt
– ab der Eröffnung der Hauptversammlung unter Nutzung der E-Mail-Adresse

HV2022@convista.com

abgegeben werden und sind bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter
möglich.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung werden im Zuge der Anmeldung und auf Anfrage auch im Vorfeld mitgeteilt.

Die Einberufung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Köln, im April 2022

ConVista Consulting AG

Der Vorstand

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