Covestro AG
Leverkusen
WKN: 606214 / ISIN: DE0006062144
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. April 2019 hat beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 11. April 2024 eigene Aktien – auch unter Einsatz von Derivaten – zu erwerben und zu verwenden und zwar jeweils nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 1. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Covestro AG. Bei der Verwendung der erworbenen eigenen Aktien kann das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden.
Der Beschluss enthält ferner die Ermächtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
Der vollständige Wortlaut des unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Hauptversammlungsbeschlusses, auf den für die weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, ergibt sich aus der am 1. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Covestro AG vom 12. April 2019.
Leverkusen, im April 2019
Covestro AG
Der Vorstand
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