CoopMedia AG
Köln
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Samstag, den 06. Juni 2015, um 10.00 Uhr
in den Räumen der Coopmedia AG, Marsiliusstr. 11, 50937 Köln stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und Bericht des Aufsichtsrats.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtrats für das Geschäftsjahr 2013.
II.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt. Die Satzung macht die Teilname an der Hauptversammlung nicht von einer vorherigen Anmeldung abhängig.
Gemäß § 18 der Satzung gewähren je EUR 1,00 Nennbetrag der Aktien eine Stimme.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann über die Vorlage der jeweiligen Aktie erfolgen.
Da die Satzung keine anderweitige Bestimmung enthält, sind Vollmachten gemäß § 134 Abs. 3, Satz 2 AktG grundsätzlich in Textform zu erteilen.
Köln, den 20. April 2015
CoopMedia AG
Der Vorstand